Dach pv anlagen haidelmoos © pit wuhrer

Energy Sharing – Stromteilen mit Hindernissen

Von Ralph-Raymond Braun
Dach pv anlagen haidelmoos © pit wuhrer
Dach-PV-Anlagen im Haidelmoos: Die eine hat zu viel Sonnenenergie, der andere zu wenig

Eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz erlaubt es, Solarstrom aus der eigenen PV-Anlage an andere Verbraucher:innen im Bereich des örtlichen Netzbetreibers abzugeben. Doch noch sind die Hürden hierzulande so hoch, dass dies praktisch nicht möglich ist. Und nicht nur das …

Ein Beispiel: Meine Nachbarin hat ihr Dach voll mit PV-Modulen. An sonnigen Tagen, von denen wir gerade mehr als genug haben, erzeugen die Module deutlich mehr Strom als sie verbrauchen oder speichern kann. Statt den überschüssigen Strom für eine mickrige Einspeisevergütung von gerade 8 Cent pro Kilowattstunde den Stadtwerken zu überlassen, möchte sie ihn ihren Eltern zukommen lassen. Die wohnen zwei Straßen weiter in einem Mehrfamilienhaus und haben dort keine Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen. Sie zahlen für die Kilowattstunde den Stadtwerken knapp 40 Cent.

Um die Energiewende voranzutreiben, hat die Europäische Union schon 2018 die rechtlichen Grundlagen für dieses Energy Sharing geschaffen. Andere Staaten, etwa Österreich, haben die Richtlinie längst in nationales Recht überführt und praktikable Lösungen entwickelt. Deutschland jedoch erlaubt Energy Sharing erst seit Anfang Juni dieses Jahres.

Das Gesetz richtet sich an alle, die eine Solaranlage nicht überwiegend gewerblich betreiben. Energy Sharing ist damit außer für Privatleute auch für Erzeugergemeinschaften interessant, die irgendwo, meinetwegen auf einem Vereinsheim, eine zentrale PV-Anlage betreiben und den dort erzeugten Strom in ihren Haushalten verbrauchen möchten. Selbst Kommunen können von der Neuregelung profitieren, indem etwa eine Schule mit PV-Anlage auf dem Dach den produzierten Strom an die Kita in der Nähe weitergibt.

Natürlich wird der Strom nicht physisch, sondern rein rechnerisch geteilt. Statt der herkömmlichen Stromzähler im Keller, oft noch die klobigen schwarzen Kästen mit Drehscheibe, erheben moderne Smart Meter viertelstündlich die Einspeise- und Verbrauchsdaten und senden diese an den Energieversorger. Die Stromteiler haben zudem neben ihrem normalen Stromvertrag mit dem Versorger einen weiteren untereinander, der die Details des Energy Sharing regelt.

Wo bleiben die smarten Stromzähler?

seemoz hat beim Netzbetreiber Stadtwerke nachgefragt, ob es in Konstanz bereits Energy Sharing gibt oder ein solches möglich wäre. Die Antwort war enttäuschend: „Die praktische Umsetzung [ist] derzeit noch im Aufbau. Dies liegt daran, dass Energy Sharing deutlich komplexere Anforderungen an Marktprozesse, IT-Systeme und die Zusammenarbeit verschiedener Marktteilnehmer stellt als klassische Stromliefermodelle.“

Die Stadtwerke sind damit nicht alleine. seemoz hat unter den rund 850 Verteilnetzbetreibern in Deutschland keinen einzigen gefunden, der Energy Sharing derzeit ermöglicht. Frühestens in einem Jahr ist es soweit. Die Standardisierung der für alle Markteilnehmer einheitlichen Prozesse und technischen Standards sei noch nicht abgeschlossen, schreiben die Stadtwerke. Sie müssen als Verteilnetzbetreiber die Daten der Smart Meter verarbeiten und die veränderten Strommengen mit den Reststromlieferanten abgleichen. Dieser Datenaustausch ist bisher kaum erprobt und lässt noch viele Fragen offen.

Ein weiterer Engpass ist sicher der unzureichende Smart Meter Rollout, also die schleppende Umrüstung der Stromzähler auf intelligente Messsysteme. Von den 56.000 Stromzählern im Netz der Stadtwerke Konstanz sind erst rund 1000 Messstellen auf Smart-Meter-Niveau. Dabei fordert der geleakte Entwurf einer neuen EU-Verordnung, dass bis 2030 mindestens jeder zweite Endkunde mit einem Smart Meter ausgestattet wird. 

Teilen oder „Direktvermarkten“?

Zwei Pioniere der Energiewende, die Bürgerwerke als Vorreiter im Bereich Bürger-Energiegenossenschaften und das Schweizer Unternehmen exnaton, ein Spin-off der ETH für Abrechnungssoftware der Energieversorger, arbeiten an einer Lösung, die den Smart-Meter-Engpass umgeht und mit Standardlastprofilen arbeitet. Dies würde Energy Sharing auch den Haushalten ohne intelligente Stromzähler ermöglichen.

Standardlastprofile bilden das typische, nach Tageszeit, Wochentag und Kalendermonat variierende Verbrauchsverhalten unterschiedlicher Kundengruppen ab, etwa von Haushalten mit und ohne PV-Anlage, von Gaststätten oder Büros. Die Energieversorger benutzen diese Durchschnittswerte bisher vor allem zur Prognose der Strommengen, die sie einkaufen und zu einem bestimmten Zeitpunkt liefern müssen.

Lastprofil vdew h0 winter
Lastenprofil: repräsentatives Verbrauchsverhalten der Haushaltskundschaft (im Winter)

Zugleich stehen Dienstleister in Wartestellung, um die komplexe Abwicklung des Energy Sharings vom Vertrag bis zur Bilanzierung und Abrechnung zu übernehmen. Es sind jene Unternehmen, die bisher schon für private PV-Anlagenbetreiber die Direktvermarktung besorgen, indem sie ihnen den Stromüberschuss abnehmen und an der Börse vermarkten. Diese Direktvermarktung lohnt sich bisher eher für neue PV-Anlagen mit großer Leistung und bei geringem Eigenverbrauch. Oder für Betreiber, die nach 20 Betriebsjahren ihrer PV-Anlage keine garantierte Einspeisevergütung mehr erhalten.

Allerdings erwägt die Energieministerin Katherina Reiche (CDU), für neu errichtete PV-Anlagen künftig keine fixe Einspeisevergütung mehr zu gewähren. Damit wären dann auch die Betreiber von Kleinanlagen zur Direktvermarktung ihres Reststroms gezwungen.

Die Nachbarstaaten machen’s besser

Doch auch wenn die Energieversorger die praktischen Hürden fürs Energy Sharing eines Tages überwunden haben, bleibt ein anderes Hindernis bestehen: Für den geteilten Strom müssen die vollen Netzentgelte sowie Steuern und Umlagen gezahlt werden. Eine Differenzierung, ob der Strom nur lokal transportiert oder quer durch die Republik geleitet wurde, gibt es nicht. Das schränkt den wirtschaftlichen Vorteil des Stromteilens deutlich ein. 

Anders in Österreich, wo auch nahezu jeder Stromkunde bereits über einen Smart Meter verfügt. Für Stromteiler im selben Netzgebiet gibt es einen Nachlass über circa ein Drittel der Netzentgelte. Wer an der selben Trafostation hängt, spart mehr als die Hälfte, und Stromteiler innerhalb eines Hauses sind von allen Netzentgelten befreit. Auch in der Schweiz bezahlen Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG), wie sie dort heißen, nur reduzierte Netzentgelte.

Mit den vollen Netzentgelten wird das Stromteilen in Deutschland jedoch ein Nischenprodukt bleiben, geeignet allenfalls für Energiegenossenschaften oder Quartiersprojekte. Es fehlt wohl der politische Wille, das Energieteilen möglichst vielen zu ermöglichen und damit die Netze zu entlasten.

Abbildungen: Foto Häuserdächer im Konstanzer Haidelmoos: © Pit Wuhrer / Foto Smart Meter: © Wikimedia commons / Verbrauchsgrafik © Wikimedia commons

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