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Pflegepersonalregelung darf nicht an Baden-Württemberg scheitern – PPR 2.0 muss kommen

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„PPR“ steht für das 1993 eingeführte Instrument „Pflegepersonalregelung“ in Krankenhäusern. Auf jeder bettenführenden Station einer Klinik muss für eine Schicht eine bestimmte Anzahl von Pflegepersonen eingesetzt werden. Mit der aktualisierten Pflegepersonalbemessung „PPR 2.0“ sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet und der Pflegeberuf attraktiver werden.

Damit die Entlastung im Pflegealltag auf den Stationen und in den Bereichen tatsächlich ankommt, hat ver.di zusammen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Deutschen Pflegerat (DPR) Eckpunkte zur Umsetzung vereinbart, die den Rahmen für die Personalbesetzung der Pflege auf den Stationen vorgeben. Nun muss der Bundesrat der Regelung zustimmen. ver.di schreibt dazu in einer Pressemitteilung:

Der Bezirksfachbereichsvorstand Gesundheit, Soziale Dienste Bildung und Wissenschaft im ver.di- Bezirk Südbaden Schwarzwald hat sich in seiner Sitzung am 8. April 2024 mit der Personalsituation in den Krankenhäusern beschäftigt. Der Vorstand fordert die baden-württembergische Landesregierung auf, im Bundesrat der Einführung bedarfsgerechter Personalvorgaben in der Krankenpflege, der PPR 2.0, zuzustimmen.

Jürgen Gißler, Personalrat an der Uniklinik und Vorsitzender des Bezirksfachbereichsvorstand erklärt: „Jetzt ist die Stunde der Wahrheit. Die Landesregierung muss im Bundesrat zeigen, dass es ihr Ernst damit ist, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern“. Franka Weis, Personalratsvorsitzende am Kreiskrankenhaus in Emmendingen, stellt klar: „Endlich hat die Bundesregierung gesetzliche Vorgaben für eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der Krankenpflege auf den Weg gebracht, um eine gute Versorgung zu sichern und die Überlastung der Pflegekräfte zu beenden. Doch im letzten Moment versucht Bayern, die PPR 2.0 im Bundesrat zu Fall zu bringen. Wir haben genau im Blick, wie sich unsere Landesregierung dazu verhält“.

ver.di hat die PPR 2.0 gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelt. Mit dem Instrument sollen für die Pflege am Bett erstmals gesetzliche Vorgaben zur Personalbesetzung gemacht werden, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren.

„Die Landesregierungen müssen jetzt der Einführung der Personalbemessung zustimmen, andernfalls würden sie das letzte Vertrauen der beruflich Pflegenden in die Politik verspielen“, warnt Jürgen Gißler. „Bedarfsgerechte und verbindliche Personalvorgaben sind entscheidend, um die Abwärtsspirale aus schlechten Arbeitsbedingungen, Berufsflucht und Personalnot zu stoppen. Die Beschäftigten der Krankenhäuser erwarten, dass der Bundesrat für die PPR 2.0 grünes Licht gibt. Es braucht dieses klare Signal für bessere Arbeitsbedingungen, damit Pflegekräfte in ihrem Beruf bleiben bzw. zurückkehren“.

MM/ans, Bild © Sven Kleinschmidt auf Pixabay.

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