Bäume, Wallgutschule 2024 11 26 © Harald Borges

BUND und NABU Konstanz zur geplanten Änderung der Baumschutzsatzung

Bäume, Wallgutschule 2024 11 26 © Harald Borges
Bäume vor der Wallgutschule (© Harald Borges)

Die beiden Naturschutzorganisationen begrüßen die geplante Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt Konstanz. Mit dieser sollen der besondere Wert großer Bäume für das Stadtklima, die Biodiversität sowie die Aufenthaltsqualität stärker berücksichtigt werden. Die entsprechende Vorlage wird am 10. Juli im Technischen und Umweltausschuss vorberaten.

Wie es weiter in der gemeinsamen Pressemitteilung heißt, würden Stadtbäume stärker durch die Folgen des Klimawandels unter Druck gesetzt: zunehmende Trockenheit, Hitzewellen, Starkregenereignisse, neue Krankheitserreger sowie bodennahes Ozon setzen den Bäumen erheblich zu. Umso wichtiger sei es, jeden bestehenden Baum so lange wie möglich zu erhalten und seinen Verlust, wenn er unvermeidlich ist, durch mehrere Ersatzpflanzungen abzumildern.

Die vorgesehenen gestaffelten Ausgleichspflanzungen (§ 7 und 3) – einen Ersatzbaum ab 100 cm Stammumfang und einen zusätzlichen Baum für jeden weiteren angefangenen Meter ab 200 cm Stammumfang – sind ein fachlich nachvollziehbarer und verhältnismäßiger Schritt. Diese Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass große, alte Bäume eine besonders hohe ökologische Funktion erfüllen, insbesondere durch ihre ausgeprägte Verdunstungsleistung, ihre kühlende Wirkung, ihre Bedeutung als Lebensraum sowie ihre Fähigkeit, Feinstaub zu binden und Wasser zu speichern. Auch wenn junge Ersatzbäume diese Leistungen erst langfristig übernehmen können, wird so die Nettoanzahl an Stadtbäumen erhalten und mittelfristig sogar erhöht – ein wichtiger Beitrag zur Klimaanpassung im urbanen Raum.

Gesenkte Anforderungen an Ersatzpflanzungen

Eine weitergehende Änderung der verpflichtenden Ersatzpflanzungen, wie im Antrag des Jungen Forums gewünscht, wäre unter der Bedingung, dass für die zusätzlichen Ersatzpflanzungen am betreffenden Ort ausreichend Raum vorhanden ist, sinnvoll. Das wäre jedoch im Einzelfall abzuwägen und würde daher möglicherweise zu Intransparenz und Ungleichbehandlungen führen.

Viele Jungbäume wachsen schlecht an, sind anfälliger für Bruch oder Trockenstress und erreichen oft nicht mehr die Vitalität oder Größe früherer Generationen. Jüngere, kleinere Bäume haben in der Regel eine höhere Anwuchsrate. Zusätzlich zu dieser Maßnahme sollte die Verwaltung Sorge tragen, dass die vorgenommenen Ersatzpflanzungen auch anwachsen und z. B. nach fünf Jahren ein Foto der erfolgreichen Ersatzpflanzung übermitteln.

Birken, Pappeln und Weiden bedeutsam für viele Tierarten

Besonders wichtig erscheint BUND und NABU zudem die vorgesehene Aufhebung der Ausnahme für Birken, die künftig wie andere Baumarten unter die Schutzregelung fallen sollen. Dies ist ein längst überfälliger Schritt, da auch Birken – insbesondere angesichts der zunehmenden Trockenheit – eine wichtige Rolle als anpassungsfähige, klimatisch robuste Baumart spielen können. Nicht ganz nachvollziehbar ist jedoch, warum Pappeln und Weiden außerhalb eines 20 m breiten Uferstreifens (§ 1 und 4) weiterhin von der Satzung ausgenommen bleiben sollen.

Diese Arten sind für viele Tierarten – insbesondere Insekten, Vögel und Fledermäuse – von hoher Bedeutung und tragen durch ihr schnelles Wachstum überproportional zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Zwar ist nachvollziehbar, dass bei diesen Baumarten aus Gründen ihrer Wüchsigkeit und der Verkehrssicherheit Fällungen notwendig sind, dennoch sollte im Falle einer Fällung auch hier eine verpflichtende Nachpflanzung erfolgen. Eine erleichterte Genehmigung, zum Beispiel durch eine Anzeigepflicht oder pauschale Befreiung bei gleichzeitigem Ersatzgebot, wäre ein guter Kompromiss zwischen Sicherheit und ökologischer Verantwortung.

MM, Bild © Harald Borges

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