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Neues aus dem Technischen und Umweltausschuss (TUA)

Von Ralph-Raymond Braun
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Die Gartenstraße © Harald Borges

In der letzten TUA-Sitzung des Jahres wurde einmal mehr hart um die bedrohte Spezies der innerstädtischen Parkplätze gekämpft. Weitgehend einig war man sich über die bauliche Zukunft der Ortsmitte Wollmatingen und den Abriss eines Mäuerchens am Staader Ufer. Das Anliegen der Grünen, die Gartenstraße vom Autoverkehr zu entlasten, scheiterte nicht nur an der Straßenverkehrsordnung.

Bebauungsplan Ortsmitte Wollmatingen kommt

Im langen Ringen um die Ortsmitte Wollmatingen (seemoz berichtete) hat der TUA eine weitere Runde eingeläutet und billigte den Entwurf des Bebauungsplans sowie dessen öffentliche Auslegung. Speziell für die geplanten Neubauten auf dem Löwenareal sind nun maximal zwei Vollgeschosse und Firsthöhen von bis zu 15 Meter über Straßenniveau erlaubt.

Ein bisschen Seeufer in Staad wird renaturiert

Auf der Höhe des Sportplatzes und der Surfschule Bauch soll die bröckelnde Ufermauer abgebaut und der Uferbereich abgeflacht werden. Das erfordert an manchen Stellen, den Uferweg etwas landeinwärts zu verlegen. Die im Grundsatz schon 2020 beschlossene Maßnahme muss nun umgesetzt werden, um die für den Ausgleich anderer Bauvorhaben im Stadtbereich am See erforderlichen Ökopunkte zu erwerben. Das Punktekonto wird etwa durch die Rettungsbootstation in der Spanierstraße oder den Steg am Bodenseeforum belastet.

Die Gartenstraße wird keine Anliegerstraße

Die Beschilderung als Anliegerstraße hatten sich FGL&Grüne gewünscht, um den Autoverkehr dort einzuschränken, denn besonders samstags nutzen viele von der Europastraße kommende Einkaufstouristen die Gartenstraße als Schleichweg zur Laube.

Anliegerstraße geht aber nicht, entgegnete die Verwaltung, denn die Gartenstraße ist eine Sammelstraße, weil sie auch Nebenstraßen erschließt. Und wer in diese will, ist eben kein Anlieger der Gartenstraße. Am Beispiel der gemäß Beschilderung nur Anliegern vorbehaltenen, tatsächlich aber auch vom Durchgangsverkehr frequentierten Markgrafenstraße wurde von der Verwaltung argumentiert, dass ein Umschildern den Verkehr wohl kaum verringern würde.

Ob man den Schleichweg Gartenstraße nicht wenigstens aus den Naviprogrammen nehmen könne? Geht nicht, antwortete Frank Conze, Chef der städtischen Straßenverkehrsbehörde, denn Google Maps & Co scheren sich nicht um die Wünsche der Stadt.

Im Tausch gegen das Versprechen des Ausschussvorsitzenden, Baudezernent Karl Langensteiner-Schönborn (KLS), diverse Verkehrsexperten und Hochschulen um Lösungsmöglichkeiten anzufragen, zogen FGL&Grüne ihren Antrag zurück. Der Autor, weder Experte noch Verkehrswissenschaftler, sondern nur Berichterstatter, hatte keine Möglichkeit, seine Vorschläge in die Debatte zu werfen: Eine Einbahnregelung von Ost nach West oder eine nur vom Bus und den Blaulichtern zu öffnende Schranke in der Mitte der Gartenstraße. [Die seemoz-Redaktion hingegen plädiert geschlossen für eine zum Autotransport ertüchtigte Seilbahn hoch über den Dächern. Die Gartenstraße kann dann endlich geflutet und sinnvoll für einen Gondel-Pendelverkehr und zur Haifischzucht verwendet werden. red.]

Umbau des Stephansplatzes (vorerst) nicht verschoben

Seit zehn Jahren debattiert, im Frühjahr 2025 scheinbar endgültig beschlossen, doch nun noch ein Querschuss: Unterstützt von CDU und FDP beantragten die Freien Wähler, den Umbau des Stephansplatzes zu verschieben. Statt im nächsten Februar solle damit erst Ende 2028 begonnen werden, denn die Stadt habe ja aktuell kein Geld und Handel wie Handwerk könnten zudem auf die 75 Parkplätze nicht verzichten, die der Stephansplatz im jetzigen Zustand noch bietet.

Joachim Benz, der neue Vizechef des Amts für Stadtplanung und Umwelt, hielt dagegen. Der Stadt und den Stadtwerken würden mit dem Verschieben erhebliche Fördermittel durch die Lappen gehen und sie müssten bereits erhaltene wieder zurückzahlen. Als da wären Gelder fürs Verlagern von Parkplätzen ins neue Parkhaus Europabrücke – „Steht immer leer“, mault es aus dem Bürgerblock –, für die Sanierung des Bürgersaalgebäudes, für die E-Zone, alles in allem über drei Millionen Euro.

Zu einer wahren Philippika verstieg sich CDU-Stadtrat Manfred Hölzl. Man müsse die Parkplätze am Stephansplatz wenigstens so lange erhalten, bis das zwecks Sanierung demnächst schließende Parkhaus am Augustinerplatz wieder zur Verfügung steht. Der Baubürgermeister trage die Verantwortung für das Florieren des Handels, werde dem aber nicht gerecht. „Jede Verschlechterung der Erreichbarkeit ist Gift.“ So schädige KLS den Standort.

Der derart Angegriffene wollte das nicht auf sich sitzen lassen und konterte zu Recht: Die Attraktivität einer Stadt lasse sich ja wohl kaum auf die Zahl der Parkplätze reduzieren („Oder wollen Sie wieder auf der Marktstätte parken?“) und die Probleme des stationären Handels hätten wohl eher mit dem Online-Shopping zu tun.

Stadtrat Jürgen Ruff (SPD) verwies zudem darauf, dass Klimaschutz, wie er mit der Begrünung des Platzes gefördert wird, eine Pflichtaufgabe der Stadt sei. „Euer Antrag nervt!“, schimpfte er Richtung CDU/FW/FDP, „ihr versucht es immer wieder“. Für die wegfallenden Stellplätze gebe es schon längst Ersatz auf dem früheren Fernbusbahnhof am Döbele.

Holger Reile (Linke Liste) nannte den Umbau des Stephansplatzes ein vernünftiges Projekt und warf den „wertkonservativen Fraktionen“ Kniefälle vor der Autolobby und den fahrlässigen Umgang mit öffentlichen Geldern vor.

Wie angesichts der Mehrheitsverhältnisse zu erwarten, wurde der Antrag auf Verschiebung mit sechs zu sieben Stimmen abgelehnt. Doch das letzte Wort in der Sache ist noch nicht gesprochen. Das hat nämlich der Gemeinderat am 16. Dezember.

Ab ins Dunkel damit

Über die beschlossenen Verbesserungsvorschläge zum Busfahrplan haben wir bereits an anderer Stelle berichtet. Zurückgestellt wurde der Antrag der CDU-Fraktion, das zum Lärmschutz vorgeschriebene Tempo 30 auf die Nachtstunden zu beschränken. Die Stadtverwaltung hatte entgegnet, nach Einschätzung einer von ihr beauftragten Anwaltskanzlei sei dies nicht zulässig. Die CDU hätte diese Einschätzung gern vorab bekommen, um sie eingehend prüfen zu können.

2 Kommentare

  1. Sepp Hauensteiger

    // am:

    > Probleme des stationären Handels hätten wohl eher mit dem Online-Shopping zu tun

    Das ist so eine doof unbelegte These. Klar, das trifft die „Regal“-Händler, die sich nicht differenzieren und keinen Wert bieten.

    Aber nicht den Rest.

  2. Bernhard Wittlinger

    // am:

    Zur Gartenstraße als Anliegerstraße:

    Hier gilt wieder, wo ein Wille ist, ist ein Weg! Sonst gibt es – wie hier, vorgeschobene, aber nicht zwingende – Begründungen!

    Der Begriff „Anlieger“ ist im Gesetz nicht definiert. Ich habe wenig Zweifel, dass ein Anwohner einer Seitenstraße, die nur über die Gartenstraße erschlossen ist, ein Anliegen im Sinne der StVO (Straßenverkehrsordnung) hat. Wenn dem nicht so wäre, hätte die Petershauserstraße auch nicht zur Fahrradstraße mit „Anlieger frei“ erklärt werden dürfen. Denn sie ist ebenfalls Zubringerstraße für die Martin-Venedey-Straße.
    Das waren damals bei der Errichtung der Fahrradstraße zu Recht die rechtlichen Bedenken der Polizei im Arbeitskreis Rad und Fussverkehr, die die Anlieger-frei-Beschilderung forderte.
    D.h. die Zufahrtsfunktion der Gartenstraße hindert ihre Umformung als Anliegerstraße ebensowenig, wie die damalige Einrichtung der Fahrradstraße.

    Wenn zur Anliegerstraße umgestaltet wäre, besteht auch Handhabe gegen Google u.a. nach der DSGVO, keine unrichtige Daten, wie z.B. die unbeschränkte Befahrbarkeit, anzugeben. Eine polizeiliche Schwerpunktkontrolle zu den „Anliegen“ nach Einrichtung der Anliegerstraße mit entsprechenden Rückmeldungen an Google, würde ebenfalls Wirkung erzielen.

    Hin- und Wieder polizeiliche Kontrollen sind unerlässlich, nur die Umbeschilderung bringt nur rechtliche Handhabe, die auch umgesetzt werden muss. Sonst wäre auch die ganze C-Konzeptplanung und die hohen Ausgaben dafür sinnlos. Es ist auch ein Fehlglaube und auch in der Abteilung „vorgeschobene Begründung“ abzuheften, dass eine polizeiliche Kontrolle nichts bringe. Selbst wenn Ausflüchte der vermeintlichen Anwohner (die übrigens von diesen zu beweisen sind!) ein Bussgeldverfahren mühselig machen, versucht jeder vernünftige Verkehrsteilnehmer eine solche unangenehme Situation künftig zu vermeiden. Das ist das eigentliche Ziel! Nicht der finanzielle Nebeneffekt.

    Aber wo kein Wille ist, …

    Der Verfasser dieses Kommentars ist Rechtsanwalt und war langjähriges Mitglied des Arbeitskreises Rad- und Fußverkehr.

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