Sibylle Röth (c) Privat

Bürgergeld: Sparen am falschen Ende

Sibylle Röth (c) Privat
Sibylle Röth (c) Privat

Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, bekommt seit Januar 2024 mehr Geld: Alleinstehende Erwachsene erhalten 563 Euro im Monat, Paare je Partner 506 Euro. Hintergrund für die Erhöhung waren die stark steigenden Lebenshaltungskosten und die Berücksichtigung der aktuellen Inflation. Eigentlich erfreulich, aber die Debatte zum Bürgergeld reißt seit seiner Einführung nicht ab. So behaupten z. B. CDU- und CSU-Politiker:innen, dass sich nun ein Niedriglohn-Job nicht mehr lohne.

Hier eine Pressemitteilung des Linke-Kreisverbandes Konstanz zum Thema im Wortlaut:

Wieder haben es die Parteien der Ampel geschafft, mit einer halbwegs vernünftigen Idee zu scheitern und die guten Absichten in ihr Gegenteil zu verkehren. Der einzige Unterschied zwischen dem Bürgergeld und seinem Vorläufer ist nunmehr sein Name. Eine weitere Chance wurde vergeben. Für uns als LINKE, im Kreis und bundesweit, steht fest: Weg mit Hartz 4, weg mit dem Bürgergeld.

Auch wenn es nur eine oberflächliche Korrektur des Gesamtsystems war, so hätte das Bürgergeld doch Menschen helfen können, die jede Unterstützung brauchen können. „Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses wurden die guten Seiten allerdings bereits schon arg zusammengestrichen; und in diesen Tagen verabschiedet sich die Ampel noch von den letzten positiven Aspekten“, so Sibylle Röth vom Kreisvorstand der LINKEN Konstanz. „Sie beugt sich damit dem Druck, den die Union und die AFD in Harmonie mit so manchem Presseorgan ausübt. Nein, kein rechts-gesinnter Wähler wird seine Stimme der SPD geben, weil diese ankündigt, nun mit aller Härte Sanktionen durchsetzen zu wollen. Die Suppe auslöffeln müssen wieder jene, denen es auch in dieser Regierung an lauten Fürsprechern fehlt“.

Das Bürgergeld hatte den Vorteil, endlich die unsinnigen Sanktionen zwar nicht abzuschaffen, aber immerhin abzumildern. Tatsächlich gibt es bis heute keinen Beleg für irgendeinen positiven Effekt des Disziplinarregimes – eine Aufgabe, die im Übrigen das Bundesverfassungsgericht den Befürwortern stellte, um Sanktionen überhaupt rechtfertigen zu können. Was wir dagegen wissen, ist, dass ein großer Teil der von Arbeitslosigkeit Betroffenen mit physischen und psychischen Problemen zu kämpfen haben. Deren Situation lässt sich nicht mit dumpfem Pochen auf die Annahme irgendwelcher Arbeit lösen, nein, dies verschlimmert sie eher. Und hier kommt noch hinzu, dass die Förderung, die im Bürgergeldkonzept immerhin noch ein wichtiger Teil war, nun abermals klar hinter das Fordern zurücktritt. Als ob wir unfähig wären, zu lernen.

Einen Grund, warum die Regierung diesen Umschwung vollzieht, hatten wir mit dem grundlegenden medialen Meinungsbild und der statistischen Stärke des rechtsbürgerlichen Blocks schon angesprochen. Ein Beispiel für die polarisierende Pressearbeit war die Berichterstattung zur Erhöhung des Bürgergeldes: Um des schockierenden Effekts willen verzichteten die Beiträge in der Hochphase der Debatte auf die Nennung des Geldbetrags, sondern begnügten sich mit der höher klingenden Abgabe einer Steigerung um 12 Prozent.

Da Arbeitnehmer:innen in ihren Tarifverhandlungen davon meist nur träumen können, wurde somit suggeriert, dass den Fleißigen einmal mehr massiv Geld entzogen werde, um damit Faulpelze zu alimentieren. Aber wie es bei Prozentzahlen nun einmal so ist: von einem niedrigen Ausgangsbetrag aus sind eben auch prozentuale Steigerungen immer gering: in diesem Fall gerade mal 61 Euro. Was das angesichts der Inflation bedeutet, kann jede:r selbst überschlagen – und wird es auch müssen, denn in den Medien war auch dazu wenig zu hören.

Kommen wir aber auf einen weiteren Grund: Das Sparen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Zahlenspielerei der Finanzminister (nebst Lindner ein gewisser Herr Scholz) nicht verfassungskonform war, fehlte der Staatskasse plötzlich Geld. Und wo können wir am besten sparen? Richtig, bei den Ärmsten. Wir sind nun bei einer Politik angelangt, die Sanktionen als Mittel der Kostenreduktion begründet. Leider müssten, um die 170 Millionen einzusparen, knapp 150.000 Vollsanktionen allein im nächsten Jahr beschlossen werden. Das liest sich nicht nur aus moralischer Perspektive wie ein verheerender Mechanismus.

Sachverständige wie „Der Paritätische“ weisen auch darauf hin, dass dieses Vorhaben schlichter Quatsch ist und mit den tatsächlichen Zahlen an Totalverweigernden rein gar nichts zu tun hat. Gleichzeitig könnte die Reetablierung des Sanktionsregimes wieder gegen die Verfassung verstoßen, gab diese doch enge Regeln vor. Ob es da nun reicht, nicht mehr von Sanktionen, sondern von Leistungsminderungen zu reden, scheint doch zumindest zweifelhaft. Denn der Zusammenhang als „Strafe“ für angebliche Versäumnisse bleibt ja offenkundig bestehen.

Als LINKE steht für uns fest: Weg mit Hartz 4, weg mit dem Bürgergeld! Menschen brauchen Unterstützung, Qualifizierungsangebote und mitunter auch Jobs im öffentlichen Sektor, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Die Diffamierung muss aufhören und den Menschen endlich eine würdige Existenz gewährt werden, ohne sich beständig rechtfertigen müssen.

Quellen:

www.der-paritaetische.de/rolle-rueckwaerts-beim-buergergeld-und-weitere-kuerzungen-das-zweite-haushaltsfinanzierungsgesetz

aktuelle-sozialpolitik.de/zahlen-zu-den-sanktionen-und-einsparungen

www.der-paritaetische.de/haushaltsfinanzierungsgesetz-massive-kritik-des-paritaetischen-an-geplanter-verschaerfung-von-sanktionen-gegen-erwerbslose

MM/ans; Bild: Sibylle Röth © Privat

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