
Anfang Februar 2026 soll im Landtag von Baden-Württemberg das neue „Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz“ beschlossen werden. Doch der vorliegende Gesetzentwurf geht nach der Ansicht von einigen Betroffenen- sowie Verbraucherschutzorganisationen und der SPD zu weit: Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung sollen künftig zentrale Schutz- und Mitwirkungsrechte von Menschen mit Pflegebedarf, Demenzkranken und Menschen mit Behinderungen wegfallen.
Die SPD-Landtagskandidatin im Wahlkreis Singen, Giuliana Ioannidis und Hans-Peter Storz, Mitglied des Landtages von Baden-Württemberg, warnen in einer aktuellen Pressemitteilung vor dem geplanten Landesgesetz „Teilhabe und Pflegequalitätsgesetz (TPQG)“ der grün-schwarzen Landesregierung und beteiligen sich an Gegenaktionen. In den letzten Landtagssitzungen vor der Wahl solle noch ein Gesetz beschlossen werden, das Mitwirkungsrechte von Heimbeiräten und Qualitätsstandards in ambulant betreuten Wohnungseinrichtungen abschaffen werde.
„Die Landesregierung will damit wesentliche Schutzrechte für Pflegebedürftige, Menschen mit Demenz und Menschen mit Behinderung ersatzlos streichen,“ kritisiert Ioannidis. Gerade dort, wo Schutz dringend gebraucht werde, sollen seit langem bewährte Regeln, Mitbestimmungsmöglichkeiten und auch Kontrollen wegfallen. Unter anderem sehe der Gesetzentwurf vor, in den Pflegeeinrichtungen die Heimbeiräte abzuschaffen. Der Abgeordnete Hans-Peter Storz kritisiert den Zynismus, mit dem in Stuttgart vorgegangen werde: „Weniger Schutz für hilfsbedürftige Menschen wird als Bürokratieabbau bejubelt.“
Heimbeiräte erfüllten, so Storz, eine wichtige Funktion für das Leben in Pflegeheimen. Durch diese gewählten Gremien ist es nämlich den Bewohnerinnen und Bewohnern – oder deren Angehörigen – möglich, auf die Organisation des Heimbetriebs einwirken zu können. Die Beiräte erfüllten damit eine wichtige Funktion für den Auftrag der Heime, den Bewohnerinnen und Bewohnern ein möglichst selbstbestimmtes Leben in Würde führen zu können. „Der Gesetzentwurf stellt das grundsätzlich in Frage,“ sagt Storz.
Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen gegen neues Gesetz
Von der geplanten Neuregelung betroffen sind auch ambulant-betreute Wohngemeinschaften. Für diese Wohnform, in der die Bewohnerinnen und Bewohner ihren Alltag eigenständig organisieren, sollen in Zukunft gar keine rechtlichen Regeln mehr gelten. Das bedeute, dass die Heimaufsicht künftig selbst bei offensichtlichen Missständen keinerlei Möglichkeit zum Einschreiten mehr haben werde. Zusammen mit 15 Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen, darunter der Landesseniorenrat Baden-Württemberg, Landespflegerat Baden-Württemberg, Lebenshilfe Baden-Württemberg, Sozialverband VdK Baden-Württemberg, Hospiz- und Palliativverband Baden-Württemberg und die Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreuter Wohngemeinschaften kämpfe die SPD im ganzen Land gegen eine Aushöhlung von Patientenrechten.
Hans-Peter Storz sammelt deshalb in seinem Wahlkreisbüro (Ekkehardstr. 12, 78224 Singen) Unterschriften und macht außerdem auf die Möglichkeit der digitalen Unterschrift aufmerksam: Bürokratieabbau ja – aber nicht auf Kosten von Schutz, Würde und Mitbestimmung. „Die Regierungspläne dürfen nicht Gesetz werden,“ sagt Storz klar. Deswegen wolle die SPD in der Sitzung des zuständigen Sozialausschusses am 28. Januar erreichen, dass das Gesetz nicht, wie von der Landesregierung geplant, Anfang Februar und damit noch kurz vor der Wahl im Landtag beschlossen werde. Bis zu diesem Termin läuft die Unterschriftenaktion. Die Unterschriften sollen dem scheidenden grünen Sozialminister Manfred „Manne“ Lucha in Stuttgart übergeben werden.


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