SWEG Bus © Wikimedia commons

Gleiche Arbeit, weniger Lohn? Busfahrer:innen streiken

Aus der Redaktion
SWEG Bus © Wikimedia commons

Die Gewerkschaft ver.di ruft am Freitag erneut zum Warnstreik bei der landeseigenen SWEG (Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH) auf. Die betreibt neben Eisenbahnen im Südwesten vor allem lokale Buslinien. Grund für den inzwischen vierten Ausstand ist die Weigerung des Unternehmens, mit ver.di über einen Schutz bei betriebsbedingten Kündigungen wegen Neuausschreibungen zu verhandeln.

Ein weiterer Grund für die Arbeitsniederlegungen sind die parallel laufenden bundesweiten Tarifrunden beim Entgelt- und beim Manteltarifvertrag. Die Beschäftigten auch der SWEG-Busbetriebe werden bislang nach dem Eisenbahntarifvertrag ETV entlohnt.

Bereits dreimal sind die Busbetriebe in den vergangenen Wochen für zwei und zuletzt drei Tage am Stück bestreikt worden, immer noch ohne irgendeine Reaktion des Unternehmens. Gestreikt wird diese Woche am 23. Oktober in den SWEG-Busbetrieben in Lahr, Offenburg, Schutterwald, Kehl, Weil am Rhein, Müllheim, Dörzbach, Lauda und Gammertingen. 

Friederike DeCoite, ver.di Verhandlungsführerin bei der SWEG: „Der Verweigerungskurs der SWEG wird langsam zur Zumutung für alle Betroffenen. Seit Monaten warten wir auf einen Termin, um endlich am Verhandlungstisch über Schutzregelungen bei drohenden betriebsbedingten Kündigungen bei Neuausschreibungen zu sprechen. Uns fehlt jedes Verständnis dafür, dass sich die SWEG, ein landeseigenes Unternehmen, Verhandlungen vollständig verweigert.“

Und weiter: „Sowohl die Beschäftigten als auch die Fahrgäste dürfen erwarten, dass die SWEG wenigstens an den Verhandlungstisch kommt, um die Streiks zu beenden. Es geht um die Sicherstellung eines zuverlässigen ÖPNV. Wenn die Arbeitgeber bei ihrer vollständigen Blockade bleiben, tragen sie die alleinige Verantwortung auch für mögliche länger andauernde und kurzfristige Einschränkungen im Angebot.“

Zum Hintergrund der SWEG-Verhandlungen

Wenn die hundertprozentige Landestochter SWEG die Neuausschreibung eines bisher von ihr schon gefahrenen ÖPNV-Linienbündels gewinnt, kündigt sie ihren davon betroffenen Beschäftigten. Für die Teilnahme an der Ausschreibung hat sie zuvor ein neues Tochterunternehmen gegründet. Bekommt dieses den Zuschlag, müssen sich die bisherigen Beschäftigten dort neu bewerben. 

Mit diesem Trick umgeht die SWEG einen geregelten Betriebsübergang, bei dem die Beschäftigten ihre bisher erworbenen Rechte und Pflichten behalten würden. Schlimmer noch trifft es die Fahrer:innen jener Betriebe, die bei Ausschreibungen unterliegen. Ihnen droht Personalabbau bis hin zur Betriebsschließung.

Betroffen sind rund 500 Beschäftigte in mehreren Bus-Unternehmen der SWEG. Der bisher für die Fahrer:innen geltende Tarifvertrag ETV sicherte ihnen ein 13. Monatsgehalt und eine Pensionskasse. Bestimmte Fortbildungen gelten als Arbeitszeit.

In den von der SWEG neu zu gründenden Unternehmen werden sie dann jedoch unter den Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe fallen, wie ihn ver.di mit dem Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) ausgehandelt hat. Und damit auf die Pensionskasse, das 13. Monatsgehalt und andere Zulagen verzichten und Fortbildungen in der Freizeit absolvieren müssen.

Der WBO-Tarifvertrag ist nach dem Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) die Mindestnorm, die Auftragnehmer im öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße einhalten müssen. Den ETV schreibt das Land nur für den Schienenverkehr vor.

Den Wechsel in einen für das Unternehmen günstigeren Tarifvertrag zu ermöglichen, ist der eigentliche Zweck des Manövers mit den Neugründungen von Tochterfirmen. ver.di befürchtet zudem, dass die SWEG mit dem Betriebswechsel auch aufmüpfige Betriebsräte und anderes in Ungnade gefallenen Personal aussortieren wird. 

Warum die Privaten billiger sind

Während die SWEG bei Ausschreibungen von schienengebundenem Nahverkehr gegenüber der Konkurrenz gut mithalten kann und in diesem Sommer etwa den Zuschlag für das Netz 66, nämlich die Hochrheinstrecke zwischen Basel und Radolfzell gewann, verlor sie im Busverkehr jüngst Netze in Lahr, Wiesloch und Offenburg an private Busunternehmen. Die bezahlen ihr Personal nach dem WBO-Tarif und können deshalb bei Ausschreibungen die SWEG unterbieten.

Die SWEG redet die Unterschiede zwischen ETV- und WBO-Tarifvertrag allerdings klein. Beide hätten sich in den letzten Jahren angenähert. In vielen Lohnbestandteilen, etwa beim Stundenlohn, übertreffe der WBO-Tarifvertrag sogar den ETV, hieß es gegenüber dem SWR. Junge Mitarbeitende seien außerdem im WBO-Tarif besser gestellt als Kolleg:innen, die kurz vor dem Renteneintritt stünden. „Individuell gibt es nur noch geringe Tarifunterschiede, die sich in einem überschaubaren Rahmen bewege“, so die SWEG.

Letztlich gesteht aber auch die SWEG ein, dass ihre nach ETV bezahlten Fahrer:innen teurer sind als die Konkurrenz mit WBO. Damit ist das landeseigene Unternehmen im Busgeschäft gegenüber den privaten Anbietern weniger konkurrenzfähig. Konsequenz der SWEG: „Aus Wettbewerbsgründen nehmen wir mit dem ETV-Tarifvertrag nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen teil.“

Grenzgänger:innen machen’s möglich

Am Bodensee mag man sich wundern, wie die SWEG zu den verschlechterten Bedingungen gerade im Dreiländereck überhaupt noch Personal gewinnen kann. Warum gehen die Fahrer:innen nicht in die Schweiz und steuern etwa ein „Trämli“ durch Basel?

Das Lohngefälle zwischen Baden und dem Elsass sorgt dafür, das die SWEG und andere Busfirmen auf der deutschen Seite des Oberrheins genug Personal finden. In Frankreich sind die Grundgehälter für Chauffeur:innen im regionalen Linien- und Schülerverkehr extrem niedrig. Selbst im Ballungsraum Straßburg oder in Colmar liegen viele Einstiegs- und Durchschnittsgehälter im privaten Omnibusverkehr nur wenig über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Die Gewerkschaft fordert von SWEG nun einen Überleitungstarifvertrag, der den Beschäftigten die Vorteile des ETV auch in den neuen Busunternehmen sichert. Außerdem einen Sozialplan für jene, die nicht in die neuen Gesellschaften übernommen werden. Konkret 8000 Euro pro Jahr Beschäftigungsdauer als Abfindung plus einmalig 30.000 Euro für Qualifizierungsmaßnahmen. Den Vorwurf der Firma, der Schutz der Beschäftigten bei Kündigungen sei tariflich nicht regelbar und Sache von Unternehmen und Betriebsrat, weist ver.di zurück.

Die bundesweite Entgeltrunde ETV

Neben dem Überleitungstarifvertrag beim Betriebswechsel geht es beim Streik auch um den Eisenbahntarifvertrag (ETV) selbst. Der gilt bundesweit für gut dreißig private Verkehrsunternehmen mit insgesamt knapp 6000 Beschäftigten. In Baden-Württemberg ist außer der SWEG auch die Karlsruher Albtalverkehrsgesellschaft betroffen. Das vom Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen (AGVDE) vorgelegte Angebot hat ver.di als unzureichend zurückgewiesen. In der dritten und bislang letzten Runde wurde das Angebot nicht verbessert, lediglich von den Chefs geforderte Verschlechterungen wurden zurückgenommen.

ver.di verlangt auf Grundlage einer bundesweiten Beschäftigtenbefragung eine Erhöhung der Monatsentgelte um 6,5 Prozent für alle, dabei 100 Euro monatlich mehr für Auszubildende sowie eine jährliche Sonderzahlung von 650 Euro nur für ver.di-Mitglieder, um deren ehrenamtliches Engagement für bessere Tarife und Arbeitsbedingungen zu würdigen. Die Laufzeit soll zwölf Monate betragen.

Das aktuelle Angebot sieht bei einer Laufzeit von 26 Monaten eine Einmalzahlung von 270 Euro vor; eine erste Entgelterhöhung soll es mit drei Prozent erst am 1. Dezember 2026 geben, und eine zweite mit zwei Prozent am 1. Januar 2028.

Die vierte Verhandlungsrunde ist für den 16. November 2026 geplant. seemoz wird über das Ergebnis berichten.

Foto SWEG-Bus: Wikimedia commons

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