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Es wird ernst

Von Pit Wuhrer (Text und Bild)
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Mit den Kolleg:innen aus dem Thurgau: 1.-Mai-Demo 2025 in Konstanz

Am 1. Mai, einst „Welttag der Arbeiterklasse“ oder „Kampftag des Proletariats“ genannt, wird heutzutage nur noch selten gekämpft. Es wird gefeiert, geredet, vielleicht auch ein bisschen gesungen. Aber das könnte sich bald ändern – und deswegen ist der Tag weiterhin wichtig.

Es kommt in nächster Zeit einiges auf uns zu. Nicht nur weitere militärische Konflikte, angefacht von imperialen Kriegsverbrechern wie Trump, Putin oder Netanjahu; nicht nur eine Beschleunigung des Klimawandels, den die Politik weiterhin ignoriert; nicht nur die schleichende Entdemokratisierung der EU, die Abschaffung des Asylrechts, die zunehmende Einschränkung politischer Rechte. Sondern auch, ganz hausgemacht, ein breit angelegter Sozialabbau.

Denn was sieht das „Reform“-Programm der schwarz-roten Koalition aus Kapitalgehilfen nicht alles vor: Höhere Zuzahlungen im Krankheitsfall, drastischere Sanktionen beim zur „Grundsicherung“ umbenannten „Bürgergeld“ (vormals „Hartz-4“), längere Lebensarbeitszeiten, Kürzungen der Hilfe für physisch und psychisch eingeschränkte Menschen, Schließung von Spitälern – all das, um die ohnehin niedrigen Steuern der Superreichen noch weiter zu reduzieren und ein kapitalorientiertes fossiles Industriemodell zu retten, dessen Zeit abgelaufen ist.

Dann ist da noch die künftige Absenkung des Rentenniveaus, das – so der Kanzler – „allenfalls noch eine Basisabsicherung“ biete und (zur Freude des Finanzkapitals) durch kapitalgedeckte Zusatzversicherungen ergänzt werden müsse. Und die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit. Schon lange fordern Unternehmensverbände und Konzernchefs eine weitere Lockerung des Arbeitszeitgesetzes bis hin zu zwölf Stunden pro Tag und mehr – und willfährige Politiker:innen beten das nach.

Von 72 auf 35 Wochenstunden …

Geht es also nun in die andere Richtung? Lange Zeit stand die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung im Mittelpunkt vieler Kämpfe – beispielsweise vor 140 Jahren, als US-Arbeiter:innen am 1. Mai 1886 in Chicago in einen Generalstreik traten, um eine Kürzung der täglichen Arbeitszeit von zwölf auf acht Stunden durchzusetzen. Es folgten heftige Auseinandersetzungen, bei denen die Polizei Streikende erschoss, eine Bombe inmitten der Demonstrierenden explodierte und danach angebliche Rädelsführer hingerichtet wurden. 

In Erinnerung an das „Massaker vom Haymarket“ erklärte die Sozialistische Internationale drei Jahre später den 1. Mai zum „Kampftag der Arbeiterbewegung“. Dem Aufruf folgten viele. Selbst im eher kleinbürgerlichen Konstanz trafen sich am 1. Mai 1890 abends rund 400 Arbeiter im Lokal der Brauerei Buck an der Inselgasse und forderten den  Achtstundentag (mehr dazu steht im Konstanzer Gewerkschaftsbuch „Druck. Machen.“)

Es dauerte eine Weile, bis der Arbeitstag auf acht Stunden gekürzt war (das schafften erst die Arbeiter- und Soldatenräte der Novemberrevolution von 1918). Und noch viel mehr Zeit verging, bis die seinerzeit konfliktbereiten Gewerkschaften der Metall- und Druckindustrie mit wochenlangen Streiks in den 1980er Jahren die über Jahrzehnte hinweg geltende Wochenarbeitszeit von 40 auf 35 Stunden reduziert hatten – übrigens auch in Konstanz. In anderen Branchen sank danach die Wochenarbeitszeit auf 38 Stunden, teilweise auch 30 Minuten weniger.

… und wieder zurück?

Aber viel mehr ging nicht – trotz wachsender Produktivität, zunehmender Arbeitshetze und teilweise rasant steigender Profite. Dass es bei der Arbeitszeit zu einem Stillstand kam, lag auch daran, dass sich die Gewerkschaften ab Ende der 1980er Jahren mit anderen Themen herumschlagen mussten, mit den politischen Änderungen aufgrund der Wiedervereinigung und den neoliberalen Offensiven des Kapitals. Nur die Lokführergewerkschaft GdL hat sich inzwischen wieder der Arbeitszeit zugewandt – mit Erfolg. Und mit Streiks. 

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Es geht am 1. Mai nicht nur um Löhne und Arbeitszeiten

Sie hat damit gezeigt, was heutzutage oft vergessen und meist nur auf 1.-Mai-Veranstaltungen erwähnt wird: Alle sozialen und politischen Fortschritte mussten und müssen erkämpft werden. Für das Frauenwahlrecht, für Fortschritte in der betrieblichen Mitbestimmung, für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – stets war Druck von unten nötig, oft in Form von Arbeitsniederlegungen. Und Streiks werden wieder nötig sein. Denn die aktuelle sozialpolitische Rückwärtsdrang der Regierung wird mit Warnungen vor den Folgen, mit empörten Statements und Demoankündigungen wie jener der IG-Metall-Vorsitzenden Christiane Benner kaum zu stoppen sein. 

Nazi-Rechtsprechung in der BRD

Aber wie dann? In der Bundesrepublik darf – anders als in vielen anderen Ländern – nach Meinung vieler Jurist:innen nur gestreikt werden, wenn es um Tarifverträge geht, also um Arbeitsbedingungen und Entlohnung. Und selbst das im Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) formulierte Streikrecht steht inzwischen zur Debatte. So fordern Unternehmensverbände immer wieder eine weitere Begrenzung des Rechts auf Verweigerung der Arbeitskraft.

Sie und die Politik stützen sich dabei auf Urteile aus den 1950er Jahren, einer Zeit, als das Justizsystem noch von Ex-Nazis durchsetzt war. 1952 hatte die IG Druck und Papier (heute Teil der Gewerkschaft ver.di) mit einem zweitägigen Streik gegen die Adenauer-Regierung ein besseres Betriebsverfassungsgesetz zu erzwingen versucht. Das Bundesarbeitsgericht erklärte die Arbeitsniederlegung nachträglich für rechtswidrig: Sie sei eine Einmischung in politische Auseinandersetzungen gewesen und damit ein politischer Streik. Federführend war dabei Hans Carl Nipperdey (1895–1968), ein einflussreicher Arbeitsrechtler während der NS-Zeit, der das Gesetz „zur Ordnung der nationalen Arbeit“ mitentwickelt hatte, das den Beschäftigten absoluten Gehorsam auferlegte. Von 1954 bis 1963 amtierte er als Präsident des Bundesarbeitsgerichts und erhielt für seine Arbeit das große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband der Bundesrepublik Deutschland.

In der Folgezeit kam es zwar immer wieder zu Auseinandersetzungen gegen diese rückständige und restriktive Auslegung des Streikrechts. 1957 zum Beispiel, als die IG Metall in Schleswig-Holstein die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durchsetzte; 1968, als Beschäftigte ohne die Gewerkschaften im Rücken gegen die Notstandsgesetze protestierten; 1972, als sich eine Million Lohnabhängige dem Misstrauensvotum gegen Willy Brandt widersetzten; oder 1983, als viele angesichts der Stationierung von US-Raketen dem DGB-Aufruf „Fünf Mahnminuten für den Frieden“ folgten.   

Nie wieder? Oder wie 1933?

Und doch zögern alle (die Gewerkschaften inklusive), wenn das Thema politische Streiks aufkommt. Weil Arbeitsniederlegungen, sie sich gegen Entscheidungen des Staats, gegen Gerichtsurteile, gegen Parlamentsbeschlüsse oder gegen politisch-gesellschaftliche Zustände richten, nicht ausdrücklich erlaubt sind. Und daher zu Schadensersatzforderungen der betroffenen Firmen führen könnten. 

Andererseits haben all die Proteste der letzten Zeit wenig erreicht. Vor zehn Jahren demonstrierten Hunderttausende gegen die Freihandelsabkommen der EU, vor fünf Jahren forderten überall Zehntausende einen besseren Klimaschutz, vor zwei Jahren mobilisierten bundesweit Millionen gegen den Rechtsextremismus im Land. Aber wen kümmert das in Berlin?

Und was passiert, wenn die extreme Rechte weiter gewinnt? Wenn die Regierungsparteien durch ihre asozialen Maßnahmen der AfD noch mehr Stimmen zuschustern und dann – wie in den 1930er Jahren – die Reaktionären unter den Konservativen den Rechtsextremen das Zepter in die Hand drücken? Genügt dann ’ne Demo zur Verteidigung der Demokratie?

Beispiel Schweiz

Also werden sich die Gewerkschaften dem Thema politische Streiks wieder zuwenden müssen, wenn sie nicht untergehen wollen. Zur Erinnerung: 1933 hatte der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund noch zu gemeinsamen Kundgebungen mit der NSDAP am 1. Mai aufgerufen, einen Tag später – am 2. Mai 1932 – stürmten SS und Gestapo die Gewerkschaftsbüros, beschlagnahmten Geldkassetten, Mitgliedsbücher, Möbel und zerschlugen so die Strukturen. Und die politisch gespaltene Arbeiter:innenbewegung, die noch 1920 mit einem Generalstreik den rechtsradikalen Kapp-Putsch beendet hatte, verlor alles, was sie bis dahin erreicht und aufgebaut hatte – vor allem ihre Rechte.

Wie gesellschaftliche Einmischung per Streik funktionieren kann, zeigt ein Blick über die Grenze. Auch in der Schweiz sind offiziell nur Arbeitsniederlegungen erlaubt, bei denen es um das Arbeitsverhältnis geht. Und trotzdem haben dort die Gewerkschaften 1991, 2019 und 2023 zu Frauenstreiks aufgerufen, bei denen Frauen (und auch Männer) dem Arbeitsplatz fern blieben. Hierzulande ist das auch deswegen unvorstellbar, weil die Gewerkschaften nichts unternehmen – und beispielsweise per Ausstand mal testen, ob höchstrichterliche Entscheidungen immer noch so ausfallen wie zur Zeit der Nazijuristen in den 1950er Jahren.

Es gab ja auch schon Ansätze. Die GEW zum Beispiel sprach sich auf dem Gewerkschaftstag 2013 für den politischen Streik aus; zwei Jahre zuvor hatten die Delegierten des dritten Gewerkschaftstags von ver.di ebenfalls darüber diskutiert und nach dem Motto „nicht reden, sondern handeln“ für eine Beschäftigung mit dem Thema plädiert. Doch geschehen ist nichts. Zeit, dass sich das ändert.

Demo und Kundgebungen in Konstanz und Singen

Es wird also am Freitag einiges zu diskutieren geben. Am Tag der Arbeiter:innen-Bewegung (den die Gewerkschaften unverständlicherweise immer noch „Tag der Arbeit“ nennen – als stünde die Arbeit im Mittelpunkt und nicht die Menschen, die ihre Arbeitskraft verkaufen müssen), finden die Feiern wie jedes Jahr in Singen und Konstanz statt.

In Singen beginnt das Familienfest um 11 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Herz-Jesu-Kirche, um 12 Uhr folgen Arbeiter:innenlieder, um 13 Uhr gibt’s Berichte aus den Betrieben und um 14:30 Uhr hält Christian Schwaab, Tarifsekretär der IG Metall  Baden-Württemberg, eine Rede. Vorher und danach bietet der Zirkus Klarifari „Spaß für jung und alt“. Portugiesische Folklore steht ebenso auf dem Programm wie – zum Schluss – die Rockband „Acoustic Voice“.

In Konstanz hingegen wird erst einmal demonstriert. Um 10 Uhr Treffen auf dem Stephansplatz beim Hecker-Relief; anschließend ziehen die Gewerkschafter:innen durch die Stadt zum Stadtgarten, wo ab 11 Uhr an der Konzertmuschel Beschäftigte aus den Betrieben berichten, Melanie Kühn vom ver.di-Bezirk Südbaden-Schwarzwald spricht und Jürgen Weber über die Umtriebe der Rechtsextremen in der Region informiert. Danach gibt’s Livemusik mit der Rockband „Recover“, die das Kulturfest für Demokratie und Menschenrechte begleitet, Kinderschminken und Infostände (unter anderem vom Konstanzer Bündnis für gerechten Welthandel, von seemoz e.v., von ver.di, vom ver.di-Ortsverein Medien+Kunst Konstanz, von der Partei DieLinke und vielen anderen).

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