Baulamd grundstueck kopernikusweg

Kommt die Baulandsteuer?

Von Ralph-Raymond Braun
Baulamd grundstueck kopernikusweg
Ein Fall für die Grundsteuer C: Bauland im Schwaketental

Über die Einführung der Grundsteuer C, auch Baulandsteuer genannt, möge der Gemeinderat nicht jetzt, sondern erst im nächsten Jahr entscheiden – dies empfiehlt die Verwaltung nun schon zum dritten Mal seit 2024. Von der Verschieberitis – seemoz berichtete – haben die Fraktionen FGL&Grüne und SPD nun die Nase voll und fordern, die Baulandsteuer ab übernächstem Jahr einzuführen.

Etwa 160 Grundstücke könnten mit einer Baulandsteuer belegt werden und würden der Stadtkasse einen Mehrertrag von rund 225.000 Euro bescheren. Peanuts für städtischen Haushalt, möchte man meinen. Doch den Befürworter:innen der Steuer geht es nicht nur ums Geld. Sie erhoffen sich, wie SPD-Stadtrat Jan Welsch im vorberatenden Haupt-, Finanz- und Klimaausschuss (HFK) betonte, auch einen Anreiz, auf einem baureifen, doch leeren Grundstück ein Wohngebäude zu erstellen. Helge Kropat, Chef des städtischen Steueramts, verwies indes darauf, dass dem Gesetz nach schon eine Garage oder ein Gartenschuppen ausreiche, um ein Grundstück als bebaut zu klassifizieren und so der Baulandsteuer zu entziehen.

Roger Tscheulin (CDU) empfahl, doch weiter abzuwarten, welche Erfahrungen andere Gemeinden – in Baden-Württemberg sind es gerade nur fünf – mit der neuen Baulandsteuer machen. Auch dürfe man „den Bürger“ in diesen Zeiten nicht weiter belasten. Als ob weite Kreise der Bevölkerung Eigentümer:innen von Bauland wären!

Tscheulins Parteifreund Levin Eisenmann war indes wegen dem erhofften Anreiz zum Wohnungsbau der Steuer gegenüber nicht abgeneigt. Wolfgang Moßmann (Linke Liste) zitierte eine Pressemitteilung des Mieterbunds, nach der die Baulandsteuer als „wohnungspolitische Lenkungsabgabe“ ein Potential von über 300 zusätzlichen Wohnungen für Konstanz hätte.

Genau dieses Potenzial bestritt Jürgen Faden (Freie Wähler). Wer aus welchen Gründen auch ein Baugrundstück bevorrate, der werde sich auch durch eine höhere Steuer davon nicht abbringen lassen. Zudem würde die Bodenbevorratung der WOBAK bestraft. „Sie müsste die Mieten erhöhen“, so Faden.

Nun steht in der Sitzungsvorlage zwar, dass 16 der 160 besteuerbaren Grundstücke der Stadt selbst oder der WOBAK gehören. Doch die kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist zu hundert Prozent im Besitz der Stadt. Die Baulandsteuer würde also nur von einer Hosentasche in die andere wandern und die Mehrbelastung der WOBAK könnte auch über Kapitalspritzen ausgeglichen werden.

Im HFK stimmte die Mehrheit für die neue Baulandsteuer ab 2028. So darf man erwarten, dass auch der Gemeinderat sich am Donnerstag dafür aussprechen wird.

Bild: bearbeiteter Screenshot Google Maps

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