
Das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz der Bundesregierung ist ein Frontalangriff gegen die Natur. Noch können die Umweltverbände ihn abwenden – aber nur, wenn sie sich der Politik entschlossener als bisher entgegenstellen.
Die Bundesregierung hat der Natur den Krieg erklärt, anders kann man’s nicht nennen. Neue Gesetze sollen endlich umfassend aus dem Weg schaffen, was angeblich seit jeher Fortschritt und Wachstum blockiert: der Schutz heimischer Wildtiere, Pflanzen und ihrer Lebensräume.
Für diesen Schutz sorgt bislang wesentlich ein Instrument, das Umweltschützer in den 1980er Jahren erkämpft haben: die Eingriffsregelung. Sie verpflichtet Investoren und Behörden, bei der Planung neuer Bauprojekte Schäden an Natur und Landschaft möglichst gering zu halten. Und, wenn sie unvermeidbar sind, angemessen auszugleichen – durch Schaffung gleichwertiger Ersatzlebensräume für die betroffenen Arten.
Die Pflicht zum Flächenausgleich soll nun entfallen bei Projekten, die im „überragenden öffentlichen Interesse“ sind. So legt es das Infrastruktur-Zukunftsgesetz fest, das das Bundeskabinett am 17. Dezember verabschiedet hat. Überragende Priorität räumt das Gesetz künftig fast allen Bauvorhaben ein: neben Energieanlagen, Stromleitungen und Schienenwegen auch dem Bau neuer Autobahnen und Straßen „von militärischer Relevanz“. Selbst die Anlage von LKW-Parkplätzen soll künftig Vorrang haben etwa vor dem Erhalt von Orchideenwiesen oder Kiebitz-Brutplätzen.
Rollback in Sachen Umweltschutz
Ein „Ausgleich“ für zerstörte Natur soll künftig mit einer bloßen Geldzahlung möglich sein. Die Verwendung der gesammelten Mittel will die Bundesregierung mit einem „Naturflächenbedarfsgesetz“ regeln, das den Erhalt von Ökosystemen sowie die Schaffung neuer Schutzgebiete garantieren soll. Wie dieses Gesetz genau aussieht und ob es überhaupt jemals kommt (Naturschutz ist Ländersache) steht jedoch in den Sternen. Schon die Ampel hatte eine gleichlautende Initiative auf den Weg gebracht, aber nicht mehr verabschiedet.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist nur der vorläufig letzte Teil eines allgemeinen Rollbacks in Sachen Umweltschutz, der sich auf allen politischen Ebenen vollzieht. Beschleunigung, Verschlankung, Entbürokratisierung – das sind die Zauberworte, mit denen nicht nur CDU-SPD-Koalitionen in Bund und Ländern, sondern auch die konservativen Mehrheiten in EU-Kommission und -Parlament den Abbau von Standards und Zielvorgaben betreiben: beim Wald- und Gewässerschutz, beim Pestizideinsatz, in der Tierhaltung und natürlich bei der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen. Selbst die beiden EU-Richtlinien zum Schutz von Vogelwelt und Flora-Fauna-Habitaten, oft als „Tafelsilber des europäischen Naturschutzes“ bezeichnet, will die EU-Kommission im kommenden Jahr einem „Stresstest“ unterziehen und gegebenenfalls „anpassen“ – was im Zweifel einer Abschwächung gleichkommen wird.
Dem allgemeinen Beschleunigungsrausch dürfen nach dem Willen der Bundesregierung auch die Verteidiger der Natur nicht länger im Wege stehen. Deshalb plant sie, Klagerechte der Umweltverbände stark einzuschränken – obwohl diese Rechte durch internationale Vereinbarungen garantiert sind.
Was ist das Verbandsklagerecht?
Grundsätzlich kann gegen ein Verwaltungshandeln nur klagen, wer unmittelbar davon betroffen ist. Gegen ein Straßenbauvorhaben also nur, wer selbst ein Grundstück im Bereich der Baumaßnahme besitzt. Mit dem Verbandsklagerecht haben qualifizierte Vereine oder Verbände (beispielsweise Umwelt-, Verbraucher-, Tierschutzorganisationen) jedoch das Recht, stellvertretend für ihre Mitglieder oder für die Allgemeinheit gegen staatliche Entscheidungen oder gegen Unternehmen auch dann zu klagen, wenn sie selbst nicht direkt betroffen sind. So ermöglicht das Recht beispielsweise Umweltverbänden, zum Schutz der Natur zu klagen.
Verbandsklagen weisen in Deutschland eine außerordentlich hohe Erfolgsquote auf: Über die Hälfte aller Klagen sind ganz oder teilweise erfolgreich; die allgemeine Erfolgsquote liegt dagegen bei lediglich zwölf Prozent. (rrb)
Natur in Bedrängnis
Für Menschen, die sich schon länger für Natur engagieren, ob in der Verbandsarbeit oder der praktischen Biotoppflege, kommt dieses Rollback nicht überraschend. Streuobstwiesen, Moore, alte Laubwälder und andere Naturschätze haben nun mal das Pech, nicht profitabel im kapitalistischen Sinne zu sein. Das macht es immer wieder schwer, sie gegen wirtschaftliche Begehrlichkeiten zu verteidigen. Mit der Energiewende hat sich zudem ein neues Konfliktfeld aufgetan: Der Ausbau von Wind- und Solarkraft beansprucht jede Menge Flächen, darunter auch solche mit hohem ökologischem Wert. Weil Klimaschutz jedoch in den Augen von Politik wie Öffentlichkeit das dringlichere Umweltthema ist, wird der Schutz der Biodiversität im Zweifel hintangestellt. Den Abbau von Naturschutzregeln zugunsten der Gewinnung „grüner“ Energien hat bereits die Ampelregierung begonnen; die Gesetzespläne der Koalition sind deren logische Fortsetzung.
Eine Natur, die so sehr in Bedrängnis ist, braucht starke und kompetente Verteidiger. Die hat sie im Prinzip auch – in Gestalt der großen Umwelt-NGOs. NABU, BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) sowie der Deutsche Naturschutzring DNR haben gemeinsam Stellung zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz bezogen – in Rekordzeit, denn die Bundesregierung hatte ihnen nur ein Wochenende Zeit gelassen, den über 150 Seiten starken Entwurf zu kommentieren. Die Stellungnahme der Verbände enthält zahlreiche Verbesserungsvorschläge, die zeigen, wie sich Bauprojekte zügiger, aber dennoch naturschonend umsetzen lassen: etwa durch frühe und verbindliche Bürgerbeteiligung, bessere Online-Zugänglichkeit von Planungsunterlagen sowie die Stärkung außergerichtlicher Einigungsverfahren, die langwierige Rechtsstreite vermeiden.
Wenn es gleichzeitig gelinge, im Naturflächenbedarfsgesetz ein dichtes Netz miteinander verbundener Schutzgebiete zu definieren, in denen die Natur absolut Vorrang habe, „dann wird ein Deal daraus, der Hoffnung gibt“ – so DNR-Geschäftsführer Florian Schöne.
Dass dieser Deal jemals Realität wird, scheint jedoch mehr als fraglich. Denn die Vorschläge der Verbände zur Reform von Planungsverfahren liegen bereits seit Jahren auf dem Tisch. Warum sollte die Politik sie ausgerechnet jetzt beherzigen, da der Naturschutz mehr denn je in der Defensive ist?
Einen „Frontalangriff auf Natur und Umweltschutz“, wie der DNR-Chef ihn selbst nennt, kann man schwerlich mit bloßen Sacheinwänden abwehren. Vielleicht sollten die Verbände sich vielmehr eingestehen, dass es Zeit ist, über einen grundsätzlichen Wechsel ihrer Strategien nachzudenken.
Konfrontation geht vor Kooperation
Wie dieser konkret aussehen könnte, kann man in den jüngst erschienen Büchern zweier Veteranen der Umweltbewegung nachlesen. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), hat 2023 eine Bilanz seines jahrzehntelangen Engagements publiziert; Thilo Bode, ehemaliger Greenpeace-Geschäftsführer und Gründer der NGO „foodwatch“, hat im Oktober seine Autobiografie vorgelegt. Die Titel der beiden Bücher – „Druck machen“ und „Resist: Aufruf zum Widerstand“ – kann man als klare Ansagen an aktive wie künftige Klima- und Naturschützer lesen. Und obwohl beide Autoren sich auf verschiedenen Feldern engagiert haben oder es noch tun – der eine vor allem vor Gericht gegen Abgasmanipulationen und Klimaschutz-Bremser, der andere mit provokanten Kampagnen für Meeres-, Klima- und Verbraucherschutz – stimmen ihre Handlungsempfehlungen weitgehend überein. Sie lassen sich in drei Kernpunkten zusammenfassen:
- Konfrontation geht vor Kooperation. Wer der Umwelt zu ihrem Recht verhelfen will, sollte mit denen, die sie missachten oder zerstören, keine „Deals“ machen, sondern sie explizit und öffentlichkeitswirksam attackieren. So traurig es klingt: In politischen Auseinandersetzungen gewinnt nicht das bessere Argument, sondern die Partei, die den stärkeren Druck ausübt.
- Um das zu tun, sollten sich Umweltschützer ausschließlich auf zwei Verbündete stützen: die Zivilgesellschaft und eine unabhängige Justiz. Politiker, egal welcher Partei, zeigen sich für Umweltanliegen meist nur solange offen, wie sie in der Opposition sind. Sobald sie regieren, mutieren sie, mit wenigen Ausnahmen, zu entschlossenen Unterstützern dominierender Wirtschaftsinteressen. Die sie auch dann noch vehement verteidigen, wenn diese das Gemeinwohl gefährden oder geltendes Recht verletzen.
- Wer Geld vom Staat annimmt, riskiert Interessenskonflikte und macht sich angreifbar – das zeigen die jüngsten Debatten über die Verwendung von EU-Subventionsmilliarden vor allem durch Umwelt- und Klima-NGOs. Nichtregierungs-Organisationen sollten genau das bleiben: regierungsunabhängig. Und sich dieser Unabhängigkeit zuliebe ausschließlich über Spenden finanzieren.
Die Handlungsempfehlungen der beiden erfahrenen Umwelt-Aktivisten sind unbequem. Sie umzusetzen, würde die NGOs zu schmerzhaften Einschnitten zwingen, vor allem auf einem ihrer zentralen Aktionsfelder: der Politikberatung. NABU, WWF, Greenpeace und etliche weitere Umweltverbände unterhalten Büros in Brüssel, entsenden Delegierte zu internationalen Konferenzen ebenso wie in nationale Fachkommissionen.
Die Erfolge dieser Arbeit sind jedoch überschaubar – das zeigen die Ergebnisse der letzten Klima- und Biodiversitäts- und Meeresschutzgipfel ebenso wie die der Zukunftskomission Landwirtschaft, in der, unter anderen, Vertreter von NABU, BUND und DNR mit den Chefs der großen deutschen Agrarverbände an einem Tisch saßen. Was dort in monatelangen Verhandlungen an gemeinsamen Empfehlungen erarbeitet wurde, ist bis heute nicht politisch umgesetzt – der neue CSU-Landwirtschaftsminister hat bislang alle Vorschläge in Richtung mehr Tier-, Umwelt- und Klimaschutz in den Wind geschlagen.
Die Natur darf diesen Krieg nicht verlieren
NABU und Co. sollten aus dieser Nichtachtung ebenso wie aus dem allgemeinen Umwelt-Rollback die Konsequenz ziehen – und ihre Ressourcen künftig effizienter und wirkmächtiger einsetzen. Wie wäre es, zum Beispiel, mit einer deutschlandweiten Kampagne für den Erhalt der Biodiversität? Vorbild könnte das bayrische „Volksbegehren Artenvielfalt“ sein, das 2019 knapp 1,8 Millionen Menschen unterzeichneten – und damit die in puncto Naturerhalt wenig ambitionierte Staatsregierung dazu bewogen, zwei neue Gesetze zum Schutz der Artenvielfalt zu erlassen. Selbst der bayrische Ministerpräsident Markus Söder mutierte zeitweise zum Baumumarmer.
Für eine ähnliche Initiative könnten allein NABU und BUND auf insgesamt 1,5 Millionen aktive Mitglieder setzen – eine starke Basis, die sie in der Regel nur dann mobilisieren, wenn sie gemeinsam Gartenvögel zählen oder mehr Spenden generieren soll.
In Zukunft müssen Deutschlands Naturschützer, ob in Verbänden organisiert oder nicht, sich stärker engagieren. Und das, was sie lieben, entschlossen und koordiniert verteidigen. Die Natur darf diesen Krieg nicht verlieren. Sie ist, man kann es nicht oft genug sagen, unser aller Lebensgrundlage.
© Text Johanna Romberg. Ihr Beitrag erschien zuerst in der Wochenzeitung Der Freitag 1/25.
Foto aus dem Wollmatinger Ried © Pit Wuhrer


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