Winfried kretschmann günther oettinger©staatsministerium stuttgart

Klimaklage gegen die grün-schwarze Landesregierung

Winfried kretschmann günther oettinger©staatsministerium stuttgart
Der Ministerpräsident und sein Vorvorgänger Günther Oettinger, verantwortlich für Stuttgart21

Am Dienstag hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klimaklage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht – weil es die eigenen Klimaziele verfehlt. Und sich nicht weiter darum schert.

Wird es noch was mit einem weiteren grünen Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg? Die Zeichen für einen Wahlsieg im Frühjahr 2026 stehen schlecht, auch wenn mit Cem Özdemir ein konservativer Kandidat auf den nicht minder konservativen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann folgt. Denn selbst auf dem einstigen Spezialgebiet Klimaschutz traut niemand mehr den Grünen. Und das ist kein Zufall.

Das baden-württembergische Klimaschutzgesetz von 2023 schreibt vor, dass das südwestliche Bundesland 2030 maximal 36 Millionen Tonnen CO2 ausstoßen darf – ein Minus von 65 Prozent im Vergleich zu 1990. Und dass Baden-Württemberg bis 2040 klimaneutral sein muss. Diese verbindlichen Vorgaben des Gesetzes werden laut landeseigenem Klimaschutz- und Projektionsbericht jedoch deutlich verfehlt. Laut ihm wird Baden-Württemberg 2030 42 Millionen CO2 emittieren und damit 17 Prozent mehr als die erlaubten 36 Millionen Tonnen.

Das hat nun die DUH auf den Plan gerufen. „Die grün-schwarze Landesregierung unter Ministerpräsident Kretschmann verletzt vorsätzlich geltendes Recht“, begründet DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch, die Klage. Mit ihr „werden wir die Landesregierung noch vor der Landtagswahl im Frühjahr 2026 dazu verpflichten lassen, Recht und Gesetz zu beachten und wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen.“

Klimaschutz durch Gäubahn-Erhalt

Besonders drastisch ist die Verfehlung im Verkehrssektor: Statt der erlaubten 9,1 Millionen Tonnen CO2 werden 2030 voraussichtlich noch 13,7 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen, was einer Verfehlung von 50 Prozent entspricht. Bislang schweigt das Kretschmann-Kabinett jedoch – eine von der DUH gesetzte Frist bis zum 8. Juni 2025 ließ die Landesregierung verstreichen.

„Wenn die Landesregierung der Auffassung ist, dazu nicht in der Lage zu sein, da es gesetzlicher Vorgaben des Bundes bedarf, muss sie trotzdem alle Maßnahmen in das Programm aufnehmen, die in ihrer Kompetenz stehen“, heißt es in einer Pressemitteilung der DUH. Zu den von der Umwelthilfe geforderten Maßnahmen gehören unter anderem, so Resch, „ein landesweites ,spezifisches’ Tempolimit auf allen Autobahnabschnitten, wie dies Bremen 2008 auf seiner Landesfläche eingeführt hat, großflächige Modellversuche zu Tempo 80 außerorts sowie die Durchsetzung des dauerhaften Erhalts des Stuttgarter Kopfbahnhofs“. Dieser müsse in Ergänzung zum verkehrspolitisch unsinnigen Großprojekt Stuttgart21 stehen bleiben. 

Klimapolitisch wichtig sei auch der unterbrechungsfreie Anschluss der Gäubahn. Diese wichtige Schienenstrecke soll im kommenden Frühjahr für mindestens sieben Jahre gekappt werden, möglicherweise sogar auf Dauer (denn noch ist nicht sicher, ob der Pfaffensteigtunnel je gebaut wird). Umweltschützer:innen befürchten, dass Reisende aus Zürich, Singen, Konstanz, Tuttlingen künftig eher das Auto nehmen statt in Vaihingen (samt Gepäck) in die S-Bahn umsteigen.

Ein Thema im Landtagswahlkampf

Großen Handlungsbedarf sieht die DUH auch bei der Sanierung öffentlicher Gebäude, besonders Schulen und Kitas könnten und müssten energetisch saniert werden. Außerdem brauche es einen massiven Ausbau von Bahn und Bus gerade im ländlichen Raum. „Wir werden die grün-schwarze Regierung mit Blick auf das kommende Landtagswahljahr daran messen“, sagt Resch.

Insgesamt, so die DUH, verfehle Baden-Württemberg in fünf von sieben Sektoren die Klimaziele. Dabei seien Klimaschutz und Rechtsstaatlichkeit eng miteinander verknüpft, erläutert der Anwalt Remo Klinger, der die DUH vertritt: „Denn auch die ambitioniertesten Klimaschutzgesetze können nur dann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn sie eingehalten werden.“

Bereits im November 2022 hatte die DUH ein Urteil gegen die Landesregierung am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim erzielt, das die Landesregierung verpflichtete, ein Energie- und Klimaschutzkonzept zur Erreichung der Klimaziele vorzulegen. Nur durch eine Änderung des Klimaschutzgesetzes im Februar 2023 konnte sich die Landesregierung diesem Urteil entziehen. Doch auch gegen das novellierte Landesklimaschutzgesetz verstößt die Landesregierung nun erneut – weshalb die DUH wieder vor den VGH Mannheim zieht, um ein Urteil zur Erreichung der landeseigenen Klimaschutzziele zu erreichen.

Text: Pressemitteilung / pw
Foto: Pressebild Staatsministerium Baden-Württemberg

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