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Drei Monate Bearbeitungszeit für Wohngeld-Anträge

Von Till Seiler
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Jürgen Herbst befasst sich seit 1989 mit Sozialleistungen wie dem Wohngeld © Till Seiler

Die Stadt Konstanz benötigt durchschnittlich drei Monate bis zur Bewilligung des Wohngelds. Diese Sozialleistung hat als Mietzuschuss in Konstanz mit seinen hohen Mieten eine besondere Bedeutung. Seit Jahresbeginn können Anträge digital gestellt werden. Da eine elektronische Aktenführung nicht möglich ist, werden die Online-Anträge ausgedruckt und wie bisher manuell bearbeitet.

seemoz hat mit Jürgen Herbst gesprochen, er ist als Abteilungsleiter im Sozial- und Jugendamt der Stadt Konstanz für das Wohngeld zuständig und muss einräumen, dass die aktuelle Situation „nicht zufriedenstellend“ ist. Er erläutert die Bedeutung des Wohngelds im Kontext anderer Sozialleistungen.

Auf der einen Seite bestehen Leistungsansprüche für Erwerbsfähige und deren Angehörige auf Bürgergeld (ab Anfang Juni dann Grundsicherungsgeld) bzw. auf Sozialhilfe, wenn die Antragsteller:innen dem Arbeitsmarkt aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht zur Verfügung stehen. Das Jobcenter ist für das Bürgergeld zuständig, das städtische Sozial- und Jugendamt für die Sozialhilfe. Auf der anderen Seite kann Wohngeld als Mietzuschuss beantragt werden. Das Sozial- und Jugendamt ist dafür ebenfalls zuständig. Der parallele Bezug beider Leistungen ist in der Regel nicht möglich, da Bürgergeld bzw. Sozialhilfe die Übernahme von Mietkosten umfasst.

Wohngeld erhalten Geringverdiener:innen sowie Rentner:innen, die eine Unterstützung vom Staat benötigen. Oft ist es für diese Bürger:innen aber nicht ersichtlich, welche Leistung höher wäre und beantragt werden sollte. Mitarbeitende der Sozialbehörden müssen umfangreiche Berechnungen vornehmen, um das festzustellen zu können. Jürgen Herbst sagt: „Die Bürger können das nicht einschätzen, wir aber auch nicht sofort.“ Die Berechnung der Wohngeld-Ansprüche ist sehr komplex. Sie basiert vereinfacht dargestellt auf der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder sowie der Höhe der Miete.

Forderung nach Gewährung einer Abschlagszahlung

Das Wohngeld wird rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, so dass kein Geld verloren geht. Die lange Bearbeitungszeit stellt trotzdem für viele Anspruchsberechtigte eine Herausforderung dar, da sie keine frei verfügbaren Geldmittel haben.

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Christoph Krüßmann © Privat

Christoph Krüßmann kennt diese Problematik. Er sitzt für die Grünen im Kreistag und leitet das Projekt „Stromspar-Check“ bei der Caritas. „Durch meine Arbeit bin ich mit vielen Problemen in Haushalten mit niedrigem Einkommen konfrontiert. Energiekosten, Miete und Einkommen stehen dabei im Vordergrund“, sagt er. Krüßmann betont gegenüber seemoz zunächst die korrekte Arbeitsweise des Konstanzer Sozial- und Jugendamts sowie die gute Zusammenarbeit mit Jürgen Herbst. Er weist darauf hin, dass die Bearbeitungszeit, die statistisch im Schnitt drei Monate umfasst, in Einzelfällen durchaus auch mal neun Monate betragen kann.

Er fordert, dass bei einem wiederholten Antrag ohne größere Änderung eine Abschlagszahlung gewährt werden sollte. Das würde bedeuten, dass sofort ein Teilbetrag ausgezahlt würde, der nach Abschluss der Antragsprüfung dann verrechnet wird. Jürgen Herbst lehnt dies ab. Die Berechnung der Höhe der Abschlagszahlung müsse sich an gesetzlichen Vorgaben orientieren und wäre nach seiner Aussage mit einem hohen Aufwand verbunden. Anträge müssten praktisch zwei Mal bearbeitet werden: Erstmals für die Berechnung der Höhe der Abschlagszahlung und dann ein zweites Mal für die Berechnung der regulären Ansprüche. „Wir haben als Kommunen hier keine Beinfreiheit“, bedauert er.

Wohngeldreform 2023

Im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg seit 2022 sind die Haushalte durch gestiegene Energiekosten stark belastet worden. Dies sollte durch die Wohngeldreform abgefedert werden. Sie trat im Januar 2023 in Kraft: Das Wohngeld wurde erhöht und die Zahl der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. In Konstanz stieg die Zahl der Anträge stark an: 2022 wurden ca. 1700 Anträge auf Wohngeld gestellt, 2023 waren es über 3000. Die Ausgaben für das Wohngeld erhöhten sich hier von ca. 1,6 Millionen Euro in 2022 auf fast 4 Millionen Euro in 2023, sie sind im Jahr 2025 auf fast 5 Millionen Euro angestiegen. Immerhin hat die vielgescholtene Ampel-Regierung eine zielgenaue Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht.

Die Antragstellung für das Wohngeld ist sehr kompliziert: Bei einem Neuantrag muss ein elfseitiges Formular ausgefüllt werden, dem verschiedene Dokumente als Anlage beigefügt werden müssen. Es ist nicht überraschend, dass die Behörde oft Korrekturen und zusätzliche Nachweise verlangt. Auch dies erklärt die lange Bearbeitungszeit.

Personalknappheit

Das Personal in der Wohngeld-Stelle wurde aufgestockt. Im Jahr 2023 wurden zwei neue Stellen geschaffen, im Jahr 2024 noch eine weitere. Insgesamt gibt es aktuell viereinhalb Stellen. Aus Sicht von Christoph Krüßmann reicht dies nicht aus, die lange Bearbeitungszeit sei eine Folge von zu wenig Personal.

„Das Sozial- und Jugendamt hat im vorauseilenden Gehorsam den eigentlich notwendigen Stellenzuwachs gegenüber Stadtspitze und Gemeinderat nicht eingefordert.“ Jürgen Herbst sieht das anders und verweist darauf, dass derzeit in seinem Amt eine für das Wohngeld zuständige Person erkrankt ist und eine weitere derzeit eingearbeitet wird. Diese Einarbeitung dauert aufgrund der Komplexität des Wohngelds sechs Monate. Er führt eine Statistik mit noch nicht entschiedenen Anträgen. Nach der Wohngeldreform entstand demnach ein hoher Berg unerledigter Anträge: Zum Stichtag 1.1.2024 waren es 797 Anträge. Dieser Berg wurde teilweise abgearbeitet und ging bis zum Stichtag 1.7.2025 auf 473 zurück, ist dann aber wieder angewachsen auf 683 unerledigte Anträge am 1.4.2026. „Wir waren auf einem guten Weg“, sagt Herbst.

Beratungsangebot der Caritas

Im Jahr 2023 hat die Caritas auf Initiative von Christoph Krüßmann für Personen, die die gestiegenen Energiekosten nicht tragen konnten, Beratungen im Treffpunkt Petershausen angeboten. Einige Betroffene schreckten davor zurück, Leistungen bei den Sozialbehörden zu beantragen.

Er berichtet von einer Rentnerin, die mit ihrer kleinen Rente klargekommen ist und trotz Ansprüchen keine Anträge gestellt hat. Sie sagte ihm, dass sie sich aufgrund der gestiegenen Energiekosten den Kinobesuch mit dem Enkelkind nicht mehr leisten könne. Nach seiner Erfahrung wenden sich viele Antragsberechtigte erst dann an die Sozialbehörden, wenn der Druck enorm groß wird, und schämen sich dann dafür. So ist Krüßmann bei der Beratung aufgefallen, dass viele betroffene Personen nur unter vier Augen bereit gewesen seien, über ihre schwierige Lage zu sprechen. Insgesamt müsse davon ausgegangen werden, dass nur die Hälfte der Berechtigten auch tatsächlich Wohngeld beantragen. Er formuliert zugespitzt: „Jeder Reiche nimmt den Kinderfreibetrag mit, aber viele Haushalte mit niedrigem Einkommen schämen sich, Wohngeld und den Sozialpass zu beantragen.“

Jürgen Herbst bestätigt, dass es diese Scham gibt, aus seiner Sicht sei sie aber über die Jahre eher zurückgegangen. Er moniert den Anstieg eines „Anspruchsdenkens“, Antragstellende hätten aber „Verantwortung“ und eine „Holschuld“. Eine typische Aussage von Antragsteller:innen, die über geringe Leistungen enttäuscht sind, laute ungefähr so: „Denen schmeißt ihr das Geld hinterher, ich kriege nichts.“ Herbst sieht dies als Folge der aufgeheizten politischen Diskussion. Er befürchtet: „Sollten Sozialleistungen reduziert werden, dann würde der Frust nicht in Berlin abgeladen, sondern bei den Behörden vor Ort.“

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Wohngeldanträge im Foyer des Sozial- und Jugendamts © Till Seiler

In Konstanz ist ein relativ hoher Anteil der Bürger:innen auf Sozialleistungen angewiesen, obwohl die Bürgerschaft der Stadt im Durchschnitt relativ wohlhabend ist. Wer in Konstanz Mindestlohn verdient, ist oft auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen, da gerade für kleine Wohnungen relativ hohe Mieten verlangt werden. Die aktuelle Sozialstaatsdebatte, die auf Sanktionen für angeblich „Arbeitsscheue“ fokussiert, geht an dieser Problematik völlig vorbei.

Herausforderung Digitalisierung

Seit Jahresbeginn können Anträge digital gestellt werden. Es ist aber weiterhin möglich, den Antrag auf Papier auszufüllen. Derzeit wird etwa ein Drittel der Anträge online gestellt, zwei Drittel auf Papier. „Ich halte es für gut, beides anzubieten“, sagt Jürgen Herbst. Der Online-Antrag ist naturgemäß ebenfalls ziemlich komplex, ermöglicht aber gewisse Erleichterungen für die Antragstellenden.

So erhalten zum Beispiel alleinlebende Personen, die das entsprechend ankreuzen, keine Abfragen bezüglich weiterer Haushaltsmitglieder. Die Anträge werden online gestellt, dann jedoch ausgedruckt und wie bisher auf Papier bearbeitet. Die Tätigkeit der Mitarbeitenden konnte bisher nicht erleichtert werden. Jürgen Herbst formuliert diplomatisch: „Derzeit gibt es einen höheren Benefit auf der Bürgerseite.“ Er erklärt die Notwendigkeit des Ausdruckens damit, dass derzeit eine elektronische Aktenführung nicht möglich ist. Dazu müssten die Papierakten eingescannt werden, wofür wiederum Personal in großem Umfang benötigt würde. Er fordert: „Man muss Geld in die Hand nehmen, durch die Digitalisierung wird es zunächst teurer.“ Es gebe keine konkrete Planung zur Digitalisierung der Aktenbestände bei der Stadt.

Das ist für die Stadt Konstanz ziemlich peinlich. Zuletzt sind Digitalisierungsprojekte im Rahmen von „Smart Green City“ gescheitert (seemoz berichtete). Die Fördermittel dieses Programms dürfen nicht für die Digitalisierung der Verwaltung eingesetzt werden. Der Bund als Geldgeber verlangt die Förderung von Projekten, die in die Stadtgesellschaft hineinwirken. Die Stadt kümmert sich also um die „Kür“ und versäumt die „Pflicht“ – also die Digitalisierung im eigenen Haus. Oberbürgermeister und Gemeinderat haben das falsche Förderprogramm ausgewählt. Oder umgekehrt: Der Bund sollte die Kommunen bei der Erledigung der Pflicht unterstützen und nicht Digitalisierungsprojekte, die bestenfalls „nice to have“ sind, üppig mit Steuergeldern fördern.

Über die folgenden Links sind zwei Anfragen der Gemeinderatsfraktion Linke Liste Konstanz sowie die Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu finden:

https://www.konstanz.sitzung-online.de/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc1703016.pdf

https://www.konstanz.sitzung-online.de/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc1716028.pdf

2 Kommentare

  1. Peter Conzelmann

    // am:

    Ich habe mich neulich mit jemandem unterhalten, zu dessen Geschäftstätigkeit es gehört, öffentliche Verwaltungen auf digitales Management und KI-Anwendungen umzustellen. Er behauptete, kurz gesagt, dass alles möglich sei und der Aufwand dafür – also auch für das Einlesen bisheriger Akten in Papierform – überschaubar sei bzw. zügig abgewickelt werden könne. Auf meine Frage, warum dann nicht schon viel mehr Verwaltungen auf digitale Aktenführung bzw. digitales Antragsmanagement umgestellt hätten, sagte er: Weil die Verwaltungen und auch die dahinter stehenden Gremien nicht wollten bzw. dass sie befürchteten, dass der Rationalisierungseffekt nur dazu führen würde, massiv Personal abzubauen, und es so zu keinem Entlastungseffekt für die Mitarbeitenden käme. Ich kann das so aus meiner eigenen Erfahrung in einer kommunalen Verwaltung nicht bestätigen, hatte eher den Eindruck, dass die Mitarbeitenden technischer Innovation grundsätzlich offen gegenüber stehen. Es ist eher der „typisch deutsche“ Perfektionszwang, der neuen Systemen ein hohes Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit abverlangt, gerade im Umgang mit persönlichen Daten, und es daher so sehr lange dauert, bis die Arbeitsweisen in den Rathausbüros sich grundlegend ändern. Eine niederländische Praktikantin, die sich für einige Zeit in meinem Amt aufhielt, bemerkte süffisant über den Unterschied zwischen der Verwaltungspraxis bei uns und in den Niederlanden: „Dass Ihr die Post noch mit einem Boten von Büro zu Büro tragen lasst!“

  2. Tom Reinberg

    // am:

    Am 24.11.2025 fand in Konstanz die VHS-Veranstaltung »Wie verändert künstliche Intelligenz die Arbeit des Staates – und mit welchen ethischen Folgen?« statt. Einer der beiden Vortragenden, Steffen Eckhard, Professor für öffentliche Verwaltung an der Zeppelin Universität , berichtete u. a. über das junge Software-Unternehmen eines früheren Doktoranden. Dieses Unternehmen überzeugte die entsprechende Behörde einer größeren bayrischen Stadt ihre spezielle KI-Software zur beschleunigten Bearbeitung von Wohngeldanträgen einzusetzen. Herr Eckhard erklärte zudem, dass die aktuell rechtliche Lage den voll-autonomen Einsatz einer KI nicht erlaube, also Antragsannahme, Bearbeitung und Zahlungsanweisung ohne Begutachtung eines Mitarbeitenden. Gleichwohl reduzierte der Einsatz der Software die Bearbeitungszeit der Wohngeldanträge in dieser Stadt von zuvor 14(!) Monaten auf 6 Monate. Ohne die Zwischenschaltung der menschlichen Begutachtung würde sich die Bearbeitungszeit wohl nochmals erheblich verringern. Man muss nicht kategorisch in diese neue Welt eintauchen und sollte zudem die Qualität der KI-basierten Bearbeitung eingehend testen und prüfen. Im obigen Artikel werden Bearbeitungszeiten bis zu möglichen 9 Monaten für Konstanz genannt. Auch 3 Monate sind in dieser wohnteuren Stadt ein langer Zeitraum der Ungewissheit. Natürlich wäre es gut, wenn die jeweiligen Wohnungsbesitzenden bereit wären auf die vollen Mietzahlungen bis zum Abschluss der Bearbeitung zu warten, unterstützend durch eine Bürgschaft der Stadt. Das könnte einmal dazu führen mehr Personal zur schnelleren Bearbeitung einzusetzen und zur Einführung einer zumindest teilautonomen KI-Software, die es offenbar schon auf dem Markt gibt. Letzteres wäre aus aus meiner Sicht sinnvoll, ganz im Gegensatz zu dem Smart City-geförderten Quatsch mit Hilfe anomysierter(?) Kameraaufnahmen an einer Fussgängerampel (Lago) Ampelsteuerungen zu optimieren.

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