
Über 800.000 Menschen haben bei Campact oder bei Bündnis90/Die Grünen Petitionen gegen die Energiepolitik von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) unterschrieben. Widerstand gibt es offenbar auch im eigenen Haus, denn aus dem Ministerium wurden jüngst gleich zwei Referentenentwürfe geleakt. Die haben es in sich und setzen die Branchen der erneuerbaren Energien in Panik.
Die Erneuerbaren, also Sonnen-, Wind- und Wasserenergie sowie aus Biomasse und Erdwärme gewonnener Strom, sind mit einem 60-Prozent-Anteil der größte Stromlieferant. Bis 2030 sollen weitere 20 Prozentpunkte hinzukommen. Dieses Ziel gerät nun in Gefahr. Reiches Entwurf droht die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, allen voran den Flüssiggas-Importen aus den USA, auf unabsehbare Zeit zu zementieren – und damit auch den das Klima belastenden CO2-Eintrag in die Atmosphäre.
Die Reform zielt darauf ab, Stromnetze schneller auszubauen und Überlastungen zu verhindern. Das klingt gut. Die dazu vorgesehenen Mittel haben jedoch weitreichende Folgen für den Strommix und am Ende auch für das Portemonnaie der Verbraucher:innen. Zwar mag in der Ressortabstimmung und im Gesetzgebungsverfahren noch das eine oder andere Detail geändert werden, doch die Kernpunkte der unter dem Begriff „Netzpaket“ vorgesehenen Änderungen des Energiewirtschaftsrechts stehen fest.
Warum es den beschleunigten Netzausbau braucht
Was sieht die Reform vor? Nehmen wir als Beispiel einen Wintertag, wenn Süddeutschland bei Windstille unter einer dichten Wolken- und Nebeldecke liegt und somit kaum Solar- und Windstrom produziert wird, an und in der Nordsee hingegen bei heftigem Wind die Rotoren kreisen. Der so produzierte Strom kann jedoch aufgrund von Engpässen im Netz nicht ausreichend in den Süden transportiert werden. Deshalb springen hier die Gaskraftwerke an, während die Windräder im Norden künstlich gedrosselt, im Fachjargon „abgeregelt“ werden, um nicht mehr Strom zu produzieren, als das Netz abnehmen kann.
Dieser sogenannte Redispatch ist unter dem Strich eine teure Angelegenheit. Nicht nur, dass die eingesprungenen Zusatzkraftwerke im Süden teuer produzieren – die Betreiber der abgeregelten Anlagen im Norden werden für den Strom, den sie hätten produzieren können, aber nicht durften, entschädigt. Bezahlt wird dies von den Endverbraucher:innen über die Netzentgelte.
Zwar sind nach einem Höhepunkt 2023 (3,1 Milliarden Euro) die Kosten für den Redispatch in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Doch dies nur deshalb, weil der Strompreis zurückging. Die den Kosten zugrundeliegende Menge abgeregelten Stroms steigt dagegen an, weil der Netzausbau mit dem Ausbau erneuerbarer Energien nicht Schritt hält. Nach den letzten vorliegenden Daten betrugen die Abregelungen rund vier Prozent der erneuerbaren Stromerzeugung.
Investitionen in die „Erneuerbaren“ werden zum Vabanquespiel
Reiches Reform will nun für Neuanlagen die Erstattung abgeregelter Strommengen streichen, falls diese in einem „kapazitätslimitierten Netzgebiet“ liegen. Als solches soll gelten, wo im Vorjahr mehr als drei Prozent des Stromes nicht ins Netz aufgenommen werden konnten. Dieser „Redispatch-Vorbehalt“ soll dann für zehn Jahre greifen.
Unsicherheit verbreitet diese Idee, weil unklar ist, welche Gebiete denn genau unter diese Regelung fallen. Dazu kommt: Wer dieses Jahr noch unter dem Drei-Prozent-Limit bleibt, kann dank Wetterkapriolen nächstes Jahr schon darüber liegen. Damit können eventuelle Einnahmeverluste durch Redispatch und so die zu erwartende Rendite eines Wind- oder Solarparks nicht mehr beziffert werden. Keine Bank wird solche Projekte noch finanzieren.

Das Konzept des Redispatch-Vorbehalts hat über die Person der Wirtschaftsministerin seinen Weg von der Idee eines Netzbetreibers über politische Initiativen bis in die geplante Bundesgesetzgebung genommen. Ins Gespräch gebracht wurde der Redispatch-Vorbehalt seinerzeit von der EON-Tochter Edis, dem führenden Verteilnetzbetreiber in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Vor ihrer Ernennung zur Wirtschaftsministerin war Reiche Chefin von Westenergie, der gleichfalls zu EON gehörenden Gesellschaft für die Netze im Ruhrgebiet. Und propagierte schon damals den Redispatch-Vorbehalt.
Weitere Grausamkeiten
Über den Redispatch-Vorbehalt hinaus plant das Netzpaket noch weitere Grausamkeiten für die erneuerbaren Energien. Bislang genießen die Erneuerbaren Vorrang beim Anschluss ans Stromnetz. Damit soll nun zumindest in den kapazitätslimitierten Netzgebieten Schluss sein. Das Netzpaket will die Netzbetreiber in die Lage versetzen, bei konkurrierenden Netzanschlussbegehren eine Auswahl zu treffen: Soll der Industriebetrieb seine Prozesse elektrifizieren dürfen, das KI-Rechenzentrum ans Netz gehen oder der Windpark?
Weiter sieht der Entwurf vor, die Betreiber erneuerbarer Anlagen künftig an den Kosten des Netzausbaus zu beteiligen. Experten rechnen für eine typische 10 kWp-PV-Anlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses mit einem Kostenzuschuss von rund 1000 Euro.
Doch Reiches Grausamkeiten für die Erneuerbaren gehen noch weiter. Noch ist die Solarförderung auf privaten Dächern eine Erfolgsgeschichte. Millionen Bürger haben investiert, das Klima profitiert. Geht es nach dem dieser Tage ebenfalls geleakten Entwurf einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), werden sich neue Dachanlagen nicht mehr lohnen.

Bisher bekommen Hausbesitzer:innen vom Netzbetreiber, wenn sie ihren Strom ins Netz einspeisen, bis zu 12 Cent pro Kilowattstunde. Künftig sollen Betreiber der typischen Dachanlagen mit unter 25 Kilowatt installierter Leistung ihren eingespeisten Strom nicht mehr fix vergütet bekommen, sondern an der Strombörse vermarkten müssen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) spricht von einem „Frontalangriff auf die Energiewende in Deutschland“. Auch die Elektrizitätswerke Schönau sehen in der Pflicht zur Direktvermarktung eine Gefahr für den Solar-Ausbau.
Wer eine kleine Solaranlage bis sieben Kilowattstunden betreibt, soll außerdem verpflichtet werden, auf seine Kosten einen smarten Stromzähler einzubauen. Bislang oblag das dem Netzbetreiber.
Was tun gegen die Netzengpässe?
Der Ausbau der häufig als „Stromautobahnen“ bezeichneten großen Nord-Süd-Verbindungen ist inzwischen auf einem guten Weg. Schlechter steht es um den Abbau von Kapazitätsengpässen in den Verteilnetzen, die den Strom mit geringerer Spannung auf der letzten Meile zu den Verbraucher:innen bringen. Hier muss mehr passieren, indem die Netzbetreiber zu einem zügigen Ausbau verpflichtet werden!

Zentral ist weiter die effizientere Nutzung bestehender Kapazitäten. Im Idealfall werden Freiflächenphotovoltaik- und Windenergieanlagen über ein und denselben Netzverknüpfungspunkt (NVP) ans Netz angeschlossen. Denn Wind- und Solarenergie verhalten sich gewöhnlich zueinander komplementär – eine Überlastung des Netzes wird so vermieden.
Dazu gibt es das Instrument der freiwilligen flexiblen Netzanschlussvereinbarungen (Flexible Connection Agreement FCA) mit dem sich Erzeuger verpflichten, Leistungsspitzen oberhalb der Anschlussleistung nicht einzuspeisen und so die Abregelung zu vermeiden. Die Erzeuger könnten ihren überschüssigen Strom noch vor dem NVP in Großbatterien speichern und erst später ins Netz einspeisen.
Noch steht dem entgegen, dass Großbatterien nicht nach der lokalen Netzkapazität, sondern allein nach dem bundesweiten Strombörsenpreis gemanagt werden, also mit billigem (Sonntags-)Strom gefüllt und zu Zeiten hoher Spotpreise geleert werden.
Fotos: PV-Anlage Berghof © solarcomplex / die anderen @ Pit Wuhrer


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