Schwaketenstraße venovia januar 2026 © pit wuhrer

Gerichte stärken Mieterrechte: Vonovia muss Balkonkraftwerke erlauben

Aus der Redaktion
Schwaketenstraße venovia januar 2026 © pit wuhrer
Viel Platz für Balkonkraftwerke: Vonovia-Häuser an der Schwaketenstraße Konstanz

Widerstand lohnt sich. Dass man sich von Vermietern nicht alles gefallen lassen muss, zeigen zwei aktuelle Gerichtsverfahren: In Hamburg verweigerte ein Amtsgericht das Begehren des Wohnungskonzerns auf Rückbau des von einem Mieter installierten Balkonkraftwerks. Und vor einem Aachener Gericht akzeptierte Vonovia schließlich eine von ihr zuvor monatelang bekämpfte Balkon-PV-Anlage. 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) schreibt dazu: „Das größte deutsche Wohnungsunternehmen Vonovia hat nach langem Widerstand der Montage eines Balkonkraftwerks gerichtlich zugestimmt. Ein Mieter hatte sich mit Unterstützung der DUH gegen die Blockadehaltung und überzogene Anforderungen gewehrt, darunter Windlastberechnungen, statische Nachweise und die Anwendung der Norm für Vertikalverglasung.

Die Vonovia hat nun auf die Klage des Mieters hin vor Gericht vorbehaltlos zugestimmt, so dass sich der Rechtsstreit zugunsten des Mieters und auf Kosten der Vonovia erledigt hat. Die DUH fordert die Vonovia auf, ihre Gestattungsvereinbarungen zur Anbringung von Balkonkraftwerken nun schnellstmöglich zu überarbeiten und damit hunderttausenden Mieterinnen und Mietern Rechtsicherheit zu verschaffen.“

Der Rückzug von Vonovia bestätige, dass der pauschale Widerstand gegen Balkonkraftwerke rechtlich und sachlich nicht haltbar ist, sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. „ Wer Mieterinnen und Mieter mit überzogenen technischen Anforderungen ausbremst, steht der Energiewende aktiv im Weg. Balkonkraftwerke sind sicher, rechtlich privilegiert und politisch ausdrücklich gewollt. Wir fordern alle großen Vermieter auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und ihre internen Vorgaben an Recht und Realität anzupassen.“

Die DUH erwarte klare und verhältnismäßige Regelungen, die Mieterinnen und Mietern den unkomplizierten Zugang zu Balkonkraftwerken ermöglichen. „Alles andere ist Schikane. Wir werden auch zukünftig Mieterinnen und Mieter unterstützen, die sich mit einem Balkonkraftwerk an der Energiewende beteiligen wollen und von großen Wohnungsunternehmen daran gehindert werden.“

Kein Recht auf willkürliche Hürden

Gestützt wird die Forderung der DUH durch ein Urteil von Anfang Dezember: Eine große Hamburger Wohnungsgenossenschaft hatte versucht, einen Mieter zum Rückbau seines Balkonkraftwerks zu zwingen. Doch das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek stellte klar, dass der Vermieter dies nicht verlangen dürfe und stärkt damit Mieterrechte auf Installation von Balkonkraftwerken. „Pauschale Bedenken des Vermieters, wie Haftungsrisiken oder optische Beeinträchtigungen, sind demnach keine ausreichenden Gründe zur Verweigerung“, schreibt dazu die DUH.

Und weiter: „Wer ablehnen oder den Rückbau will, muss stattdessen konkrete, auf den Einzelfall bezogene Gründe nennen. Besonders erfreulich ist dabei, dass mit diesem Urteil erstmals explizit auch der Anschluss an einer herkömmlichen Außensteckdose („Schuko“) gerichtlich erlaubt wurde. Das spart die hohen Kosten der in der Vergangenheit oft noch verlangten Einspeisesteckdose.“

Die Pressemitteilung der DUH zitiert auch den Rechtsanwalt Dirk Legler:„Das Urteil aus Hamburg und die Einigung in Aachen bestätigen, dass Vermieter keine willkürlichen Hürden errichten dürfen, um die Energiewende zu blockieren. Mieter und Mieterinnen haben das Recht, sich unkompliziert an der Energiewende zu beteiligen und ihre Stromversorgung nachhaltig zu gestalten. Absurd hohe Anforderungen wie die von Vonovia gehen an der Realität vorbei und zeugen von einer Verhinderungstaktik.“

Foto: Pit Wuhrer

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