
Mittlerweile gibt es an vielen Orten eine Reihe von Denkmälern und Erinnerungszeichen für die Opfer des NS-Regimes: Sie gemahnen uns, nicht die Massenmorde an Jüdinnen und Juden, an politisch Verfolgten, an Sinti und Roma, an physisch und psychisch beeinträchtigten Menschen zu vergessen. Selten aber wird jener Zwangsarbeiter gedacht, die getötet wurden, weil sie sich verliebt hatten.
Das Schicksal der vielen jungen Mädchen und Frauen, die Anfang der 1940er Jahre wegen einer realen oder vermeintlichen Liebesbeziehung zu einem polnischen Zwangsarbeiter vor gaffender Menge öffentlich angeprangert und oftmals in NS-Konzentrationslager verschleppt wurden, ist weitgehend unerforscht. Ihre Namen sind vergessen. Einige wenige kleine Gedenkmale erinnern an die in diesem Zusammenhang jeweils ermordeten Männer – wie in Pfullendorf an den 27-jährigen polnischen Kriegsgefangenen Jan Kobus.
Ermordete polnische Zwangsarbeiter und angeprangerte „Polendirnen“
Die Frage, wie polnische Kriegsgefangene – wenig später erhielten sie den rechtlosen Zwangsarbeiter-Status – zu behandeln seien, beschäftigte die NS-Eliten bereits ab dem Überfall auf Polen am 1. September 1939. In den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsunterlagen der in Berlin im Jahr 1963 eingerichteten Arbeitsgruppe zum Reichssicherheitshauptamt („Arbeitsgruppe RSHA“) finden sich hunderte von Dokumenten, die die Vorgeschichte der sogenannten Polenerlasse vom 8. März 1940 und spätere Eskalationsstufen aufzeigen. Früh wurde auch die Behandlung von Frauen thematisiert, denen Kontakte zu Polen unterstellt wurden.
So etwa im Aktenvermerk Heinrich Himmlers vom November 1939: „Ich habe […] den Führer über die Frage der Behandlung von Fällen, in denen Kriegsgefangene mit deutschen Frauen und Mädeln freundschaftlich oder gar geschlechtlich verkehren und deutsche Frauen und Mädel sich mit Kriegsgefangenen einlassen, um seine Meinung gebeten. Der Führer hat angeordnet, dass in jedem Fall ein Kriegsgefangener, der sich mit einer deutschen Frau oder einem deutschen Mädel eingelassen hat, erschossen wird und dass die Frau bzw. das Mädel in irgendeiner Form öffentlich angeprangert werden soll und zwar durch Abscheren der Haare und Verbringung in ein Konzentrationslager. Bei der erzieherischen Auswirkung solcher Maßnahmen muss die Partei weitestgehend eingeschaltet werden.“
Mit der „Verordnung zum Schutz der Wehrkraft des deutschen Volkes“ vom 25. 11. 1939 (RGBl. I, S. 2319) wurden alle Handlungen, die das „gesunde Volksempfinden“ unter anderem durch privaten Umgang mit Kriegsgefangenen verletzten, unter Strafe gestellt.
Der Schnellbrief Himmlers an alle Polizeileitstellen des Reichs vom 31. Januar 1940 zeigt in aller Deutlichkeit auf, wie dies vor Ort umgesetzt werden sollte: „I. Deutsche Frauen und Mädchen, die mit Kriegsgefangenen in einer Weise Umgang pflegen, die das gesunde Volksempfinden gröblich verletzt, sind bis auf weiteres in Schutzhaft zu nehmen und für mindestens ein Jahr einem Konzentrationslager zuzuführen. Als gröbliche Verletzung des gesunden Volksempfindens ist jeglicher gesellschaftliche (zum Beispiel bei Festen, Tanz), insbesondere jeder geschlechtliche Verkehr anzusehen.
II. Beabsichtigen die Frauen und Mädchen eines Ortes, die betreffende Frau vor ihrer Überführung in ein Konzentrationslager öffentlich anzuprangern oder ihr die Haare abzuschneiden, so ist dies polizeilich nicht zu verhindern“.
Die Polenerlasse vom 8. März 1940
Die sogenannten Polen-Erlasse des Reichsführers SS, des Chefs der Deutschen Polizei und des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums Heinrich Himmler vom 8. März 1940 schufen ein rassistisches Sonderrecht für Millionen von polnischen Zwangsarbeitern. Die vor allem in der Landwirtschaft, dann aber auch in der Industrie, im Handwerk, in öffentlichen Dienststellen und privaten Haushalten eingesetzten Männer mussten besondere Abzeichen, die P-Abzeichen, tragen und waren direkter Gestapo-Kontrolle unterworfen.

Polnische Zwangsarbeiter durften grundsätzlich keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, durften den zugewiesenen Wohnort nicht verlassen, abends galt für sie Ausgangsverbot. Gemeinsame Mahlzeiten, gemeinsamer Kirchgang mit den Familien, bei denen sie untergebracht waren, war genauso verboten wie fotografieren oder Fahrrad fahren. Intime Kontakte mit Deutschen wurden mit der Todesstrafe geahndet.
Eine Liebe in Deutschland: Das Schicksal von Paula und Jan
Ähnlich wie das Paar in Rolf Hochhuths Erzählung „Eine Liebe in Deutschland“ wurden Paula Frey und Jan Kobus wegen ihrer verbotenen Liebesbeziehung denunziert. Die 18-jährige Paula arbeitete 1939 in Ruschweiler bei Pfullendorf als Dienstmagd. So lernte sie den polnischen Kriegsgefangenen Jan Kobus kennen und lieben, der dem Nachbarbauern August Gebert als Zwangsarbeiter zugeteilt war. Nach dem Krieg wollten sie heiraten, gab Paula später zu Protokoll.
Doch dazu kam es nicht. Die beiden wurden Anfang Oktober 1940 verhaftet.
Zu einer öffentliche Anprangerung kam es in Paula Freys Fall nicht. Zur Zeit ihrer Verhaftung bereits hochschwanger, wurde ihr nicht wie ein halbes Jahr zuvor der 19-jährigen Anna Jäger auf der Konstanzer Marktstätte im Beisein einer großen, lautstark „pfui“ rufenden Menschenmenge das Haar abgeschoren, wobei sie ein Schild mit der Aufschrift „Polendirne“ tragen musste. Paula wurde direkt ins Landgerichtsgefängnis Konstanz eingewiesen und brachte am 9. Oktober 1940 die gemeinsame Tochter Rosa zur Welt. Bei ihrer Verhandlung vor der Strafkammer des Landgerichts Konstanz am 18. Dezember 1940 wurde sie zu 13 Monaten Zuchthaus und zwei Jahren „Ehrverlust“ verurteilt.
Unter der Überschrift „Wer sich an deutscher Art versündigt, muss mit strengster Bestrafung rechnen“ berichtete auch die Bodensee-Rundschau, das „Nationalsozialistische Kampfblatt für das deutsche Bodenseegebiet“, über den Fall.
Jan Kobus wurde im damaligen Gewann „Sieben Linden“ an der Mühlsteige außerhalb Pfullendorfs am 5. April 1941 wegen „Rassenschande“ mit Paula Frey gehängt. Die polnischen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter aus der Umgebung mussten zur Abschreckung an der Hinrichtung teilnehmen.
Treibende Kraft hinter dieser Tat soll neben dem für den SS-Sicherheitsdienst arbeitenden Apotheker Gustav Ruck Ruschweilers Bürgermeister Josef Weisshaupt gewesen sein. Beide wurden dafür aber nie belangt.
Die kleine Rosa wuchs bei ihrer Großmutter auf und stand als vaterloses Kind bis zur Volljährigkeit unter der Amtsvormundschaft des Kreisjugendamtes.
Zwei Gedenkstätten für Jan Kobus, keine für Paula Frey
Nach dem Krieg errichteten ehemalige polnische Zwangsarbeiter an der Mordstätte eine von einem polnischen Steinmetz gestaltete obeliskartige schwarze Marmorsäule. In drei Sprachen – Polnisch, Deutsch und Französisch – wird darauf an den 27 jährigen jungen Mann erinnert, der wegen einer verbotenen Liebesbeziehung mit einer deutschen Frau öffentlich gehängt wurde. Im Zuge der baulichen Erschließung des Geländes Anfang der 1960er Jahre wurde die Gedenksäule auf den Pfullendorfer Friedhof umgesetzt. Am ursprünglichen Standort verlegte der Kölner Künstler Gunter Demnig im April 2005 einen Stolperstein.

Die Kreisgalerie Schloss Meßkirch zeigte im Jahr 2020 die Ausstellung „NS-Unrecht und Widerstand im Spiegel der Kunst“, für die der Sigmaringer Künstler Roland Wilhelm Schmitt auch mehrere Werke schuf, die sich mit dem Schicksal von Jan Kobus auseinandersetzen. Leider sind diese Werke derzeit nicht ausgestellt.
An das Schicksal von Paula Frey hingegen wird nirgends erinnert. Auch nicht daran, dass ihre Stigmatisierung nach dem Ende des NS-Regimes nicht endete. Sie beantragte Anfang der 1950er Jahre für ihre Haftzeit Wiedergutmachung als Opfer des Nationalsozialismus. Dies wurde mit dem Argument verweigert, dass sie „keinerlei weltanschauliche oder politische Gründe […] bewogen hatten, mit dem polnischen Kriegsgefangenen Jan Kobus, der später erhängt wurde, in Geschlechtsverkehr zu treten“.
Ihre drei Enkelinnen erfuhren von all dem – und wer ihr Großvater war – erst nach Paulas Tod im November 2013. Verwandte hatten sie auf die auf dem Pfullendorfer Friedhof stehende Gedenkstele aufmerksam gemacht. Paula selbst hatte auf Fragen ihrer Tochter und ihrer Enkelinnen stets ausweichend und unpräzise beantwortet.
Vertiefende Informationen:
– Hochhuth, Rolf: Eine Liebe in Deutschland, Rowohlt Verlag 1983, 352 Seiten, 14 Euro
– Landesarchiv Berlin: B-Rep. 957 Nr. 4101
– Landesarchiv Berlin: B-Rep. 057-01, Nr. 503
– Weber, Edwin Ernst (Hg.): NS-Unrecht und Widerstand im Spiegel der Kunst, Gmeiner Verlag, Meßkirch 2020, 92 Seiten, 5 Euro
– Weber, Edwin Ernst: Von der Schwierigkeit des Erinnerns – Zum Umgang mit NS-Unrecht im regionalen und lokalen Umfeld, In: Ulm und Oberschwaben – Zeitschrift für Geschichte, Kunst und Kultur 61, 2019, S. 391-409
– Weber, Edwin Ernst: Von der Diktatur zur Besatzung. Das Kriegsende 1945 im Gebiet des heutigen Landkreises Sigmaringen. Das Kriegsende in der Stadt Pfullendorf und Umgebung, Sigmaringen 1995, S. 219 – 225
Die Ausflüge
Dieser Beitrag ist der 45. „Ausflug gegen das Vergessen“ von Sabine Bade. Die bisherigen Ausflüge sind auf der Website der Autorin zu finden.
35 Ausflüge der seemoz-Serie sind zudem in Buchform erschienen: „Ausflüge gegen das Vergessen – NS-Gedenkorte zwischen Ulm und Basel, Natzweiler und Montafon“ (UVK-Verlag, Tübingen, 2021) ist in jedem Buchladen erhältlich. Wie die Fachwelt das Projekt einschätzt, zeigen die Rezensionen von sieben Historiker:innen aus der Region.


Schreiben Sie einen Kommentar