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Wie sicher sind queere Personen in der Region?

Von Till Seiler
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Tatjana Deggelmann (Leiterin der Pressestelle beim Polizeipräsidium) und Marius Reichle (Ansprechperson Queer beim Polizeipräsidium; Bild: Till Seiler)

Im Juli diesen Jahres kam es zu einem islamistischen Terroranschlag am Rande des Berliner Christopher Street Days (CSD). Der Schock und die Betroffenheit über diese schreckliche Tat waren auch in der Region groß. In diesem Beitrag beleuchtet unser Autor Till Seiler die Frage, wie sicher queere Menschen im Landkreis Konstanz sind.

Marius Reichle ist Ansprechperson Queer beim Polizeipräsidium Konstanz, er sagt: „Die Sicherheit der queeren Community wird in der Region als nicht gefährdet angesehen.“ Das Polizeipräsidium ist in einem stetigen Austausch mit den jeweiligen CSD-Veranstaltern und Ortspolizeibehörden.

Der Begriff „queer“ ist eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche sexuelle und geschlechtliche Identitäten und umfasst beispielsweise Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*-Personen, Nonbinäre oder Asexuelle. Marius Reichle kümmert sich um die Belange dieses Personenkreises. Er will sowohl innerhalb des Polizeiapparats wirken als auch nach außen in die queere Community hinein mit dem Ziel, „das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei stärken“. seemoz hat mit ihm und mit Tatjana Deggelmann als Leiterin der Pressestelle beim Polizeipräsidium ein Gespräch geführt.

Ansprechperson „Queer“ beim Polizeipräsidium

Marius Reichle ist seit über zehn Jahren im Streifendienst tätig, seit 2018 fungiert er als Ansprechperson Queer beim Polizeipräsidium, wobei er hierfür je nach Bedarf bis zu 30 % seiner Arbeitszeit einsetzen kann. Mit seinen über 1500 Mitarbeitenden trägt das Polizeipräsidium Konstanz Verantwortung für die Sicherheit der ungefähr 800.000 Bürger*innen in den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar.

Straftaten mit queerem Kontext werden von der Polizei im großen Bereich „Hasskriminalität“ erfasst, der etwa politisch oder religiös motivierte Taten umfasst. Dabei geht es meist um sogenannte Propaganda-Straftaten, Beleidigungen sowie Sachbeschädigungen. Im Zeitraum von 2022 bis einschließlich 2025 wurden im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums 19 Straftaten mit queerem Bezug registriert, darunter eine Körperverletzung. Im langfristigen Vergleich ist eine Steigerung nicht erkennbar. Es muss von einem großen Dunkelfeld ausgegangen werden.

Marius Reichle verweist auf internationale Studien, die zeigen, dass etwa 90 % der Straftaten nicht angezeigt werden. Genauere Angaben zur Region sind möglich. Marius Reichle erläutert die allgemeinen Verhaltensregeln für Opfer von Gewalt: Sie sollen zunächst versuchen sich in Sicherheit zu bringen, Unbeteiligte um Hilfe bitten und den Notruf wählen, wenn ein sofortiges Einschreiten der Polizei erforderlich ist. Er empfiehlt Opfern, eine Täterbeschreibung zu notieren bzw. die Diktierfunktion auf dem Smartphone dafür zu nutzen. Dann kann eine Strafanzeige bei jeder Polizeidienstelle oder online gestellt werden.

Terroranschlag am Rande des Berliner CSD

Aus aktuellem Anlass nimmt Tatjana Deggelmann zum CSD Berlin Stellung: „Wir sind geschockt. Bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen bei den CSDs in der Region stehen wir in einem stetigen Austausch mit den Veranstaltern und den örtlichen Polizeibehörden.“

Die Einordnung des Anschlags in Berlin ist umstritten. Während die einen darauf hinweisen, dass die Gefahren durch den extremistischen Islamismus für die queere Community zu wenig thematisiert worden seien, monieren die anderen, dass aktuell die Gefährdungen durch den Rechtsextremismus unter den Tisch fallen. CSDs in ostdeutschen Kleinstädten werden angefeindet – dort sind Rechtsextreme besonders stark. Das Polizeipräsidium Konstanz als regionale Behörde will zur Frage, aus welcher Richtung eine stärkere Gefährdung anzunehmen ist, nicht Stellung nehmen.

Derzeit läuft eine Kampagne der Landespolizei Baden-Württemberg unter dem Slogan „Pride and Protect“. Im Rahmen dieser Kampagne soll das Codewort „Ist Kim hier?“ etabliert werden, mit dem Betroffene Kontakt zu besonders geschulten queer-sensiblen Beschäftigten aufnehmen können, die durch einen „Kim-Sticker“ erkennbar sein sollen. Queeren Personen wird versichert, dass der Code auch in den Polizeidienststellen verstanden wird. Informationen hierzu finden sich unter diesem Link.

Marius Reichle betont, dass Opfer auf Polizeidienststellen keinesfalls diskriminiert werden dürfen. Er erläutert, dass insbesondere der Umgang mit TransPersonen für Polizeibeamt*innen vor Ort eine Herausforderung darstellt. Viele Trans*-Personen legen verständlicherweise großen Wert darauf, mit ihrem aktuellen Namen und dem gewünschten Pronomen angesprochen zu werden.

Polizeibeamt*innen orientieren sich wiederum zunächst am offiziellen Personalausweis, der oftmals nicht den gewünschten Namen und das gewünschte Geschlecht enthält. Durch das 2024 eingeführte Selbstbestimmungsgesetz sind Name und Geschlechtseintrag viel einfacher zu wechseln als früher. Das alte Transsexuellengesetz sah vor, dass zwei psychiatrische Gutachten vorgelegt werden mussten, bevor ein Wechsel des Geschlechts erfolgen konnte.

Dunkle Geschichte der Landespolizei

Mit „Pride and Protect“ soll die Sicherheit der queeren Community gestärkt, aber sicherlich auch das Image der Polizei im Ländle verbessert werden. Deren Geschichte ist dunkel: Baden-Württemberg war im Vergleich der Bundesländer Spitzenreiter bei der Verfolgung homosexueller Männer auf Grundlage von § 175 Strafgesetzbuch. Zwischen 1953 und 1969 wurden 20.000 Personen landesweit von der Kriminalpolizei erfasst, es kam zu zahlreichen Verurteilungen. Auch Personen, die bereits von den Nazis auf Grundlage von § 175 in Konzentrationslagern inhaftiert wurden, gerieten in den Fokus der Landespolizei.

Die Thematik wurde in einer Publikation der Landeszentrale für politische Bildung dargelegt (dort Seite 36 bis 43). Marius Reichle spricht im historischen Rückblick von einer „inakzeptablen Bestrafung“ sowie einer „grund- und menschenrechtswidrigen Verfolgung“. § 175 wurde in der Bundesrepublik 1969 deutlich entschärft, so dass die Zahl der Verurteilungen stark zurückging, aber erst 1994 endgültig abgeschafft. „Meiner persönlichen Meinung nach zu spät“, sagt Reichle.

Vorurteile und Vielfalt

In Bezug auf Landespolizei und queerer Community fordert Tatjana Deggelmann die „Überwindung von Vorurteilen auf beiden Seiten.“ Sie spielt damit auch auf die pauschale Ablehnung der Polizei in Teilen der queeren Bewegung an. Tatsächlich kam es im Juni dieses Jahres beim CSD in Reutlingen unter dem Motto „No Cops at Pride“ zu einer Demonstration einer Antifa-Gruppe gegen einen Infostand von „Velspol“ – dem Netzwerk von queeren Mitarbeitenden bei Polizei und Justiz. Das ist in der Tat befremdlich. Queere Menschen sind auf eine rechtstaatskonform und minderheitenfreundlich agierende Polizei angewiesen. Es gibt keine andere Institution, die die queere Community wirksam schützen kann.

Frau Deggelmann räumt mit ihrer Forderung indirekt auch ein, dass es innerhalb der Polizei Vorurteile gibt. „Die Polizei bildet den Querschnitt der Gesellschaft“, sagt sie. Marius Reichle ergänzt: „Es gibt auch durch mich als Ansprechperson kurze Meldewege bei Fehlverhalten bis in die hohe Führung der Polizei.“ Reichle berät Polizeibeamt*innen beim möglichen Outing – die Thematik wird regelmäßig bei den Einstellungsrunden relevant. Dabei kommen ihm nach eigener Aussage Erfahrungen aus dem eigenen Outing zugute. Zielsetzung sei hierbei, dass das Outing kein „Aufregerthema“ sein solle und eher beiläufig erfolgen könne, etwa durch den Hinweis einer weiblichen Beamtin auf ihre Lebenspartnerin. Dieses Ziel ist offenbar bei der Polizei noch nicht überall erreicht – in anderen Berufsfeldern freilich auch nicht.

Auf der Homepage des Polizeipräsidiums findet sich ein Hinweis auf die „Ansprechperson Queer“ mit einer Erläuterung der Aufgaben. Diese Erläuterung wurde übrigens in zeitlicher Nähe zur Interviewanfrage von seemoz ergänzt, außerdem die überholte Bezeichnung „Ansprechperson für gleichgeschlechtliche Lebensweisen“ angepasst. Eine Ansprechperson bezüglich einer internationalen ethnischen Herkunft existiert nicht, eine Ausweitung der Zahl der Ansprechpersonen ist offenbar nicht geplant.

Tatjana Deggelmann und Maris Reichle versichern aber, dass viele Polizeibeamt*innen mit vielfältigen ethnischen Hintergründen dazu beitragen, Sprachbarrieren abzubauen und Wissen über verschiedene Kulturen bei der Polizei zu erweitern. Es bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe, die gesellschaftliche Vielfalt in der Institution Landespolizei sichtbarer zu machen.

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