
Du arbeitest als Minijobber:in in der Gastronomie? Dann hast auch du das Recht auf bezahlten Urlaub! Genauso wie das Recht auf Lohnfortzahlung, wenn du krank bist, auf dein Trinkgeld und natürlich auf den sowieso schon viel zu geringen Mindestlohn. Fordere also deine Rechte ein!
Wir vom Online-Magazin seemoz arbeiten gerade an einem Beitrag zur Nichteinhaltung des Arbeitsrechts in der regionalen Gastronomie und sind sehr an deinen Erfahrungen interessiert. Wenn dir also deine Chef:in sowieso auf den Keks geht, dann beteilige dich an unserer Umfrage. Es dauert nur zwei Minuten.
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