
Man darf ihn einen Faschisten nennen – und doch genießt der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte AfD-Politiker Björn Höcke ungehindert alle Privilegien, die die Demokratie Parlamentarier:innen gewährt. Das muss nicht sein, meint unser Autor. Und hat beim Landtag eine Petition eingereicht, die Unterstützung verdient.
In die Debatte um einen Verbotsantrag gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht nach Art. 21 GG ist kürzlich wieder mehr Bewegung gekommen. Mehrheiten für eine entsprechende Initiative in den antragsberechtigen Verfassungsorganen sind allerdings noch nicht in Sicht. Ein anderes Instrument der wehrhaften Demokratie wird leider nur wenig diskutiert: die Möglichkeit eines Verfahrens gegen Personen, die Grundrechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ missbrauchen (Art. 18 GG). Solchen Personen können auf Zeit bestimmte Grundrechte entzogen werden, und ihnen kann temporär die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt werden.
Unabhängig von einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD erscheint es sinnvoll, gegen besonders rechtsextreme und einflussreiche AfD-Funktionäre ein Artikel-18-Verfahren zu initiieren. Der Antrag kann vom Bundestag, von der Bundesregierung oder einer Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Bisher ist in keiner dieser Institutionen eine Initiative für ein solches Verfahren etwa gegen Björn Höcke zu erkennen, auch wenn sich vor einer Weile beispielsweise die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg dafür ausgesprochen hat.
Björn Höcke äußert sich gut dokumentiert nicht nur verächtlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, etwa dem Mehrparteien- und Pluralismusprinzip, sondern ruft mehr oder weniger deutlich auch zu ihrer Überwindung auf. Er wurde bereits zweimal rechtskräftig verurteilt, weil er absichtlich in der Öffentlichkeit eine verbotene Parole der SA verwendet hat. Diese Gerichtsurteile belächelt er mitunter bei Auftritten. Wie kürzlich berichtet wurde, spricht er sich für die Wiederaufnahme einiger bewaffneter Neonazis der „Sächsischen Separatisten“ in die AfD aus.
Mehr als ein Appell
Vor diesem Hintergrund habe ich beim baden-württembergischen Landtag eine Petition eingereicht, die das Parlament auffordert, die Landesregierung zu einem Antrag beim Bundesverfassungsgericht gegen Björn Höcke aufzurufen. Diese Petition kann jede Person noch bis zum 2. September 2026 mitzeichnen. Bei 10.000 Mitzeichnungen gibt es eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss mit entsprechender Außenwirkung. Über 4000 Menschen unterstützen diese Initiative bereits.
Ich habe diese Petition bei allen Landtagen eingereicht, nicht bei allen kann man sie mitzeichnen. Im Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft – hier gilt ein deutlich niedrigeres und somit partizipationsfreundlicheres Quorum als beim Stuttgarter Landtag – konnte ich am 8. Mai dieses Jahres den Inhalt der Petition mit den Abgeordneten diskutieren, die parteiübergreifend Interesse und Verständnis signalisierten (eine Entscheidung der Bremer Volksvertretung steht noch aus).
Die Möglichkeit der Petitionseinreichung direkt bei den Parlamenten steht medial oft im Schatten großer Plattformen wie Campact, change.org oder WeAct. Petitionen auf diesen Webseiten verpflichten politische Akteure allerdings zu gar nichts, selbst wenn sie millionenfach mitgezeichnet werden – das scheinen viele Menschen nicht zu wissen.
Eingaben direkt bei den Volksvertretungen stoßen dagegen parlamentarische Vorgänge an: Die Abgeordneten müssen sich damit befassen und jeweils Entscheidungen treffen. Außerdem sind Campact und Co. zwar gemeinwohlorientiert, haben aber ein großes Interesse an den Daten der Mitzeichnenden und an Spenden, um sich selbst zu erhalten. Das gemeinsame Petitionsportal des Bundes und der Länder findet sich hier – also vielleicht gleich mal eine eigene Eingabe starten nach der umgehenden Mitzeichnung der Anti-Höcke-Petition beim Stuttgarter Landtag und ihrer Weiterverbreitung.
Sebastian Wolf wohnt in Konstanz und ist Professor für Sozialwissenschaften in Berlin.
Foto (Banner bei der Konstanzer Demo gegen rechts im Februar 2024): Pit Wuhrer

Schreiben Sie einen Kommentar