Ausländische ArbeitnehmerInnen als Billiglöhner
Sommerzeit ist Ferienzeit, und das heißt auch, Zeit für Besuche in Restaurants, Biergärten und anderen gastronomischen Einrichtungen zur Entspannung und Pflege der Geselligkeit. Die Kehrseite: Dort schuften ausländische MitarbeiterInnen teils zu Dumpinglöhnen und unversichert. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schlägt jetzt Alarm und fordert eine bessere Betreuung vor allem unerfahrener Neuankömmlinge, um sie vor der schamlosen Ausbeutung durch habgierige Arbeitgeber zu schützen.
Die NGG wendet sich mit folgendem Brief an die Öffentlichkeit:
Immer wieder melden sich ausländische Arbeitnehmer aus der Gastronomie hilfesuchend bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in Freiburg. Nahezu immer stoßen die NGG-Mitarbeiter dann auf gravierende arbeitsrechtliche Verfehlungen.
„Manches bezeichne ich schon als Ausbeutung“, so der Singener NGG-Geschäftsführer Claus-Peter Wolf. Wolf beklagt vor allem, dass es beim Lohndumping fast keine Untergrenzen gäbe. „Von verbindlichen tarifvertraglichen Regelungen haben die erst kürzlich nach Deutschland gekommenen Arbeitnehmer i.d.R. keinen Schimmer. Oftmals unterschreiben diese Verträge, die sie niemals verstehen können, da es schon an Deutschkenntnissen mangelt“, so Wolf weiter. Ob qualifizierter Koch oder einfacher Küchenhelfer, nach Aussagen der Gewerkschaft NGG würden viele aufgrund von Unkenntnis buchstäblich „über den Tisch gezogen“. Käme dann noch dazu, dass die Beschäftigten nicht einmal krankenversichert seinen, „dann ist da schon eine gehörige Portion an krimineller Energie im Hintergrund“, so Wolf. Für die Betroffenen würde oftmals der Anschein einer „Win-Win-Situation“ erzeugt: Der Beschäftigte erhält einen Nettolohn, der für ausländische Verhältnisse zunächst hoch erscheint, der Arbeitgeber spart bei den Lohnkosten. Meist erst nach Monaten kämen den Betroffenen Bedenken. Sei es durch zwischenzeitliche Bekanntschaften mit deutschen Staatsbürgern oder Landsleuten, die sich sachkundig gemacht hätten, so Wolf. „Immer wieder werden bei uns ausländische Gastronomiebeschäftigte mit einem Bekannten oder einem sprachkundigen Landsmann vorstellig und klagen ihr Leid“, so Wolf. „Aber das ist sicher nur die Spitze des Eisberges“. Abgeschnitten von ihrer Heimat, in der Regel Tausende von Kilometern entfernt von dort, sei der Leidensdruck irgendwann oft doch zu hoch, so die Einschätzung des Gewerkschafters. „Wenn ein gelernter Koch feststellt, dass er um Hunderte von Euro übervorteilt wurde, nur weil er die deutschen Gesetze und Tarifverträge nicht kennt oder nur schlecht Deutsch spricht, dann merkst Du, wie bei ihm der Blutdruck steigt“, so Wolf weiter. „Auf einen Schlag wird das schöne Bild von Deutschland mit seinem guten Image zerstört“.
Nach Ansicht von Wolf besteht hier dringender Handlungsbedarf. „Diese Beschäftigten benötigen in ihrer Anlaufphase in Deutschland eine rechtliche Begleitung, die sie vor derartigem Missbrauch schützt. Davon sind wir aber weit entfernt“, so Wolf. Zumeist kämen die ausländischen Mitarbeiter eher mit einem „rosarot gefärbten“ Bild vom deutschen Arbeitsmarkt an. „Die Realität holt sie aber in der Regel recht schnell ein. Nur sind dann der Aufwand und die Investition im Heimatland schon so groß gewesen, dass eine schnelle Rückkehr schier unmöglich ist‘, so Wolf abschließend.
MM/O. Pugliese (Foto: Symbolbild © O. Pugliese)
Kontakt: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Baden-Württemberg Süd, Telefon: 07731-640330, E-Mail: region.bwsued@ngg.net
Ich meine zu dem Thema wäre eine Recherche vor Ort in den angesagten Freiburger oder Konstanzer Szenetreffs oder einschlägig bekannten Pizza, Döner, Asia-Läden durchaus sinnvoller, als hier auf Stammtischniveau pauschal die Sau rauszulassen. Es fehlt mir an Objektivität, denn studentische Aushilfskräfte ob deutsch oder aus fernen Ländern, kennen Sitten und Gebräuche, die den anständigen Gastronomen das Leben schwer machen. Dabei kommen die Jobber als Kartell der Schweiger durchaus zu guten Einkünften. Ansonsten ist es nicht so einfach den Staat zu betrügen, wie mancher glaubt.
Der Gast hat es letztlich mitzuverantworten ob er einen Bon mit dem Zusatz Trainingskellner , Infobon, den Bierdeckel, einen Zettel vom Block, auf dem nur Beträge stehen, akzeptiert oder eine Rechnung bzw. ordentliche Quittung mit ausgewiesener Umsatzsteuer verlangt, statt kumpelhaft auf eine Rechnung zu verzichten. Meist ist das Verlangen eines ordentlichen Belegs der erste, sinnvolle Schritt illegales Handeln und illegale Beschäftigung zu be- oder verhindern.
Gerade in Straßencafé´s oder Betrieben mit Außenbewirtschaftung ist das häufig zu beobachten, dass auf dem Rückweg zum Tresen der Zahlungsbeleg „verloren“ geht. Zu den ausländischen Arbeitnehmern mag ich anführen, dass die Ausgebeuteten meist Opfer von Banden und Menschenhändlern sind, von denen eine Schleusung vorfinanziert wurde und anschließend die Vorleistung, einschließlich undefinierbarer Zusatzkosten, hemmungslos eingetrieben wird.
Kosten für irakische, libanesische oder auch afrikanische Flüchtlinge erreichen Summen von 8.000 Euro bis 15.000 Euro. Man fliegt mit dem Touristenvisum z.B. nach Polen und fährt von dort mit dem Auto nach Deutschland. Kann man alles den Presseberichten des Zoll entnehmen, der übrigens eine prima Internetseite betreibt:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Arbeit/Fragen-Antworten/_functions/frage_4.html?faqCalledDoc=289224
und auch die DEHOGA hält ein informatives Merkblatt zum Thema bereit: https://www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/Startseite/05_Themen/Arbeitsmarkt/merkblatt_fsk_schwarzarbeit.pdf .
Der größte Teil dieser illegal Beschäftigten hat übrigens sehr selten Kontakt zu deutschen Staatsbürgern. Man darf beim Thema Menschenrechte die Unterstützung von Behörden und Zoll durchaus, auch anonym, in Anspruch nehmen.
#Christian Schmidt
Ein Arbeitsscheuer, der sich am Wochenende gerne in die Sonne legt, sollte es solche Menschen wirklich geben, wäre ja nicht unbedingt eine Lichtgestalt.
Aber immer noch deutlich sympathischer als ein Diffamierer, der aus dem Rektum der schwarzen Schafe der Gastonomie-Abzocker heraus ein Vorurteil verbreitet, das es mindestens schon so lange gibt, wie Wirte das Jammern perfektioniert haben.
Wenn man jemand weit unter Tarif einstellt, wird man sicher keinen schriftlichen Vertrag unterbreiten, der dann gegen den AG verwendet werden kann.
Der ganze Brief scheint recht konstruiert. Realität ist, dass die Gastronomie gar keine Arbeitskräfte findet und wenn doch, diese sobald das Wetter schön ist, oder das Wochennde naht, entweder nicht können, oder den gelben Zettel bringen.
Einfach mal nachfragen.
Ja hallo, getönt ist ja leicht wenn ich weit vom Schuss bin! Wir
haben in Konstanz ein Gewerkschaftshaus da kann ja mal
eine Kollegin hin bestellt werden vom fernen Freiburg um beratend den ,,hilfskellnerinnen,, ihre Rechte deutlich zu machen.