
Möchten Sie in einem System leben, in dem alle ein Punktekonto bekommen? Immer wieder wird bei der Warnung vor der totalen Kontrolle und Ächtung auf das Beispiel China verwiesen. Vielleicht auch, um von den tatsächlichen Verhältnissen in anderen Teilen der Welt, vielleicht sogar unseren, abzulenken.
Tatsächlich ist es vor der eigenen Haustüre gar nicht so sauber, wie man gern meinte: oder wussten Sie, dass die EU eigene Testläufe zu einem „staatlichen Scoring“ durchgeführt hat? Pilotprojekte gab es unter anderem in Polen, den Niederlanden, Italien und Spanien, mit Einsatzgebieten von Arbeitsvermittlung, Sozialhilfe und Gesundheitswesen über Schulwahl und Familienhilfe bis zu Sicherheit, Justiz und Grenzkontrolle.7
Damit ist freilich nicht das letzte Wort gesprochen. Die Demontage der Sozialkredit-Mythologie darf nicht in die andere Richtung kippen und so tun, als sei die digitale Steuerung der chinesischen Gesellschaft eine bloße Erfindung westlicher Medienhäuser. Ein technologisch versierter Überwachungsstaat besteht. Er ist nur ein anderer, als die einschlägigen Reportagen und Talkshow-Moderatoren glauben machen wollen.
Wer ihn ernsthaft beschreiben will, muss zwei Dinge gleichzeitig aushalten: erstens, dass die chinesische Regierung mit Nachdruck an einer programmierbaren Infrastruktur für gesellschaftliche Steuerung arbeitet; zweitens, dass dieselbe Infrastruktur in unterschiedlichen Gewändern längst auch hierzulande installiert oder in Vorbereitung ist – inklusive der Schlupflöcher, die ihre Anwendung jenseits aller demokratischen Kontrolle erlauben.
Der reale Überwachungsstaat – Peking, Dubai und das eigene Spiegelbild
Den ideologischen Unterbau bildet das Konzept der „Aufrichtigkeit“ (chéngxìn, 诚信), das in den im April 2025 nachgeschärften Richtlinien des Staatsrats als eine Art Infrastruktur der Marktwirtschaft beschrieben wird. Vertrauen, so die Logik, senkt Transaktionskosten; eine Gesellschaft, in der niemand der Lebensmittel-Etikettierung oder der Vertragstreue eines Geschäftspartners traut, ist ineffizient. Die digitale Quantifizierung von Reputation soll dem abhelfen.8
Das klingt orwellsch nur so lange, wie man die eigene Lebenswirklichkeit ausblendet. Die SCHUFA, der amerikanische FICO-Score, die Sternchenbewertung auf eBay, Booking.com, AirBnB und Uber, die Versicherungsprämie nach Telematik-Box – all das sind Mechanismen, die Vertrauen zu einer messbaren, handelbaren Größe machen. Die Theoretikerin Rachel Botsman beschreibt diese Verschiebung als Übergang vom „institutionellen“ zum „verteilten“ Vertrauen. In China wird dieses verteilte Vertrauen staatlich gebündelt, in Europa privatwirtschaftlich verkauft – der konzeptionelle Unterschied ist kleiner, als die Empörung suggeriert.
Was die Sache wirklich brisant macht, ist nicht die Punktevergabe, sondern die Verkopplung mit programmierbarem Geld. Seit dem 1. Januar 2026 wird das Guthaben der digitalen Zentralbankwährung e-CNY verzinst und tiefer in das chinesische Bankensystem integriert. Über sogenannte Smart Contracts lassen sich Zahlungen an Bedingungen knüpfen: Subventionen können auf bestimmte Lebensmittelkategorien beschränkt, Sozialleistungen an Bildungsausgaben gekoppelt und Konten von „laolai“ in Echtzeit gepfändet werden.
Das ist eine substanziell neue Art von Disziplinierungsmacht. Wer hier reflexhaft mit dem Finger auf Peking zeigt, sollte sich zwei Vorgänge dieses Jahrzehnts vergegenwärtigen: das Einfrieren der Bankkonten kanadischer Truckerprotestler 2022 per Notstandsdekret und die deutschen Corona-Soforthilfen, die rückwirkend an Zweckbindungen geknüpft und im Falle ihrer „Fehlverwendung“ zurückgefordert wurden. Programmierbares Geld ist keine chinesische Erfindung. Der digitale Euro – im offiziellen EZB-Diskurs als „Bargeld-Äquivalent“ verkauft – ist die europäische Variante derselben Technologie und steht der chinesischen hinsichtlich der Software-Architektur in nichts nach.9
Ähnliches gilt für das in westlichen Reportagen gern beschworene „Bürgerarchiv“. Ein solches Archiv existiert nicht. Was existiert, ist eine Trias aus dem jahrhundertealten Hukou (Haushaltsregister), der mao-zeitlichen Dang’an (Personalakte mit Zeugnissen, Arbeitsbewertungen, Parteiaktivität) und den neuen digitalen Datenbanken zu Steuern, Gerichtsurteilen und Verkehrsverstößen. Das eigentlich Neue ist nicht die Erfassung, sondern die Interoperabilität: bei einer Bewerbung im Staatsdienst, bei Lizenzanträgen oder Visumsprüfungen werden diese Quellen zusammengezogen. Wer hier eine spezifisch chinesische Perversion sieht, möge die nächste deutsche Bewerbung einmal gedanklich durchspielen: SCHUFA-Auskunft, polizeiliches Führungszeugnis, Bundeszentralregister, Schuldnerverzeichnis, LinkedIn-Profil und HR-Datenabgleich. Die Daten sind dieselben; sie liegen nur in getrennten Silos. Die DSGVO (die in der EU geltende „Datenschutz-Grundverordnung“, red.) ist kein Verbot der Erfassung personenbezogener Daten, sondern ein Verfahrensreglement für ihre Bündelung.
Ein Punkt verdient gesonderte Erwähnung, weil er tatsächlich problematisch ist: die sogenannte Kontaktschuld. Kinder von Personen auf der Laolai-Liste können vom Besuch teurer Privatschulen ausgeschlossen werden. Familienangehörige im Ausland lebender Regimekritiker geraten unter Druck. In Xinjiang beeinflussen die Auslandsreisen oder religiösen Praktiken eines Verwandten die eigene Bewertung. Nichts davon ist harmlos. Aber auch hier ist die Realität enger gefasst, als die Erzählung suggeriert: es existiert kein flächendeckender „Sippenhaft-Score“. Was existiert, ist eine juristisch verankerte Mithaftung, die an konkrete Listen und konkrete Tatbestände gekoppelt ist – und seit den Korrekturen von 2021 bis 2024 durch die Zentralregierung in ihren lokalen Auswüchsen zurückgestutzt wurde, nachdem Bürgerrechtsanwälte und Journalisten die Willkür einzelner Distrikte öffentlich gemacht hatten.10 Dass solche Korrekturen überhaupt stattfinden, sollte zumindest hellhörig machen gegenüber dem Bild einer monolithischen Diktatur, das die westliche Berichterstattung pflegt.
Womit wir bei einer der dümmsten Annahmen der westlichen Erzählung sind: dass 1,4 Milliarden Chinesinnen und Chinesen sich anstandslos in das ihnen zugewiesene System fügen. Tatsächlich gehen die Reaktionen quer durch alle Schichten – und sie sind in ihrem Pragmatismus eher entwaffnend als orwellesk. In den Pilotstädten spielen die Bürger das System: sie spenden Blut, übernehmen Freiwilligenarbeit, sammeln Punkte – nicht aus moralischer Überzeugung, sondern für günstigere Kredite und bevorzugte Behördentermine. Eine ganze Generation, die sich „Tang Ping“ (躺平, „Flachliegen“) nennt, verweigert sich dem Optimierungsdruck programmatisch: minimalistisches Leben, kein Karrierewahn, kein Status-Sammeln. In sozialen Medien werden lokale Behörden, die das System überdehnen, regelmäßig zerlegt; mehrere Versuche, „Nicht-Besuchen-der-Eltern“ oder religiöse Praktiken zu sanktionieren, wurden nach öffentlichem Protest in „unverbindliche Empfehlungen“ umgewandelt. Wer das beobachtet, sieht eine Gesellschaft im aktiven, oft ironischen Aushandeln ihrer Spielregeln – nicht die stumme Masse, die der westliche Beobachter dort sehen will.
Damit drängt sich eine berechtigte Frage auf: warum eigentlich genau China? Die moralische Anklage gegen den chinesischen Überwachungsstaat trifft fast ohne Modifikation auch auf Dubai zu. Lückenlose Kamera-Überwachung im öffentlichen Raum, ein an die Scharia angelehntes Rechtssystem, das Kafala-Arbeitsmigrationsmodell, das von Menschenrechtsorganisationen als moderne Form der Knechtschaft bezeichnet wird, faktisch keine politische Opposition, weitgehende Pressezensur.
Der westliche Blick
Was tut der westliche Blick? Er bucht ein Luxushotel an der Palme, postet das Burj Khalifa auf Instagram, hält Tech-Konferenzen ab und lässt Influencer die „Sicherheit auf den Straßen“ preisen. Eine entsprechende Empörungswelle bleibt aus. Das ist kein Zufall. Es zeigt vielmehr, dass die moralische Verurteilung der chinesischen Überwachung weniger mit Menschenrechten zu tun hat als mit Geopolitik: China ist Systemrivale, Dubai ist Investitionspartner. Der „digitale Albtraum“ ist offenbar dann inakzeptabel, wenn er kommunistisch lackiert ist – und akzeptabel, wenn er mit Valet-Parking und Champagner-Brunch geliefert wird.
Vielsagender noch ist der Blick auf die eigene Gesetzeslandschaft. Der EU AI Act, im Pressediskurs als Bollwerk gegen chinesische Verhältnisse gefeiert, verbietet „Social Scoring“ und biometrische Massenüberwachung – und liefert die Ausnahmen gleich mit. Artikel 2(3) suspendiert das Gesetz schlicht für alles, was ein Mitgliedstaat zur „nationalen Sicherheit“ erklärt. Bei der biometrischen Fernidentifizierung im öffentlichen Raum sind Echtzeit-Suchen nach Vermissten, Terrorabwehr und Schwerkriminalität ausgenommen; die nachträgliche Auswertung von Videomaterial unterliegt deutlich geringeren Hürden. An den EU-Außengrenzen wurden mit Horizon-2020-Projekten wie iBorderCtrl KI-„Lügendetektoren“ über Mikromimik-Analyse erprobt, in Deutschland setzt das BAMF KI ein, um die Herkunft Asylsuchender anhand ihres Dialekts zu prüfen, und prädiktive Migrationsanalytik soll Abfangmanöver – euphemistisch „Pushbacks“ – effizienter machen.11
Die GPAI-Schwellenwerte, ab denen besondere Transparenzpflichten greifen, basieren auf einer technisch beliebig umgehbaren FLOP-Grenze; ein faktisches „Selbstklassifizierungsrecht“ der Entwickler tut sein Übriges [die GPAI-Schwellenwerte (General Purpose AI) definieren im EU AI Act, ab wann KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck als besonders leistungsstark gelten und strengeren Regulierungen unterliegen, die Klassifizierung erfolgt anhand der Rechenleistung (FLOPs) beim Training, red]. Wer es zynisch formuliert: der AI Act ist die rechtsstaatlich verklausulierte Variante dessen, was in China direkt staatlich kommandiert wird – mit dem entscheidenden Unterschied, dass der Migrant an der griechischen Küste rechtlich schlechter gestellt ist als das Objekt der westlichen China-Horrorberichte.
Was sich hier zeigt, ist nicht die Unschuld Chinas, sondern die Unbedarftheit eines bestimmten westlichen Selbstbildes. Die Erzählung vom chinesischen Sozialkreditsystem hat im öffentlichen Diskurs der vergangenen Dekade vor allem eine Funktion erfüllt: sie hat erlaubt, die strukturell verwandten Entwicklungen im eigenen demokratischen Hinterhof unter dem Vorzeichen der „Andersartigkeit“ zu verdrängen. Wer die chinesische Überwachung ernst nehmen will, muss die europäische ebenso ernst nehmen – sonst bleibt die Empörung Identitätspolitik mit außenpolitischer Lackierung.
Die nächste soziale Dystopie entsteht damit vielleicht nicht im Ausland und nicht in Erzählungen, sondern ganz real, ganz langsam vor unseren Augen, in unserem demokratischen Europa. Deshalb: „Eine Gewöhnung an invasive Datennutzungen ist dennoch vorstellbar. Was vor zehn Jahren undenkbar war, ist heute Alltag, und was heute undenkbar ist, könnte künftig bequem und verbreitet sein. Vor allem langsame und unbemerkte Übergänge dürften auf weniger Abwehr stoßen. All diese Entwicklungen sind somit aufmerksam zu verfolgen und frühzeitig zu hinterfragen.“12
Anmerkungen
7 Anja Geller: Social Scoring durch Staaten. Legitimität nach europäischen Recht – mit Verweisen auf China, (2022) S. 18-24. (https://edoc.ub.uni-muenchen.de/31151/1/Geller_Anja.pdf)
8 Vgl. die im April 2025 veröffentlichten Leitlinien des Staatsrats der Volksrepublik China zur Förderung des „Aufrichtigkeits-Systems“ (chéngxìn tǐxì); zur theoretischen Einordnung als „verteiltem Vertrauen“ siehe Rachel Botsman, Who Can You Trust? How Technology Brought Us Together and Why It Might Drive Us Apart, London 2017.
9 Zur Architektur des e-CNY siehe die Working Papers der People’s Bank of China zum Digital Currency Electronic Payment (DCEP); zum digitalen Euro vgl. EZB, Bericht zur Vorbereitungsphase des Digitalen Euro, 2024/2025.
10 Vgl. ergänzend zu Fn. 3 die laufende Dokumentation lokaler Korrekturen bei Jeremy Daum, China Law Translate (chinalawtranslate.com), sowie die regelmäßige Berichterstattung des MERICS-Instituts.
11 Statewatch, Automating Authority – Artificial Intelligence in European Police and Border Regimes, London 2023; AlgorithmWatch, AI Act: Key Safeguards and Dangerous Loopholes, Brüssel 2024; vgl. auch Petra Molnar, „Regulating AI at Europe’s Borders“, Verfassungsblog, 2024.
12 Geller (s.o. Fn. 7), S. 24.


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