
Die Zahl der Kriegsdienst-Verweigerungsanträge in Deutschland hat sich in den ersten drei Monaten 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verdreifacht. Das geht laut der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)“ aus der Antwort einer Sprecherin der Bundeswehr in Köln auf eine aktuelle Anfrage der Friedensorganisation hervor.
Demnach haben 3493 Menschen im ersten Quartal 2026 einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gestellt. Davon kamen 64 Anträge von aktiven Soldat:innen, 236 von Reservist:innen und 3193 von Männern, die noch nie bei der Bundeswehr waren. Im Vorjahreszeitraum gingen insgesamt 1094 Anträge ein (Frage 50, BT-Drucksache 21/3772).
Beratung für Kriegsdienstveweigerung zunehmend gefragt
„Setzt sich der Trend fort, werden dieses Jahr deutlich über 15.000 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt werden“, so Cornelia Mannewitz, Bundesprecherin der DFG-VK. Laut Mannewitz baten allein im April mehr als 1000 Menschen die örtlichen Beratungsstellen der Friedensorganisation um Informationen und Unterstützung bei ihrer Verweigerung. Nach den Worten der Bundessprecherin waren das „nicht nur Jugendliche des Jahrgangs 2008, die jetzt von Zwangserfassung und Fragebogen betroffen sind“, sondern auch ältere Verweigernde.
Obwohl die Wehrpflicht derzeit noch ausgesetzt sei, hätten viele Männer Angst vor einer Einberufung zur Bundeswehr im Spannungs- oder Verteidigungsfall. „Diejenigen, die sich bei uns beraten lassen, wollen nicht zum Töten von Menschen ausgebildet werden. Und sie wollen schon gar nicht töten“, meint Cornelia Mannewitz.
Die DFG-VK sehe im Wachstum der KDV-Zahlen „eine klare politische Absage an das von Verteidigungsminister Boris Pistorius ausgerufene Ziel der Kriegstüchtigkeit und die Bestrebungen der Bundesregierung die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee Europas auszubauen“. Mit ihren bundesweiten Beratungsangeboten für Kriegsdienstverweigerer:innen sei die DFG-VK gefragt und baue weiter die Beratungskapazitäten aus, um Wehrpflichtige sowie aktive oder ehemalige Soldat:innen bei ihrer Kriegsdienstverweigerung kompetent zu begleiten.
Das „Wehrdienstmodernisierungsgesetz“
Derzeit ist die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt, abgeschafft wurde sie jedoch nie. Seit dem 1. Januar 2026 gilt aber die Aktivierung von Paragraph 3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz. Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen kritisiert den mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz aktivierten Paragraphen, wonach junge Männer im wehrpflichtigen Alter Deutschland nur noch mit Genehmigung für mehr als drei Monate verlassen dürfen.
Laut SWR stellte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im April nach einigen Debatten klar, dass wehrfähige Männer derzeit keine Genehmigung für lange Auslandsreisen brauchen. Sie gilt als erteilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Wer sich direkt informieren will, kann sich an eines der bundesweit 15 Karrierecenter der Bundeswehr wenden. Welche Region zuständig ist, lässt sich über die Website der Bundeswehr oder eine Servicehotline herausfinden.
Ab Juli 2027 sollen junge Männer wieder verpflichtend gemustert werden, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden. Unberührt davon bleibt das Recht jedes Einzelnen, den Militärdienst aus Gewissensgründen zu verweigern. Wer den Kriegsdienst verweigern und auf keinen Fall zur Bundeswehr möchte, findet dazu hier weitere Informationen.
Bild von Simone VomFeld auf Pixabay.

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