
Nach einer Debatte über Bürgerbeteiligung im Konstanzer Gemeinderat vom 26. Februar 2026, dem ein Antrag zur „Einrichtung eines BürgerInnenrats zum Thema „Strategien für den öffentlichen Raum – Dialog zum Anwohnerparken in den Konstanzer Stadtteilen“ zugrundelag, klärt das Konstanzer Bürger:innenkonzil über weitverbreitete Missverständnisse auf. Der Verein setzt sich seit 2019 für Bürger:innenräte als Instrument kommunaler Bürgerbeteiligung ein.
2024 erarbeitete er gemeinsam mit der Stadtverwaltung sogenannte Erprobungsrichtlinien, die die Organisation von Bürger:innenräten in Konstanz regeln. Diese Räte aus „Zufallsbürger:innen“ sollen das System der repräsentativen Demokratie ergänzen sowie Politik und Bürger:innen näher zusammenbringen.
Gute Lösungen durch direkte Demokratie finden
Die Teilnehmenden werden zufällig aus dem Einwohnermelderegister (zum Beispiel gewichtet nach den Merkmalen Alter, Geschlecht, Herkunft und Bildungsstand) ausgelost und bilden die Bevölkerung somit möglichst repräsentativ ab. Zusätzlich zur Schaffung einer direkten Beteiligungsmöglichkeit geht es also auch darum, möglichst allen Gesellschaftsschichten Gehör zu verschaffen. Erfahrungen aus anderen Ländern und Gemeinden zeigen laut Bürger:innenkonzil: Bürger:innenräte finden Lösungen für umstrittene politische Fragen, die am Gemeinwohl orientiert sind und von der Mehrheit der Bevölkerung getragen werden.
Nachfolgend dokumentieren wir sechs Mythen über Bürger:innenräte – und was laut der Pressemitteilung des Bürger:innenkonzils tatsächlich stimmt:
Mythos 1: „Wir als Gemeinderat sind bereits der Bürger:innenrat – ein zusätzlicher ist nicht
nötig“
Bürger:innenräte und der Gemeinderat sind grundlegend verschiedene Gremien mit unterschiedlichen Zielen und Daseinsberechtigen – und sie stehen nicht in Konkurrenz zueinander. Der Gemeinderat ist durch Wahlen legitimiert und trifft verbindliche politische Entscheidungen. Ein Bürger:innenrat bringt dagegen zufällig ausgewählte Menschen zusammen, die die Stadtgesellschaft möglichst gut abbilden: Jung und Alt, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, aus verschiedenen Stadtteilen und Lebenssituationen. Er ergänzt die repräsentative Demokratie – er ersetzt sie nicht.
Mythos 2: „Bürger:innenräte treffen Entscheidungen und greifen in die Aufgaben des
Gemeinderats ein“
Bürger:innenräte informieren sich zunächst gründlich über ein Thema und erarbeiten dann gemeinsam Empfehlungen, die dem Gemeinwohl dienen und von einer möglichst breiten Mehrheit im Bürger:innenrat getragen werden. Diese Vorschläge werden an die gewählten Volksvertreter:innen übermittelt – die völlig frei sind, sie aufzugreifen oder nicht. Die politische Verantwortung, diese Empfehlungen ernsthaft zu prüfen, liegt beim Gemeinderat.
Mythos 3: „Man weiß doch im Voraus, was bei einem Bürger:innenrat herauskommt“
Niemand kann die Ergebnisse eines Bürger:innenrats vorhersagen – auch wenn es immer wieder versucht wird, um seine Berechtigung anzuzweifeln. Genau das ist ein Qualitätsmerkmal: Die Offenheit des Prozesses garantiert authentische, unverstellte Ergebnisse, die nicht durch politische Taktik vorgeformt wurden.
Mythos 4: „Ein Bürger:innenrat läuft von selbst – man lädt einfach Menschen ein“
Bürger:innenräte brauchen kompetente Betreuung. Dafür ist in erster Instanz ein Beirat zuständig, dessen Besetzung sowie die dazugehörigen Rechte und Pflichten in den Richtlinien für Bürgerbeteiligung geregelt sind. Zentral ist außerdem die Beauftragung eines erfahrenen Beteiligungsunternehmens – für Fragestellung, Konzeption und Kommunikation. Wer mehr wissen möchte: Das Handbuch der Nichtregierungsorganisation „Mehr Demokratie“ ist ein guter Einstieg.
Mythos 5: „Ein Bürger:innenrat kann jederzeit und zu jedem Thema eingesetzt werden“
Ein Bürger:innenrat braucht einen klar definierten Auftraggeber, der das Ziel präzise formuliert und für die Verwertung der Ergebnisse verantwortlich ist. In Fachkreisen spricht man vom „Korb“, in den die Ergebnisse fallen sollen. Meist übernimmt diese Rolle die Verwaltung – weshalb ein Bürger:innenrat (in den Worten unseres Beauftragten für Bürgerbeteiligung, Martin Schröpel) „von der Planung getaktet“ wird: Timing, Fragestellung und erwartete Ergebnisse müssen von Anfang an klar sein.
Mythos 6: „Bürger:innenräte sind zu teuer“
Die Organisation eines Bürger:innenrates kostet Geld – das stimmt. Doch die eigentlichen Kosten entstehen oft erst dann, wenn Bürger:innen mit Entscheidungen nicht einverstanden sind: Klagen, Nachverhandlungen und Planungsänderungen im Nachhinein sind in der Regel weitaus teurer als eine frühzeitige, breite Beteiligung. Ein Bürger:innenrat ist damit nicht nur ein demokratisches, sondern auch ein wirtschaftlich sinnvolles Beteiligungsinstrument.
Nicht nur der Gemeinderat kann Bürger:innenräte initiieren
Die Debatte über Bürger:innenräte muss nicht im Ratssaal bleiben. Auch die Konstanzer Stadtgesellschaft selbst kann aktiv werden: Auf dieser Plattform können Bürger:innen Themen vorschlagen, die sie für einen solchen Rat für geeignet halten und Vorschläge anderer unterstützen. Wer einen Bürger:innenrat aus der Stadtgesellschaft heraus initiieren möchte, findet dort außerdem konkrete Tipps – denn mit 800 Unterschriften ist genau das möglich.
Weitere Informationen unter www.buergerinnenkonzil.de.

Schreiben Sie einen Kommentar