Rescue © Guillaume Duez

Seenotrettung: Konstanzer Gemeinderat und OB auf Kollisionskurs

Von Ralph-Raymond Braun

Während der Landkreis seine Zahlungen eingestellt hat, soll die Stadt Konstanz ihre mit jährlich 10.000 Euro dotierte Patenschaft für das zivile Seenotrettungsschiff von Sea-Eye für weitere fünf Jahre fortsetzen. So schlägt es der Haupt-, Finanz- und Klimaausschuss (HFK) dem Konstanzer Gemeinderat vor. Oberbürgermeister Uli Burchardt hält dies für gesetzwidrig und kündigt sein Veto an.

„Konstanz hat als erste Stadt in Deutschland im Jahr 2020 eine Patenschaft für ein ziviles Seenotrettungsschiff, die Sea Eye 4 (ehemals Alan Kurdi, benannt nach einem in der Ägäis ertrunkenen Kleinkind), auf dem Mittelmeer übernommen. Damit unterstützt die Stadt den Betrieb und die Rettungseinsätze des Seenotrettungsschiffes der Organisation Sea Eye mit jährlich 10.000 Euro. Somit richtet sich die Stadt gegen die Kriminalisierung von Seenotrettung, macht auf deren Relevanz aufmerksam und leistet einen Beitrag gegen das Sterben im Mittelmeer.“ So steht es bislang noch auf der Website der Stadt. Geht es nach dem Willen der Verwaltung, soll damit nun Schluss sein.

Ein fraktionsübergreifender Antrag von FGL&Grüne, SPD, Jungem Forum und Linker Liste hatte bereits im Juli den Gemeinderat aufgefordert, die 2027 auslaufende Patenschaft um weitere fünf Jahre zu verlängern. Worauf Uli Burchardt das der Stadt übergeordnete Regierungspräsidium (RP) Freiburg fragte: Dürfen wir das?

Nur keine Einwanderung

Dürft ihr nicht, befanden die Freiburger Jurist:innen in der ihnen eigenen Sprache, weil es sich bei der Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff „nicht um eine spezifisch auf die Stadt Konstanz als Gemeinde bezogene Angelegenheit [handelt], so dass diese nicht in den örtlichen Wirkungskreis der Stadt Konstanz fällt“.

Die Freiburger Behörde schließt sich damit der Rechtsmeinung des von der Grünen Susanne Bay geleiteten RP Stuttgart an. Das hatte im Frühjahr 2024 der Stadt Stuttgart mit eben dieser Argumentation eine Finanzhilfe für die Seenotrettung im Mittelmeer verboten.

Und eilte damit der erst 2025 ins Amt gekommenen schwarz-roten Bundesregierung voraus, die bald nach Amtsantritt die Bundesgelder für die Seenotrettung strich. Begründung: Die Finanzierung ziviler Rettungsorganisationen im Mittelmeer gehöre nicht zu ihren Kernaufgaben. Zuständig für die Seenotrettung seien nach internationalem Recht vielmehr die Anrainerstaaten.

Justitia im Dienst der Politik

Würde das Regierungspräsidium seine im Zusammenhang mit der Seenotrettung gegenüber der Stadt Konstanz vertretene Auffassung nämlich konsequent und rein sachbezogen anwenden, müsste es auch Hilfslieferungen von Kommunen in die Ukraine als rechtswidrig verbieten. Die wurden bisher jedoch nie beanstandet.

Zu Städtepartnerschaften, die ja auch den „örtlichen Wirkungskreis“ überschreiten, gibt es sogar ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (7 C 58/89), das solche Vereinbarungen zu den „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ zählt, welche die Gemeinde gemäß unserem Grundgesetz in eigener Verantwortung regeln darf.

Hier wie da müssen also juristische Argumente für einen im Kern politisch motivierten Beschluss herhalten, nämlich koste-es-was-es-wolle (auch Leben) die Einwanderung nach Europa zu begrenzen – ein Kernanliegen rechter Bewegungen und Parteien und nun von diesen getrieben eben auch der bürgerlichen Mitte.

Warum Kommunen helfen dürfen

Die den Antrag auf weitere Hilfe für die Seenotrettung stellenden Gemeinderatsfraktionen mochten sich mit der Ablehnung ihres Begehrens nicht zufriedengeben und führten gegen die Argumentation des Regierungspräsidiums ein Gutachten ins Feld, das Sea-Eye zur Klärung der Rechtslage von einer Hamburger Kanzlei hatte erstellen lassen. Das Ergebnis ist eindeutig. Gemeinden in Baden-Württemberg dürfen zivile Seenotrettung (finanziell) unterstützen!

Die Anwälte verweisen darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht den örtlichen Bezug anders definiert. Dieser kann „allein darin begründet sein kann, dass die betreffende kommunale Maßnahme einen bürgerschaftlichen Austausch unterstützt, auch wenn dieser Austausch sich auf überörtliche Ziele bezieht.“

Entscheidend ist ein Bezug zur Stadt oder Gemeinde, der „erforderliche räumlich-persönliche Bezug zu einer Gemeinde ist dann gegeben, wenn eine Seenotrettungsorganisation eine erkennbare Präsenz in der Gemeinde aufweist und dort zur Erfüllung ihres Zwecks tätig wird.“

Die Argumente der Stadträt:innen

Hier hakten dann auch die Antragsteller ein und verwiesen auf die breite zivilgesellschaftliche Verankerung von Sea-Eye in Konstanz, listeten dazu eine Vielzahl die hiesige Sea-Eye-Lokalgruppe unterstützende Organisationen und verwiesen auf öffentliche Aktionen der örtlichen Unterstützergruppe.

Stadträtin Susanne Heiß (Freie Wähler), die als Abweichlerin aus den Reihen der konservativen Fraktionen ebenfalls für die weitere Förderung der Seenotrettung stimmte, hob eben dieses zivilgesellschaftliche Engagement in der Stadt für die Seenotrettung hervor. Samuel Hofer (Grüne&FGL) benannte als weiteren örtlichen Bezug, dass in Konstanz auch Menschen leben würden, die nur dank der Seenotrettung überhaupt noch am Leben seien.

Petra Rietzler (SPD) erklärte, wenn die Stadt sich zum Bündnis „Städte Sichere Häfen“ bekenne – Konstanz ist hier mit sieben von acht erfüllten Kriterien Spitzenreiter unter 323 Kommunen –, müsse sie den Menschen auch ermöglichen, zu uns zu kommen. Wolfgang Moßmann (Linke Liste) betonte, Deutschland und damit wir alle seien mitverantwortlich für die Zustände, die Menschen zur Flucht über das Mittelmeer nach Europa trieben.

Wie mutig ist der Gemeinderat?

Oberbürgermeister Uli Burchardt berief sich dagegen auf die Rechtsmeinung des Regierungspräsidiums. Verantwortlich sei man indes für die Seenotrettung im Bodensee, und hier käme demnächst ein Zuschussantrag der DLRG für ein neues Rettungsschiff, das werde noch teuer genug. Stadtrat Roger Tscheulin (CDU) pflichtete ihm insoweit bei, dass das Regierungspräsidium finanzielle Hilfen für Sea-Eye aus dem Stadtsäckel verbieten würde. Privates Engagement für die Seenotrettung sei jedoch lobenswert und zu begrüßen.

Sollte auf Empfehlung des HFK der am Donnerstag tagende Gemeinderat die weitere Förderung der Seenotrettung final beschließen, so Burchardt, würde er sein Veto einlegen. Dann müsse sich Gemeinderat binnen drei Wochen zu einer Sondersitzung treffen. Hält der Rat am Zuschuss für Sea-Eye fest, wird es spannend. Das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde müsste diesen Beschluss als rechtswidrig aufheben, wogegen die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht klagen kann. Hat der Gemeinderat die Chuzpe, dies der Stadtverwaltung aufzuerlegen? Wir werden sehen. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage wären angesichts der bisherigen Rechtsprechung jedenfalls groß.

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