Ronnie Barkan am 5. märz 2026 im paradies © ralph braun

„Du vergiftest die Hirne der Jugend“

Von Ralph-Raymond Braun
Ronnie Barkan am 5. märz 2026 im paradies © ralph braun
Ronnie Barkan vergangene Woche bei seinem Vortrag im Paradies

Vergangene Woche war der antizionistische Aktivist Ronnie Barkan zu einem Vortrag über Antimilitarismus ins Café Mondial eingeladen. Den äußeren Rahmen gab der bundesweite Schulstreik gegen die Wehrpflicht. Doch die Veranstalter hatten die Rechnung ohne die Stadt Konstanz gemacht: Die verbot prompt einen Auftritt Barkans in stadteigenen Räumen.

Nicht das Thema, vielmehr der Referent sei unerwünscht. Das ließ die städtische Pressestelle verlauten. Worauf die Veranstalter:innen, nämlich die Initiative Rettet Gaza und das Kollektiv Jüdische Solidarität, in ein privates Lokal auswichen, dessen Adresse sie aus Sicherheitsgründen zunächst nur auf Anfrage mitteilen wollten. Um dann wenige Stunden vor Vortragsbeginn doch einen Treffpunkt öffentlich kundzutun, nämlich eine Bushaltestelle im Paradies.

Dort angekommen sah man dann auf der anderen Straßenseite einen am T-Shirt als Palästinafreund zu erkennenden jungen Mann beim Schrubben des Bürgersteigs. Offenbar hatte alle Geheimniskrämerei nicht geholfen, den Veranstaltungsort vor Barkans Gegnern:innen geheim zu halten und den Bürgersteig davor vor üblen Schmierereien zu bewahren, die jetzt weggeputzt werden mussten.

Raum für das palästinensische Narrativ

Im Raum sitzen dann zwanzig bis dreißig ganz überwiegend junge Leute, ein, wie sich in der Diskussion zeigen sollte, dem Referenten gewogenes Publikum. Aber auch zwei Anhänger Israels als jüdischer Heimstatt waren da, die sich am Wort Palästina störten. Wie viele jüdische Israelis sehen sie bereits die Landschaftsbezeichnung „Palästina“ als ein politisches Konstrukt. 

Sie gerieten vollends in Rage, als Ronnie Barkan auf die Frage, wie er zu den sexuellen Übergriffen der Hamas-Terroristen auf israelische Frauen am 7. Oktober stehe, im Gegenzug die sexualisierte Gewalt israelischen Wachpersonals gegenüber palästinensischen Gefangenen aufwarf.

Des Saales verwiesen, zogen die Provokateure wüst schimpfend von dannen. „Du vergiftest die Hirne der Jugend“, rief einer von ihnen auf Englisch. Der gegen Barkan zu erhebende Einwand, dass Schandtaten der einen Seite nicht die Schandtaten der anderen Seite legitimieren dürften, blieb unausgesprochen.

Was macht die Gedanken des jüdischen Israelis, Kriegsdienstverweigerers und antizionistischen Aktivisten Ronnie Barkan so gefährlich, dass ihnen möglichst wenig Raum gegeben werden soll? Ruth Frenk, langjährige Vorsitzende der örtlichen Deutsch-Israelischen Gesellschaft begründet ihre an die Stadtverwaltung gerichtete Aufforderung zu einem Sprechverbot für Barkan damit, dieser unterstütze die BDS-Bewegung. BDS steht für Boykott, Divestment und Sanktionen; die Bewegung wurde vom Bundestag als antisemitisch etikettiert.

Frenk wirft Barkan weiter vor, er stelle das Existenzrecht des Staates Israel infrage und bezeichne sich als Antizionist – womit er sich, nebenbei gesagt, ja in guter Gesellschaft etwa der Philosophin Hannah Arendt befindet. Bei dem geplanten Vortrag, so Frenk weiter, bestünde die Gefahr strafrechtlich relevanter Äußerungen. So habe Barkan in einem Videointerview Analogien zwischen dem Aufstand im Warschauer Ghetto und dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 gezogen.

Die Nakba – Vertreibung von 1948/49 bis heute 

Stellen wir für den Moment die Frage nach der strafrechtliche Relevanz einer solchen Analogie hintan und widmen uns den anderen Vorwürfen. BDS war in Barkans Vortrag nur eine Randnotiz, zentral hingegen der Charakter des israelischen Staats: Für ihn ein exklusiv zionistisches Projekt, das von Anbeginn bis heute auf die Unterdrückung, Vertreibung oder Vernichtung der nicht-jüdischen Bevölkerung abzielt. Die Nakba, also Flucht und Vertreibung der Palästinenser:innen, sei kein singuläres Geschehen im Palästinakrieg 1948/49 gewesen, sondern ein bis heute fortwährender Prozess.

Als Beleg hierfür zitierte der Referent Äußerungen des Staatgründers David Ben-Gurion. Ergänzend anzuführen ist die Geschichte des israelischen Bodenrechts als Instrument zur Enteignung nicht-jüdischen Grundbesitzes im Kernland, im vormals palästinensischen Teil Jerusalems, auf den annektierten Golanhöhen wie jetzt auch in den 1967 besetzen Gebieten Judäa und Samaria („Westjordanland“).

Gegen die Behauptung, Israel sei ein demokratischer Staat mit gleichberechtigten Bürger:innen, verweist Barkan auf die Nationalitätenpolitik. Es gibt eben nicht ein israelisches Bürgerrecht, sondern laut Passeintrag jüdische, arabische, drusische und sogar tscherkessische Nationalität mit abgestuften Rechten und Pflichten. Noch eine Stufe darunter steht die nicht-jüdische Bevölkerung in den besetzten Gebieten, für die es mit den Militärverordnungen ein gesondertes Rechtssystem gibt.

Tatsächlich ist Israel ein jüdischer Staat mit klaren Privilegien für den jüdischen Teil des Staatsvolks. In Südafrika hat man dergleichen Apartheidstaat genannt. Ist nicht auch Israel ein solcher, indem er nach ethnisch-religiösen Kriterien ausgesonderte Bevölkerungsteile diskriminiert? Zweifellos, meint Barkan, und so wie es legitim war, den südafrikanischen Apartheidstaat zu boykottieren, sei heute auch ein Boykott Israels legitim und moralisch geboten.

Militarismus und Staatsräson

Ein zentraler Punkt in Barkans Vortrag war der militaristische Grundzug des israelischen Staats. Nicht der Staat halte sich eine Armee, sondern die Armee einen Staat. Vom Kindergarten an würde der Nachwuchs mit nationalistischen und militaristischen Parolen indoktriniert. Für jüdische Israelis, ob Männer oder Frauen, gibt es kein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Wer sich dem Militärdienst entzieht, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen. 

Auf Deutschland angesprochen meinte Ronnie Barkan, es reiche eben nicht, die israelische Politik, etwa in punkto Siedlungsbau, zu kritisieren, der übrigens auch von den Oppositionsparteien mitgetragen werde. Die israelische Politik resultiere über die Parteigrenzen hinweg maßgeblich aus dem zionistischen Charakter des Staates. Der aber dürfe in Deutschland aus Gründen der „Staatsräson“ nicht hinterfragt werden. Wer dies doch tue, werde mit dem Totschlagetikett des Antisemitismus zum Schweigen gebracht.

Die deutsche Staatsräson: Machiavelli prägte den Begriff als Notwendigkeit, das Überleben und die Macht des Staates über alles, auch über Moral und Recht zu stellen. Angela Merkel verknüpfte sie mit der Sicherheit Israels und Friedrich Merz betonte in seiner Regierungserklärung: „Unsere Staatsräson ist die Verteidigung des Staates Israel in seiner Existenz.“ Mit dieser Staatsräson, so Ronnie Barkan, legitimierten Deutschlands Regierende ihre nahezu bedingungslose Unterstützung Israels.

Er sieht dahinter noch einen anderen Zweck: Das Konstrukt der Staatsräson erspare uns Deutschen die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit und der Mitverantwortung am zionistischen Projekt. Ohne die Shoa gäbe es heute vielleicht keinen Staat Israel. 

Gaza betreffend differenziert Ronnie Barkan zwischen der Hamas als islamistischer Bewegung, die er verurteilt, und als Befreiungsbewegung, die er unterstützt. Und sieht Parallelen zwischen dem Überfall der Hamas auf Israel und dem Aufstand der Warschauer Juden gegen die NS-Schergen. Beides seien aus schierer Verzweiflung geborene Ghetto-Aufstände gegen einen haushoch überlegenen Gegner gewesen.

Den Vergleich kann man anstellen und beide Aufstände meinetwegen als Akte heroischer Selbstbehauptung deuten, doch sind gerade im Vergleich auch die Unterschiede nicht zu übersehen, denen Barkan kein Wort schenkte. So erhoben sich die Warschauer Aufständischen gegen die Deportationen in die Vernichtungslager und kämpften gegen Polizei und SS, nicht aber gegen polnische Zivilisten. Gaza hingegen mag vor dem 7. Oktober auch Züge eines Ghettos gehabt haben, seine Bevölkerung war aber nicht unmittelbar von der physischen Vernichtung bedroht. Und der Überfall auf Israel geriet zum wahllosen Massaker an Zivilisten.

Wo endet die Meinungsfreiheit?

War es angemessen, den Auftritt Ronnie Barkans im Café Mondial zu verbieten? Eine juristische Klärung dieser Frage wird es nicht geben, denn die Verantwortlichen des Café Mondial haben sich der städtischen Anordnung ja gefügt. Auf den BDS-Beschluss des Bundestags kann sich das Verbot jedenfalls nicht stützen, denn dieser „stellt keine Rechtsgrundlage für Entscheidungen dar, durch die Auftritte von Einzelpersonen in öffentlichen Räumen oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Veranstaltungen untersagt werden können“, schreibt der Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags in einer Ausarbeitung. „Ein Nutzungsausschluss von BDS-nahen Personen oder Gruppen allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen ist daher mit Art. 5 Abs. 1 GG [nämlich dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung] unvereinbar.“

„Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst […] auch Äußerungen, die extremistisch, rassistisch oder antisemitisch sind.“ Und weiter in bestem Juristendeutsch mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: „In das Grundrecht der Meinungsfreiheit darf erst eingegriffen werden, wenn die betreffenden Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen.“ Das mag uns gefallen oder nicht und im Einzelfall schwer zu ertragen zu sein. Aber zur Meinungsfreiheit gehört auch, andere Ansichten zuzulassen. 

Fotos: Ronnie Barkan im Paradies (© Ralph-Raymond Braun), Hamas-Überfall (© Wikipedia), Zerstörung von Rafah im Januar 2025 (© Ashraf Amra / Wikimedia Commons)

10 Kommentare

  1. Eckhard Grempels

    // am:

    @Helmut Reinhardt nettes Ablenkungsmanöver für die, welche mit der Erfassung des Artikels überfordert sind! Es ging eindeutig um den israelischen Staat und den folgenden Quatsch:
    „Tatsächlich ist Israel ein jüdischer Staat mit klaren Privilegien für den jüdischen Teil des Staatsvolks. In Südafrika hat man dergleichen Apartheidstaat genannt. Ist nicht auch Israel ein solcher, indem er nach ethnisch-religiösen Kriterien ausgesonderte Bevölkerungsteile diskriminiert?“
    Und weil auch Sie nicht im Ansatz auch nur auf einen von mir vorgebrachten Punkt eingehen, springe ich nicht über das Westbank-Stöckchen, welches Sie mir hinhalten! Sicher nicht!

  2. Hans-Peter Büttner

    // am:

    Ronnie Barkan sollte kein öffentliches Forum für seine wirren historischen Analogien und seine notdürftig kaschierte Apologie auf die Hamas gegeben werden. Dass 𝐁𝐃𝐒 ein Bündnis antisemitischer Hardliner ist kann jeder wissen, der alphabetisiert ist. Über das „𝐂𝐨𝐮𝐧𝐜𝐢𝐥 𝐨𝐟 𝐍𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐚𝐥 𝐚𝐧𝐝 𝐈𝐬𝐥𝐚𝐦𝐢𝐜 𝐅𝐨𝐫𝐜𝐞𝐬 𝐢𝐧 𝐏𝐚𝐥𝐞𝐬𝐭𝐢𝐧𝐞“, das auf der Liste der aktuellen Mitgliedsorganisationen von BDS ganz oben steht (s. https://bdsmovement.net/BNC), sind die Hamas, der Islamische Dschihad und andere Terrorgruppen offizielle Mitglieder des BDS-Bündnisses. Das ist eine unbestreitbare Tatsache, genauso wie die enge Anbindung Barkans an BDS (s. https://bds-kampagne.de/ronnie-barkan-von-boycott-from-within-in-deutschland/ und https://bds-kampagne.de/veranstaltung-mit-ronnie-barkan-boycott-from-within/).

    Wenn, wie Seemoz schreibt, „Ronnie Barkan zwischen der Hamas als islamistischer Bewegung, die er verurteilt, und als Befreiungsbewegung, die er unterstützt, differenziert“, kann man nur an Barkans Urteilsfähigkeit zweifeln. Er trennt nämlich die Motivation zu Handlungen von den Handlungen. So etwas als unsinnig zu bezeichnen käme einer Aufwertung dieser geistigen Fehlleistung gleich. Hamas hat nicht nur ein brutales Pogrom an israelischen Kindern, Frauen und Männern, meistenteils Friedensaktivist*innen in Kibbuzims und auf dem Nova-Festival, begangen, vergewaltigt, verstümmelt und gefoltert, sondern missbraucht auch palästinensische Zivilisten als lebende Schutzschilde, diskriminiert Frauen und Homosexuelle und geht maximal brutal gegen politisch andersdenkende Palästinenser vor. Wer hierin eine politische „Befreiungsbewegung“ sieht und von der islamistischen Ideologie der Hamas abstrahiert ist schlichtweg politisch unzurechnungsfähig.

    Wenn Barkan „Parallelen zwischen dem Überfall der Hamas auf Israel und dem Aufstand der Warschauer Juden gegen die NS-Schergen“ sieht geht er konsequent den Weg der Relativierung von NS-Verbrechen und der Rechtfertigung der politischen Gewalt, welche die apokalyptischen Gotteskrieger der Hamas gnadenlos verüben. Hätte die Hamas die Feuerkraft Israels, würde kein Jude mehr leben zwischen dem Mittelmeer und dem Jordan. Israel hat diese Feuerkraft, weil es von den arabischen Staaten dazu gezwungen wurde. Dies bedeutet nicht, dass es nicht auch israelische Verbrechen während des jüngsten Krieges gegeben hätte. Es bedeutet jedoch, dass dieser Kritik nur historisch-politisch verstanden werden kann, nicht jedoch über vernunftlose Verbalradikalismen wie jene von Ronnie Barkan.

  3. Helmut Reinhardt

    // am:

    @Eckhard Grempels
    Der Besuch dieses Filmes könnte dazu beitragen, die Situation der palästinensischen Bevölkerung im Westjordanland besser zu verstehen – die im Vergleich zu der in Gaza noch „privilegiert“ scheint (schändlich, dies schreiben zu müssen):
    https://www.seemoz.de/veranstaltungen/film-no-other-land-mit-nachgespraechen/
    „Ein halbes Jahrzehnt lang filmt der palästinensische Aktivist Basel Adra, wie seine im Westjordanland gelegene Gemeinde Masafer Yatta, die aus mehreren seit Generationen bewohnten Dörfern besteht, durch die israelische Besatzung zerstört wird. Unterstützt wird er dabei von dem arabisch-sprechenden israelischen Journalisten Yuval Abraham und der Kamerafrau
    Rachel Szor sowie dem palästinensischen Fotografen Hamdan Ballal.“

  4. Eckhard Grempels

    // am:

    Nachtrag zu „… Charakter des israelischen Staats: Für ihn ein exklusiv zionistisches Projekt, das von Anbeginn bis heute auf die Unterdrückung, Vertreibung oder Vernichtung der nicht-jüdischen Bevölkerung abzielt.“ aus dem Artikel.

    Entwicklung der arabischen Bevölkerung
    1948: ca. 156.000
    2023/2026: ca. 2.150.000

  5. Peter Krause

    // am:

    Es ist gut, dass Herr Barkan sprechen darf. Eine reine Selbstverständlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland, wo jeder nahezu alles sagen kann, was er möchte.
    Es ist gut, dass die Stadt so eingriffen hat, dass dies nicht in Räumlichkeiten geschieht, die von der Stadt bezahlt werden. Ich bin entschieden der Meinung, dass der Staat – oder in diesem Falle die Stadt – nicht jeden und alles subventionieren muss und solle.
    Und ich möchte mich ausrücklich für den informativen Artikel bedanken!

  6. Eckhard Grempels

    // am:

    Hinreichend geschätzter Herr Braun,
    was Lucas Mangope mit meinen, den Apartheidsvorwurf widerlegenden Beispielen zu tun hat, darüber dürfen Sie gerne grübeln. Nach ihrem eigenen Link war er „Präsident des pseudo-unabhängigen Homelands Bophuthatswana im Rahmen des Apartheid-Systems.“
    Auf ihn trat Folgendes zu:
    (A) Er hätte nicht Offizier werden können, der weiße südafrikanische Soldaten kommandiert.
    (B) Er hätte kein Richter am höchsten Gericht Südafrikas sein können.
    (C) Er hätte als Richter keinen südafrikanischen Präsidenten zu Gefängnis verurteilen können.
    (D) Er hätte nicht Kapitän der südafrikanischen Fußballnationalmannschaft sein können.

    Kurz zusammengefasst:
    [(A∨B∨C∨D) ⇔ südafrikanische Apartheid] ⇔ [(¬A ∧ ¬B ∧ ¬C ∧ ¬D) ⇔ ¬ südafrikanische Apart-heid]

    Da ich lieber selber argumentiere, verzichte ich selbstverständlich auch darauf, internationale oder israelische Stimmen zu zitieren, die meine Meinung vertreten. Vor allem aber würde ich mich im Zusammenhang mit Israel 𝗻𝗶𝗲𝗺𝗮𝗹𝘀 auf die UN verlassen, die es allen Ernstes schafft, dem Iran den Vorsitz im Sozialforum der Menschenrechtsrates zu geben, und Saudi-Arabien den UN-Vorsitz zu Frauenförderung. Das überlasse ich gerne anderen. Honi soit qui mal y pense!

  7. Tobias Braun

    // am:

    Herr Grempels,
    Ihrer werten Meinung nach gab es in Südafrika niemals ein Regime der Apartheid, siehe als Beispiel https://de.wikipedia.org/wiki/Lucas_Mangope. Ihre Naivität gegenüber den Machttechniken und Legitimationsstrategien von Apartheidsregimen ist das eine, ihre Entscheidung, die Einschätzungen von Organisationen wie Amnesty oder Betselem sowie des Menschenrechtsbüros der UN komplett zu ignorieren, das andere. Wenn wir Meinungen nicht verbreiten wöllten, wäre die ihre eine, die sich meiner Meinung nach hier anböte, relativiert sie doch schlicht Unrecht und Gewaltherrschaft.
    Bereichernd ist aber davon der ausgewogene, neutral kritische Bericht über die Veranstaltung. Ob nun die hiesige Kommentarspalte der rechte Ort ist, über Qualität und Quantität von Meinungsfreiheit zu urteilen, bleibt indes fraglich.

  8. Eckhard Grempels

    // am:

    Das Geschwätz von Meinungsfreiheit geht auf die Nerven. Hier geht es natürlich nicht um Meinungsfreiheit. 𝗠𝗲𝗶𝗻𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 kann man nicht verbieten, allerdings wissen wir alle, dass die 𝗼̈𝗳𝗳𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗩𝗲𝗿𝗯𝗿𝗲𝗶𝘁𝘂𝗻𝗴 bestimmter Meinungen zum Glück und aus gutem Grund verboten ist, weil nur sie verboten werden kann.
    Für Barkan trifft das nicht im Ansatz zu. Er darf seine Meinunen sogar öffentlich äußern, ohne dafür mit Gefängnis oder Geldstrafen rechnen zu müssen. Es gibt aber auch für niemanden die Pflicht, jeder Meinungsäußerung eine Plattform zu geben. Mit Meinungsfreiheit hat das nichts zu tun.
    Und wer einen Staat einen Apartheitsstaat nennt, in dem arabische Offizier𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻 (!) und Offiziere jüdische Soldaten kommandieren, Araber Richter am höchsten Gericht werden können, ein arabischer Richter zusammen mit 2 Frauen den ehemaligen (𝗷𝘂̈𝗱𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻) Präsidenten Katzav zu Gefängnis verurteilen kann, ein Israelfeind der Fatah (Saeb Erekat) sich auf die israelische Spenderliste für eine neue Lunge setzen lassen kann, sich die Zahl der Moscheen seit 1988 verfünffachen kann, der Muslim Bibras Natcho Kapitän der Fußballnationalmannschaft werden kann, alle Israelis das gleiche Wahlrecht haben, etc. etc. etc. schleiche sich aus meinem Blickfeld!

  9. Susanne Engel

    // am:

    Für mich bedeutet das vor allem, dass die Rechtsprechung in Deutschland weniger restriktiv im Hinblick auf freie Meinungsäußerung ist, als immer wieder behauptet wird. Gern gebrauchter Sprech: „Das darf man ja nicht mehr sagen, aber!“ Mit allen Mitteln zu verteidigen ist deshalb die Institution des Bundesverfassungsgerichts.

  10. Christina Herbert-Fischer

    // am:

    Den Überfall der Hamas am 7.Oktober und die Aufstände im Warschauer Ghetto in einem Atemzug zu nennen, ist für mich mehr als grenzlastig. Ich denke nicht, es widerspricht allem was Anstand für mich bedeutet, dass man diesen Vergleich ernsthaft anstellen kann. Es ist kein Anschlag auf die Meinungsfreiheit, wenn diese Veranstaltung nicht in städtischen Räumen stattgefunden hat, keiner hat verboten, dass Herr Barkan sich an einem anderen Ort äußert.
    Wenn städtische Räume z.B. an die AfD oder auch ganz andere extreme Organisationen vermietet werden würden, dann wäre der Aufschrei derer, die diese Absage kritisieren, riesig.

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