Spielplatz 02 © stadt konstanz

Keine wilden Elefanten mehr in Konstanz?

Von Harald Borges

Wenn heute der Konstanzer Gemeinderat zu einer öffentlichen Sitzung zusammentritt, wird es voraussichtlich eine intensive Debatte über ein Verbot der Haltung und Vorführung von Wildtieren in Zirkusunternehmen auf städtischen Flächen geben. Während der Rat noch diskutiert, wird auf den Konstanzer Spielplätzen unterdessen schon ganz handfest Sicherheit geschaffen.

Unsere Haustiere haben es gut. Sie müssen sich in ihrer Einzelhaft nicht den ganzen Tag mit ihresgleichen herumschlagen, sondern dürfen artgerecht in erzwungenem Zölibat ein Leben lang vor sich hindämeln. Sie müssen sich nicht mit der Auswahl ihres Essens herumquälen, da sie immer wieder ungefragt dieselbe Pampe vorgesetzt bekommen. Doch immerhin wissen sie, dass sie unverzüglich abkoten dürfen, sowie ihr Halter sie am Halsband vor Nachbars Garage zerrt. Sie stehen dank der menschlichen Tierliebe einfach auf der Sonnenseite des Lebens.

Die wenig artgerechte Haltung von Wildtieren in Zirkussen hingegen erregt schon seit Jahren mit Recht die empfindsamen menschlichen Herzen und Gemüter all dieser Tierfreund*innen.

Aus Afrika in Ketten nach Klein Venedig

So auch heute in Konstanz, wo die Fraktion FGL & Grüne beantragt hat, die Stadt möge ab 2027 „die Haltung und Vorführung von Wildtieren in Zirkusunternehmen auf städtischen Grundstücken“ untersagen und „eine entsprechende Änderung der Nutzungsbedingungen für städtische Flächen vornehmen, die die Vermietung an Zirkusunternehmen mit Wildtieren ausschließt. Als Wildtiere im Sinne dieses Beschlusses gelten insbesondere: Großkatzen (Löwen, Tiger etc.), Elefanten, Bären, Affen und weitere nicht domestizierte Tierarten“.

Zur Begründung ihres Antrages verweisen die Grün*innen darauf, dass in fahrenden Zirkussen eine artgerechte Tierhaltung nicht möglich sei, denn die „beengten Verhältnisse während der Transporte, die häufigen Ortswechsel und die nicht artgerechten Haltungsbedingungen führen nachweislich zu Verhaltensstörungen bei den Tieren“.

Diese Einschränkung der Nutzung öffentlicher Flächen soll denn auch ausdrücklich nur für Wildtiere gelten, Zirkusse mit domestizierten Tieren oder ganz ohne tierische Mitreisende seien davon nicht betroffen. „Dies fördert innovative, tierfreie Zirkuskonzepte, die auf menschliche Artistik, Akrobatik und Unterhaltungskunst setzen“, loben unsere Zirkusexpert*innen ihren moralisch blitzsauberen Vorstoß.

Auf hoher See und vor Gericht

Wer jetzt findet, das klinge so unterhaltsam wie ein Seenachtfest mit Bierverbot und Kopftuchzwang, hat die Stadtverwaltung auf seiner Seite, auch wenn diese den grünen Antrag aus gänzlich anderen Gründen ablehnt; und da wird es juristisch und damit zwangsläufig kompliziert, da wir alle vor Gericht wie auf hoher See bekanntlich den Launen des unerforschlichen Schicksals ausgeliefert sind.

Die Verwaltung behauptet nämlich ihrerseits, zu einem solchen von der FGL geforderten Verbot gar nicht berechtigt zu sein: „Tierschutz ist Bundesrecht und kann nicht auf kommunaler Ebene abweichend geregelt werden.“ Allen Zirkusunternehmen, die die entsprechende „Genehmigung zum Halten und Zeigen von Wildtieren“ besitzen, müsse die Stadt daher die Fläche (im Allgemeinen in Klein Venedig) zwingend zur Verfügung stellen: „Kommunale Wildtierverbote“ hingegen „sind nach herrschender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung ein Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufsausübung […], sie sind daher auf öffentlichen städtischen Flächen rechtlich unzulässig.“ Der Antrag der Grünen sei daher abzulehnen.

Unklare Rechtslage

Wie die Sache ausgeht, ist allerdings noch nicht abzusehen, denn die Grünen dürften wohl mit einer anderen Rechtsauffassung aufwarten, wie sie ihre Heinrich-Böll-Stiftung vertritt. Danach haben Kommunen das Recht, die Regeln für die Benutzung ihrer Flächen (in gewissen Grenzen) selbst festzulegen und auch wieder zu ändern, etwa „in dem Sinne, dass zwar Zirkusveranstaltungen noch zulässig sind, aber nur ohne bestimmte Arten von Wildtieren“. Da es sich bei diesen Flächen nicht um eine (gesetzlich vorgeschriebene) Pflichtaufgabe, sondern um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handele, habe sie dort auch das Sagen.

Außerdem schlägt laut Stiftung die baden-württembergische Landestierschutzbeauftragte den „Gemeinderäten, die kein Risiko eingehen wollen“ vor, ein kommunales Verbot auf Tierarten zu beschränken, von denen eine Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht. Das gelte zumindest für Affen, Elefanten, Großbären, Nashörner und Flusspferde sowie große Raubkatzen. Ein anderes Gericht wies klagende Zirkusunternehmen mit dem Argument ab, dass sie ja auch private Flächen anmieten oder in anderen Städten auftreten könnten.

Das Fazit der grünen Stiftung zeigt allerdings wieder einmal, wie launisch das Rechtswesen ist: Ehe der Bundestag nicht das Tierschutzgesetz ändere oder das Bundesverwaltungsgericht in dieser Frage ein höchstrichterliches Urteil spreche, herrsche letztlich keine Rechtssicherheit.

Da laust einen doch der Affe.

Mit Sicherheit mehr Spaß

Während es in Sachen der wildgeborenen Zirkustiere an der letzten Rechtssicherheit fehlt und die Köpfe und Münder im Rat darob rauchen dürften, wird draußen auf den Spielplätzen der Stadt gerade wieder durch Taten für echte Sicherheit gesorgt, damit die (übrigens allesamt in Gefangenschaft geborenen) Menschenkinder einen sicheren Auslauf bekommen.

„Nicht nur Autos müssen durch den TÜV, sondern auch Spielplätze: Bei der aktuellen Jahreshauptkontrolle werden Geräte und Gelände auf offene und versteckte Mängel inspiziert“, erfahren wir dazu von der Stadt.

Das ist natürlich eine Aufgabe, bei der die Fachleute von den Technischen Betrieben gefragt sind. Sie prüfen akribisch, ob Holz nicht etwa gefault ist, ob Seile, Bolzen und Spannschrauben sicher sitzen und die Fallschutzgittermatten und Fallschutzkiesel unter den Schaukeln in Form sind. Man kann seine Kinder auf den Spielplätzen nach dieser Inspektion also unbesorgt von der Kette lassen.

Zum Schluss noch eine Frage, die selbst den eingefleischtesten Konschdanzer*innen echtes Kopfzerbrechen bereitet: Wie viele Spielplätze gibt es in Konstanz?

Nun? 10, 50, 100, viel zu viele?

Es sind 63, rein zufällig (?) genauso viele, wie ein beliebter Rum aus Jamaika Prozente hat.

Quellen: Beschussvorlage 2026-1369, Heinrich-Böll-Stiftung, Geoportal Konstanz

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