Stephansplatz 5+7 konstanz © rrb

Skandal am Stephansplatz?

Von Ralph-Raymond Braun (Text und Foto)
Stephansplatz 5+7 konstanz © rrb
Fiedlers Bau: Stephansplatz Nummer 5 und 7

Neu aufgetauchte Dokumente, so berichtete kürzlich der Südkurier, könnten den geplanten Umbau des Stephansplatzes zu einer weitgehend autofreien Grünoase vereiteln oder mindestens verzögern – wobei auch eine Verzögerung wegen der dann verfallenden Zuschüsse das Projekt scheitern lassen würde. Was ist da los?

Im Grundbuch steht beim Flurstück Stephansplatz eine Dienstbarkeit, die dem jeweiligen Eigentümer des Anwesens Stephansplatz 5–7 (HypoVereinsbank) das Recht einräumt, auf den öffentlichen Parkplätzen zehn Pkws und vier Omnibusse abzustellen. Das 1962 eingetragene Recht rührt aus einer Zeit, als das Haus Nr. 5 noch das Gasthaus „Zum Grünenberg“ mit Gästezimmern und hübschem Biergarten war.

Heute gehört das Anwesen der Familie eines in Starnberg ansässigen Geschäftsführers einer Immobilienverwaltungsgesellschaft. Dieser, Marc Fiedler, war auch Vorsitzender der Starnberger FDP, bevor er nach parteiinternem Streit zur Unabhängigen Wählergemeinschaft wechselte.

Nun bildet die Konstanzer FDP zusammen mit CDU und Freien Wählern jenen Bürgerblock, der bis zuletzt mit allen Mitteln den Umbau des Stephansplatzes zu verhindern versuchte und besonders die Parkplätze erhalten will. Da liegt der Gedanke nahe, dass hier ein Parteifreund mobilisiert wurde, um mit dem Joker der Stellplatzrechte den Umbau doch noch zu Fall zu bringen.

Leere Versprechen? 

Im Technischen und Umweltausschuss (TUA) auf die Sache angesprochen, wiegelte Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn ab. Auch nach dem Umbau werde es sieben Pkw-Stellplätze auf der Südseite des Platzes geben. Auf die übrigen drei habe der Eigentümer zugunsten von Flächen für Außengastronomie vor dem Gebäude verzichtet.

Und die Busparkplätze? Gemäß Südkurier fordert Marc Fiedler pro Busparkplatz 15 mal 3,5 Meter, alles in allem also 210 Quadratmeter, dazu einen Wendeplatz und natürlich die Zufahrt. Eine „abstruse Idee“, meinte der Bürgermeister im TUA, doch zur Not könne man die Busplätze ja einzeichnen und „alles tun, damit sie nicht kommen“.

Auf Nachfrage von seemoz verweist die Stadt auf eine „schriftlich dokumentierte Vereinbarung“ mit dem Rechtsanwalt der Eigentümer. Demnach hätten diese sich im Sommer 2017 bereit erklärt, „die Realisierung der damals geplanten Fahrradabstellanlagen zu akzeptieren und den Vorgang insofern als abgeschlossen zu betrachten, wenn 9 öffentliche Pkw-Parkplätze vor den Anwesen 5+7 erhalten bleiben.“ Auf diese Vereinbarung, so die Stadt weiter, wurde auch im Oktober 2024 in den Eigentümergesprächen im Hinblick auf den Umbau des Stephansplatzes Bezug genommen. 

Nur ein Gedanke

In der Vorlage für den Gemeinderat zum Projektbeschluss heißt es: „Eine Rücksprache mit dem Eigentümer im Rahmen der Entwurfsplanung hat […] ergeben, dass der Eigentümer der Neugestaltung des Platzes im Grundsatz wohlwollend gegenübersteht. Aufgrund der aktuellen Umnutzungspläne im Erdgeschoss des Gebäudes Stephansplatz 5 ist geplant, die Flächen vor dem Gebäude als Außenfläche der Gastronomie zu nutzen und hierfür auf den Anspruch von weiteren Pkw-Stellplätzen zu verzichten.“ Doch von diesem Verzicht will Marc Fiedler nun nichts mehr wissen. Das sei nur ein Gedanke gewesen, aber keine definitive Entscheidung.

Die Gemeinderät:innen müssen hinnehmen, über die Grunddienstbarkeit durchaus informiert worden zu sein. Wenngleich die Verwaltung das Problem im Projektbeschluss kleingeredet hat. Dass der Tausch Stellplätze gegen Außengastronomie nie schriftlich fixiert wurde, dürfte seinen Grund gehabt haben. Und zu der Vereinbarung vom Sommer 2017, aus der man den Verzicht der Eigentümer auf die Busstellplätze ableiten könnte, muss sich die Stadt vorwerfen lassen, damals nicht auch die Anpassung der entsprechenden Grunddienstbarkeit betrieben zu haben – ein Versäumnis aus Nachlässigkeit. Oder weil man die de facto ja nie eingerichteten Busstellplätze einfach vergessen hatte?

Würde Marc Fiedler wie von ihm angedroht tatsächlich vor Gericht den Stopp des Stephansplatzumbaus erwirken, träfe die Stadt eine Mitverantwortung. Mit der Außengastronomie wär’s dann aber auch nichts. Wer möchte schon in Abgaswolken seinen Kaffee trinken?

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