
Der Kampf um den öffentlichen Weg über das Buff Medical Resort an der Seestraße geht in eine neue Runde. Die Stadt hat nämlich anwaltlichen Rat eingeholt, und der soll am Donnerstag Thema im Technischen und Umweltausschuss (TUA) werden. Die FDP dazu allerdings einen Änderungsantrag gestellt, der vor erzliberaler Dialektik nur so sprüht.
Wie ist die Rechtslage nach Einschätzung der von der Stadt beauftragten Anwaltskanzlei? Sie ist, man hätte es sich wohl denken können: Durchwachsen, denn es fehlen „vertragliche Regelungen zu Herstellungs-, Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten“. Daher überrascht das Fazit der Vorlage nicht: „Wegen der genauen Wegeführung und der weiteren Einzelheiten sind daher Gespräche mit dem Eigentümer zu führen. Da derzeit viele Einzelfragen nicht geregelt sind, sind juristische Auseinandersetzungen nicht auszuschließen.“
Das ist natürlich eine missliche Situation: Der Eigentümer scheint vom Weg über sein Grundstück nicht begeistert zu sein, kann ihn aber letztlich wohl nicht verhindern. Die Stadtverwaltung muss den Weg aber gegen ihren eigenen Willen (der sich – oh Wunder! – mit dem des Eigentümers deckt) vorantreiben, wenn die Gemeinderät*innen das mehrheitlich so wollen. So ist denn in der Tat damit zu rechnen, dass sich beide Parteien kräftig in Details verhakeln und am Ende gar den Rechtsweg suchen werden, denn nach einer einvernehmlichen Lösung sieht es derzeit nicht aus.

Gehen, aber nicht aufhalten
Nach dem derzeitigen rechtlichen Erkenntnisstand stellt sich die Lage aus Sicht der Stadtverwaltung so dar: Die Stadt Konstanz hat ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht für einen Durchgang über das Grundstück des Buff Medical Resort von der Seestraße in Richtung Mainaustraße, an dem es nichts zu rütteln gibt. Es handelt sich um ein reines Geh-Recht, Fahrräder haben dort also ebenso wenig zu suchen wie Sitzbänke.
Außerdem ist dieses Recht zeitlich beschränkt: In der Baugenehmigung steht nach Angaben des Amtes für Stadtplanung und Umwelt, dass der Weg aus „verkehrssicherungs- und artenschutzrechtlichen Gründen“ zwischen April und September nur von 8 bis 21 Uhr und zwischen Oktober und März von 9 bis 18 Uhr begangen werden darf.
Ein Tor
Aber wie sollen Normalsterbliche überhaupt erst einmal auf diesen Weg kommen? Da der Zaun an der Seestraße nach Rechtsauffassung der Stadt legal ist und nicht abgerissen werden muss, muss der Inhaber des Grundstücks dort wohl oder übel ein Tor für den Weg einbauen. Er hat auch das Recht, entlang des Weges auf seine eigenen Kosten einen Zaun zu errichten, solange der die Fußgänger*innen nicht behindert.
Da beide Seiten gesetzlich verpflichtet sind, aufeinander Rücksicht zu nehmen, muss die Stadt auf dem Weg, falls nötig, auch Maßnahmen gegen Müll und Lärmbelästigung ergreifen. Dafür muss der Grundstückseigentümer seinerseits der Verkehrssicherungspflicht so nachkommen, dass von den Bäumen auf seinem Grundstück keine Gefahr (durch herabstürzende Äste etc.) für die Menschen auf dem Weg ausgeht.
Wie es weitergeht, hängt damit also zuerst einmal vom politischen Willen der Gemeinderät*innen ab. Wollen sie den Weg, um der Öffentlichkeit zu ihrem Wegerecht zu verhelfen, oder kuschen sie vor den Interessen des Investors?
Die FDP hat den Stein der Weisen gefunden
Auf den letzten Drücker kommt ein Änderungsantrag der FDP, der ihren erzliberalen Bürgersinn unter Beweis stellen soll. Ihr ist der Weg mit 80.000 Euro sowie jährlichen Unterhaltskosten in Höhe von 10.000 Euro schlichtweg zu teuer, zumal es nahegelegene Alternativen gibt, um vom See an die Mainaustraße und umgekehrt zu gelangen. Also schlägt sie vor, den Weg über das Büdingen-Areal ganz einfach bleiben zu lassen und dem Eigentümer des Büdingen-Areals das im Grundbuch eingetragene Wegerecht „zu einem angemessenen Preis“ zu verkaufen (wenn er denn will). Mit dem Geld könne man dann ja eine kleine Bühne für die freie Kulturszene anschaffen, die darauf „entweder auf Klein Venedig oder im Bodenseestadion“ ihre Künststücke vorführen könnte.
Die Begründung der FDP für den Verzicht auf das Wegerecht lässt allerdings aufhorchen: „Der Eigentümer hat angekündigt, dass er im Falle einer Realisierung des Weges von seinem Recht Gebrauch machen würde, den Weg in der ihm maximal möglichen Form einzuzäunen. Da Breite und Belag des Weges auch noch völlig ungeklärt ist, steht zu befürchten, dass der Weg ein enger Fußpfad würde, dessen Nutzung zeitlich dazu noch eingeschränkt wäre, auf dem Verweilen nicht erlaubt und der für Menschen mit Geh-Beeinträchtigungen gar nicht nutzbar wäre.“ Außerdem sieht sie bei Realisierung des Weges „eine Menge Konfliktpotential“.
Mit anderen Worten, die FDP, Partei der ungebrochenen Unternehmerverehrung, unterstellt hier einem Investor einen Mangel an Gemeinsinn. Das ist linkes Klassenkampfgeschwätz! Was ist mit Euch los? In Eurer FDP-Welt handelt ein Unternehmer doch stets am Gemeinwohl orientiert und nicht als unverhohlener Feind der lustwandelnden Öffentlichkeit. Eine solche Persönlichkeit begreift in Eurer FDP-Welt doch Konfliktpotenziale nur als willkommene Chancen, der Allgemeinheit etwas Gutes zu tun.
Aber Ihr FDPler*innen unterstellt einem der größten Investoren der Konstanzer Stadtgeschichte, er wolle die Konstanzer*innen aus purer Niedertracht in einen engen Raubtiertunnel pferchen, in dem zwei Wohlstandsbäuche nicht aneinander vorbeikommen? Das ist doch nicht Euer Ernst?
Ein Schelm, wer jetzt etwa denkt, das hättet Ihr gar nicht so gemeint, sondern mit dieser raffinierten Begründung dem Herrn Buff in Wirklichkeit einen Gefallen tun wollen: Er hätte das leidige Wegerecht und die neugierigen Konstanzer Spaziergänger*innen – gegen dreißig Silberlinge zugunsten der (subventions-) freien Kultur – ein für alle Mal vom Halse und könnte sich die hohen Kosten für die Zäune beiderseits des Weges sparen.
Die Zukunft ist wie immer offen
Ob und wie es mit Büdingen weitergeht, hängt jetzt also zuerst einmal vom Willen der Gemeinderät*innen ab. Wollen sie den Weg öffnen, um der Öffentlichkeit zu ihrem Wegerecht zu verhelfen, oder kuschen sie vor den Interessen des Investors, mit welcher Begründung auch immer?
Quelle: Sitzungsvorlage 2025-0842
Text & Foto: Harald Borges, Grafik: Öffentliche Beschlussvorlage 2024-0381
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