Konstanzer Sozialpass soll Entlastung für armutsbetroffene Menschen bieten. Symbolbild: pixabay

Konstanzer Sozialpass: Wer hat worauf Anspruch?

Konstanzer Sozialpass soll Entlastung für armutsbetroffene Menschen bieten. Symbolbild: pixabay
Konstanzer Sozialpass soll Entlastung für armutsbetroffene Menschen bieten. Symbolbild: pixabay

Die Schere zwischen arm und reich geht immer schneller und weiter auseinander. Auch in Konstanz spüren das viele, die sich die teure Stadt kaum mehr leisten können, nicht nur wegen der ständig steigenden Mietkosten. Zumindest ein wenig Entlastung für Menschen, die Richtung Armutsgrenze rutschen, bietet da der Konstanzer Sozialpass. Hier alle Infos dazu.

Zum Stichtag 31.12.2022 besaßen 2.581 BürgerInnen einen Konstanzer Sozialpass. Die Jahre 2020 bis 2022 waren im Vergleich zu den Vorjahren Ausnahmejahre, die durch die Auswirkungen der Pandemie geprägt waren. Die Zahl der zum 31.12.2022 gültigen Konstanzer Sozialpässe ist gegenüber den Vorjahren wieder angestiegen, hat aber noch nicht das Niveau vor der Pandemie erreicht.

Der finanzielle Aufwand hat sich im Jahr 2022 mit 388.739,90 Euro im Vergleich zum Vorjahr 2021 nur geringfügig erhöht. Dieser war in den Jahren 2020 bis 2022 aufgrund der Corona-Pandemie rückläufig. Die bisherigen Abrechnungen im Jahr 2023 deuten darauf hin, dass der Aufwand für den Konstanzer Sozialpass durch das Ende der Corona-Pandemie, den Zustrom von Flüchtenden aus der Ukraine und anderen Ländern sowie die Auswirkungen der zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Wohngeldreform die Höhe vor der Pandemie wieder erreicht oder sogar überschreitet.

Die Quoten der Inanspruchnahme für die verschiedenen anspruchsberechtigten Personengruppen sind wegen des sogenannten Rechtskreiswechsels der Flüchtenden aus der Ukraine zum 01.06.2022 und Auswirkungen der Wohngeldreform nur begrenzt aussagekräftig. Der Rückgang ab 2019 bei der Inanspruchnahme durch Minderjährige dürfte den pandemiebedingten Einschränkungen, z. B. bei den Schwimmbädern, geschuldet sein. Im Jahr 2022 war hier wieder ein Anstieg zu verzeichnen.

Wer hat Anspruch auf Vergünstigungen?

Der Konstanzer Sozialpass ist eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Konstanz. Ziel ist es, die Teilhabe von Personen mit geringem Einkommen, insbesondere aber von Kindern und Jugendlichen, zu stärken und sicherzustellen. Der Sozialpass ermöglicht vergünstigte Eintritte und reduzierte Teilnahmebeiträge in verschiedene Konstanzer Einrichtungen, wie Frei- und Hallenbäder, Rosgartenmuseum, Stadttheater, Südwestdeutsche Philharmonie, Volkshochschule und Kulturzentrum. Preisermäßigungen und -nachlässe in Höhe von bis zu 80 Prozent gibt es bei der Musikschule und Vereinen für Minderjährige, bei Angeboten der Chancengleichheitsstelle und von Senioreneinrichtungen, der Kinder- und Jugendarbeit, im Rahmen des Ferienprogramms und der verlässlichen Ferienbetreuung. Außerdem können öffentliche Verkehrsmittel zum ermäßigten Tarif genutzt werden. Auch das Deutschlandticket und das Jugendticket BW werden mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. Auf der Basis der aktuell gültigen Preise der Tickets liegt die Höhe der Zuschüsse bei 24,50 Euro im Monat zum Deutschlandticket sowie 182,50 Euro im Jahr zum Jugendticket BW.

Der Konstanzer Sozialpass wendet sich an Personen mit niedrigem Einkommen, die in Konstanz oder den Konstanzer Ortsteilen wohnen, und kann von Beziehern von Bürgergeld, Sozialhilfe und Wohngeld sowie Asylbewerbern, unbegleiteten minderjährigen Ausländern und jungen Volljährigen, deren Lebensunterhalt die Jugendhilfe übernimmt, beantragt werden. Seit 1. April 2022 gehören auch Personen, die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Konstanzer Pflegeheimen beziehen, zum begünstigten Personenkreis.

Wie und wo kommt man an den Sozialpass?

Jürgen Herbst, Leiter der Abteilung Sozialhilfe und Sonstige soziale Leistungen im Sozial- und Jugendamt: „Wir wollten den Aufwand für den Bürger und den Verwaltungsaufwand immer so gering wie möglich halten.“ Der Konstanzer Sozialpass kann deshalb auch ganz einfach beantragt werden. „Man bringt den aktuellen Bescheid zum Beispiel des Jobcenters und den ausgefüllten Antrag für den Sozialpass zu uns an die Informations- und Servicestelle am Benediktinerplatz 2. Dort erhält man dann den Sozialpass“, sagt Jürgen Herbst. Das Antragsformular liegt dort im Foyer aus oder es kann im Serviceportal der Stadt Konstanz direkt ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Der Sozialpass ist ein halbes Jahr gültig und kann dreimal verlängert werden, bevor ein neuer ausgestellt wird. Der Sozialpass ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis. „Der Sozialpass kann grundsätzliche Probleme des sozialen Sicherungssystems und finanzielle Belastungen durch den angespannten Wohnungsmarkt nicht lösen, aber er leistet einen wertvollen Beitrag zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“, sagt Jürgen Herbst.

Text: Medienmitteilung Stadt Konstanz
Symbolbild: Pixabay

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