Israelflagge. Bild: Tranthangnhat@pixabay

Dürfen Mieter Transparente oder Plakate aufhängen?

3 Antworten

Israelflagge. Bild: Tranthangnhat@pixabay
Israelflagge. Bild: Tranthangnhat@pixabay

In Konstanz sollte eine Mieterin eine Israel-Fahne von der Fassade ihrer Mietwohnung entfernen. Das führte zu Diskussionen in der Stadt. Wäre sie dazu rechtlich verpflichtet gewesen? Dazu gibt Winfried Kropp, Pressesprecher des Mieterbunds Bodensee einige sachdienliche Hinweise.

Die durch das Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit erlaube es Mieterinnen und Mietern durchaus, mit Fahnen oder Transparenten am Balkon oder der Fassade aktuelle Probleme anzusprechen oder ihre Meinung zum politischen Geschehen kund zu tun, so der Mieterbund Bodensee. Davon werde immer wieder Gebrauch gemacht. Die Regenbogenflagge oder Fahnen, die zum Frieden aufrufen, sind im Stadtbild oft zu sehen.

Doch aus dem Mietvertrag könnten sich durchaus Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung ergeben. So gebe es Verträge, die das Aufhängen von Transparenten am Balkon grundsätzlich verbieten. Müssen für Fahnen bauliche Veränderungen an den Fassaden oder am Balkon vorgenommen werden, sei ohnehin eine vorherige Einwilligung der Eigentümer oder der Hausverwaltung erforderlich.

In den meisten Fällen gebe es jedoch keine mietvertragliche Regelung, die Transparente, Fahnen oder Plakate verbiete. Somit komme es darauf an, ob das konkrete Verhalten der Mieter den Hausfrieden störe: Enthalten die aufgehängten Plakate also provozierende Slogans, aufgrund derer sich heftige Streitereien entzünden, wäre dies sicher der Fall. Der Hausfrieden könne auch dadurch gestört werden, wenn andere Mitmieter aufgrund des Verhaltens einer Mietpartei Nachteile erleiden oder diese zu erwarten sind.

Doch im beschriebenen Haus habe sich nur eine Ladenpächterin allgemein Sorgen gemacht, dass die Fahne zu Problemen führen könnte. Ein konkretes Verhalten, das im Mietshaus zu Streit mit Mitmietern oder Anwohnern geführt habe, wurde der Mieterin nicht vorgeworfen. Somit kann auch der Hausfrieden durch das Aufhängen der Fahne nicht gestört worden sein.

Nach Ansicht des Mieterbund Bodensee gab es für die betroffene Mieterin daher keine rechtliche Verpflichtung die Israel-Fahne abzuhängen, betonte Winfried Kropp.

Text: Winfried Kropp, Pressesprecher Mieterbund Bodensee

3 Antworten

  1. Dr. Peter Krause

    // am:

    Kleiner Bericht aus der Ferne:
    Vor dem Rathaus der Stadt München ist die Flagge Israels gehisst – neben der der „Mayors for Peace“.
    Geht also, wenn man will, aber man will wohl eben nicht.

  2. Dr. Peter Krause

    // am:

    Gehe ich recht in der Annahme, dass nunmehr die Stadt als Ausdruck der Solidarität mit der jungen Frau und als Unterstützung des Rechts auf Meinungsfreiheit, die Flagge Israels hissen wird? Und wahrscheinlich werden nun auch zahlreiche studentische Gruppen in der Stadt demonstrieren, um ihrerseits ihre Unterstützung für ihre Kommilitonin zu zeigen…. Sarkasmus Ende.

  3. Dr. Christoph Ritzmann

    // am:

    Wie in der FAZ berichtet wurde, ist die Mieterin Tochter von Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus. Die Geschäftsinhaberin habe eine Geschäftsschädigung befürchtet. Dies zur Vollständigkeit. M. E. kann letzteres durchaus als eine Form des Antisemitismus gesehen werden. Nachdem der SK dem Sachverhalt aber keine Aufmerksamkeit geschenkt hat (oder schenken wollte), ist Seemoz, wie in der Causa Badawi für den Bericht zu danken.

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