
Kinder von Geringverdiener:innen und Arbeitslosen erhalten seit 2011 Unterstützung durch das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Ziel ist Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendliche unabhängig vom Elternhaus. Die Finanzierung von Klassenfahrten funktioniert relativ gut, in Bezug auf Schulbedarf gibt es eine Lücke, und bei der Nachhilfe sind die bürokratischen Hürden sehr hoch.
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können u.a. Schulbedarfe wie Schulranzen und Hefte, Schulausflüge, Klassenfahrten, Bustickets zur Fahrt in die Schule, Nachhilfe, Schulessen sowie Mitgliedsbeiträge für Sportvereine finanziert werden. Anspruchsberechtigt sind beispielsweise Eltern, die arbeitslos sind und vom Jobcenter Grundsicherung erhalten oder als Geringverdienende Ansprüche auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben. seemoz hat Relevanz und Wirksamkeit des Bildungs- und Teilhabepakets in unserer Region überprüft und beim Landratsamt nachgefragt. Das Sozialamt des Landratsamts ist neben dem Jobcenter für die Administration des Bildungs- und Teilhabepakets zuständig.
Bürokratische Hürden
Jens Bittermann, Leiter des Büros des Landrats, kann keine Aussagen darüber machen, wie viele Familien im Landkreis aufgrund ihrer ökonomischen Situation Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben. Daher bleibt auch unklar, wie hoch der Anteil anspruchsberechtigter Familien ist, die Leistungen tatsächlich beantragen. Er verweist auf die stark gestiegenen Antragszahlen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises: Im Jahr 2022 sind insgesamt 1871 Anträge eingegangen, im Jahr 2025 waren es 3462 Anträge. Bittermann erläutert: „Eine wesentliche Ursache für den deutlichen Anstieg der Antragszahlen war die Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Seither beziehen auch mehr Familien Wohngeld.“
Expert:innen vermuten, dass bundesweit nur etwa die Hälfte der Anspruchsberechtigen tatsächlich Wohngeld beantragt. Die Hürden sind hoch, so muss zum Beispiel ein elfseitiger Antrag ausgefüllt werden, wie seemoz berichtete. In den Großen Kreisstädten Konstanz, Singen und Radolfzell muss das Wohngeld bei den dortigen Sozialämtern beantragt werden. Nach der Bewilligung des Antrags können dann im nächsten Schritt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gewährt werden. Dafür sind dann allerdings nicht die städtischen Sozialämter zuständig, sondern das Sozialamt beim Landratsamt.

Klassenfahrten als „Highlights“ der Schulzeit
Zu Klassenfahrten gehören Schullandheimaufenthalte für jüngere Kinder, aber auch Studienfahrten für Jugendliche in europäische Metropolen. Sie sind oft zentrale Erlebnisse von Schüler:innen – dort findet inhaltliches und soziales Lernen intensiv statt. Wenn sich Erwachsene an ihre Schulzeit zurückerinnern, kommen ihnen oft die gemeinsamen Fahrten in den Sinn.
Allerdings sind diese Unternehmungen für Familien mit teilweise recht hohen Kosten verbunden, die in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Eltern, die über wenig Geld verfügen, die Kosten für Klassenfahrten werden dabei vollständig übernommen. Der Staat zahlt das Geld nicht an die Familien, sondern überweist direkt an die Schulen bzw. die Lehrkräfte, so dass Schüler:innen oder Eltern die Finanzierung mit Lehrer:innen absprechen müssen. Erfahrungsgemäß ist dies für Jugendliche oft nicht einfach, da es offenbar mit Scham verbunden ist, die geringen finanziellen Mittel der Eltern offenzulegen.
Lehrkräfte sollten daher bei der Ankündigung von Klassenfahrten darauf hinweisen, dass die Finanzierung über die Sozialbehörden möglich ist, und darauf achten, dass Schüler:innen oder Eltern die Möglichkeit erhalten, im geschützten Raum darüber zu sprechen.
Leistungen der Fördervereine
An den meisten Schulen gibt es Fördervereine, die nach dem Prinzip „Eltern für Eltern“ die Finanzierung von Klassenfahrten unterstützen. Allerdings sind die Möglichkeiten dieser Vereine beschränkt, in der Regel können die Kosten nicht vollständig übernommen werden, sondern es wird ein Zuschuss gewährt. Die staatlichen Leistungen sind wichtig, so dass sich die Fördervereine auf die Unterstützung von Familien konzentrieren können, die keine entsprechenden Leistungsansprüche haben, da zum Beispiel ihr Einkommen knapp über den entsprechenden Grenzwerten liegt. Eltern legen Einkommen und Mietkosten freiwillig gegenüber den Fördervereinen offen, um auf dieser Grundlage Unterstützung zu erhalten. Dabei entsteht manchmal der Eindruck, dass eigentlich Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen müssten. Eltern schrecken aber offenbar zum Teil davor zurück, komplizierte Anträge bei den Behörden zu stellen und setzen auf die unbürokratische Hilfe der Fördervereine.
Jens Bittermann ermuntert ausdrücklich dazu, Eltern in solchen Fällen zum Beispiel auf die Möglichkeit der Beantragung von Wohngeld hinzuweisen. Das Sozialamt des Landkreises fragt bei der Schule im entsprechenden Formular übrigens jeweils nach, ob ein Zuschuss des Fördervereins gewährt wird. Es empfiehlt sich, dass Fördervereine für anspruchsberechtigte Familien grundsätzlich keinen Zuschuss gewähren, so dass die Kosten vollständig vom Sozialamt übernommen werden. Dieses Vorgehen ist nach Auskunft von Bittermann nicht zu beanstanden: „Die Entscheidung, wer Zuschüsse vom Förderverein erhalten kann, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Vereins.“
Keine Chancengleichheit in Bezug auf Nachhilfe

Die Organisation privater Nachhilfe ist für viele Eltern selbstverständlich, es besteht hier ein sehr großer Markt. Wenn Eltern die Finanzierung von Nachhilfe im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragen, müssen sie das letzte Schulzeugnis einreichen. Die Finanzierung wird erfahrungsgemäß teilweise mit der Begründung abgelehnt, dass die Noten noch zu gut seien und keine unmittelbare Versetzungsgefahr bestehe.
Jens Bittermann bestätigt, dass eine präventive Förderung zur Verbesserung des Leistungsniveaus gesetzlich nicht vorgesehen ist. Viele Eltern unterstützen ihre Kinder frühzeitig mit privat finanzierter Nachhilfe. Sie möchten vermeiden, dass eine Versetzungsgefahr überhaupt erst entsteht. Diese Möglichkeit haben Eltern mit geringen Finanzmitteln nicht, von Chancengleichheit der Kinder und Jugendlichen kann keine Rede sein. Bittermann weist auf eine weitere mögliche Hürde hin: „In Einzelfällen sind vorab verschiedene Kostenvoranschläge einzureichen, um die Angemessenheit zu prüfen.“
Die Finanzierung von Nachhilfe durch die Sozialbehörden ist offenbar wenig praktikabel. Alle Schulen müssen so mit Ressourcen ausgestattet werden, dass sie zum Beispiel im Rahmen des Ganztags Förderangebote für Schüler:innen mit entsprechenden Bedarfen kostenfrei anbieten können.
Diskussion um Anschaffung von Tablets durch die Stadt Konstanz
Bezüglich der Finanzierung des persönlichen Schulbedarfs gibt es im Bildungs- und Teilhabepaket eine Lücke. Die Kosten etwa für Schulranzen, Sportzeug, Schulhefte und Zeichenmaterialien werden übernommen. Digitale Endgeräte sind aber ausdrücklich nicht vorgesehen.
Im Kontext des „Fernunterrichts“ in Zeiten der Corona-Schutzmaßnahmen wurde von Eltern erwartet, dass sie ihren Kindern zu Hause Computer-Arbeitsplätze einrichten. Zwar wurde es den Schulen ermöglicht, Präsenzunterricht für Schüler:innen anzubieten, die durch den „Fernunterricht“ nicht erreicht wurden. Dies war aber nicht verpflichtend und wurde nicht überall realisiert.
Zurzeit bieten einige Schulen im Landkreis Konstanz als Option „Bring Your Own Device“ an. Schüler:innen dürfen also freiwillig eigene digitale Endgeräte im Unterricht benutzen. Auch hier fehlt die Chancengleichheit, da diese Option nur diejenigen wahrnehmen können, die das privat finanzieren können.
Die Stadt Konstanz geht anders vor. Das Amt für Bildung und Sport hat entsprechende Geräte mit Steuermitteln angeschafft, so dass diese von den Schulen entsprechend den jeweiligen pädagogischen Überlegungen allen Schüler:innen zur Verfügung gestellt werden können. Aktuell wird im Gemeinderat über die Finanzierung notwendiger Neuanschaffungen von Tablets diskutiert.
Der Finanzausschuss hatte am 12. Mai die Finanzierung bereits gebilligt. Die FDP-Ratsfraktion beantragte aber, dass der Gemeinderat als Gesamtgremium diese Frage „an sich ziehen“ soll. Der Bildungsausschuss wird bei seiner Sitzung am 7. Juli über das Thema beraten. Hier finden Sie Tagesordnung und Sitzungsvorlagen.


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