
Vergangene Woche war der antizionistische Aktivist Ronnie Barkan zu einem Vortrag über Antimilitarismus ins Café Mondial eingeladen. Den äußeren Rahmen gab der bundesweite Schulstreik gegen die Wehrpflicht. Doch die Veranstalter hatten die Rechnung ohne die Stadt Konstanz gemacht: Die verbot prompt einen Auftritt Barkans in stadteigenen Räumen.
Nicht das Thema, vielmehr der Referent sei unerwünscht. Das ließ die städtische Pressestelle verlauten. Worauf die Veranstalter:innen, nämlich die Initiative Rettet Gaza und das Kollektiv Jüdische Solidarität, in ein privates Lokal auswichen, dessen Adresse sie aus Sicherheitsgründen zunächst nur auf Anfrage mitteilen wollten. Um dann wenige Stunden vor Vortragsbeginn doch einen Treffpunkt öffentlich kundzutun, nämlich eine Bushaltestelle im Paradies.
Dort angekommen sah man dann auf der anderen Straßenseite einen am T-Shirt als Palästinafreund zu erkennenden jungen Mann beim Schrubben des Bürgersteigs. Offenbar hatte alle Geheimniskrämerei nicht geholfen, den Veranstaltungsort vor Barkans Gegnern:innen geheim zu halten und den Bürgersteig davor vor üblen Schmierereien zu bewahren, die jetzt weggeputzt werden mussten.
Raum für das palästinensische Narrativ
Im Raum sitzen dann zwanzig bis dreißig ganz überwiegend junge Leute, ein, wie sich in der Diskussion zeigen sollte, dem Referenten gewogenes Publikum. Aber auch zwei Anhänger Israels als jüdischer Heimstatt waren da, die sich am Wort Palästina störten. Wie viele jüdische Israelis sehen sie bereits die Landschaftsbezeichnung „Palästina“ als ein politisches Konstrukt.
Sie gerieten vollends in Rage, als Ronnie Barkan auf die Frage, wie er zu den sexuellen Übergriffen der Hamas-Terroristen auf israelische Frauen am 7. Oktober stehe, im Gegenzug die sexualisierte Gewalt israelischen Wachpersonals gegenüber palästinensischen Gefangenen aufwarf.

Des Saales verwiesen, zogen die Provokateure wüst schimpfend von dannen. „Du vergiftest die Hirne der Jugend“, rief einer von ihnen auf Englisch. Der gegen Barkan zu erhebende Einwand, dass Schandtaten der einen Seite nicht die Schandtaten der anderen Seite legitimieren dürften, blieb unausgesprochen.
Was macht die Gedanken des jüdischen Israelis, Kriegsdienstverweigerers und antizionistischen Aktivisten Ronnie Barkan so gefährlich, dass ihnen möglichst wenig Raum gegeben werden soll? Ruth Frenk, langjährige Vorsitzende der örtlichen Deutsch-Israelischen Gesellschaft begründet ihre an die Stadtverwaltung gerichtete Aufforderung zu einem Sprechverbot für Barkan damit, dieser unterstütze die BDS-Bewegung. BDS steht für Boykott, Divestment und Sanktionen; die Bewegung wurde vom Bundestag als antisemitisch etikettiert.
Frenk wirft Barkan weiter vor, er stelle das Existenzrecht des Staates Israel infrage und bezeichne sich als Antizionist – womit er sich, nebenbei gesagt, ja in guter Gesellschaft etwa der Philosophin Hannah Arendt befindet. Bei dem geplanten Vortrag, so Frenk weiter, bestünde die Gefahr strafrechtlich relevanter Äußerungen. So habe Barkan in einem Videointerview Analogien zwischen dem Aufstand im Warschauer Ghetto und dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 gezogen.
Die Nakba – Vertreibung von 1948/49 bis heute
Stellen wir für den Moment die Frage nach der strafrechtliche Relevanz einer solchen Analogie hintan und widmen uns den anderen Vorwürfen. BDS war in Barkans Vortrag nur eine Randnotiz, zentral hingegen der Charakter des israelischen Staats: Für ihn ein exklusiv zionistisches Projekt, das von Anbeginn bis heute auf die Unterdrückung, Vertreibung oder Vernichtung der nicht-jüdischen Bevölkerung abzielt. Die Nakba, also Flucht und Vertreibung der Palästinenser:innen, sei kein singuläres Geschehen im Palästinakrieg 1948/49 gewesen, sondern ein bis heute fortwährender Prozess.
Als Beleg hierfür zitierte der Referent Äußerungen des Staatgründers David Ben-Gurion. Ergänzend anzuführen ist die Geschichte des israelischen Bodenrechts als Instrument zur Enteignung nicht-jüdischen Grundbesitzes im Kernland, im vormals palästinensischen Teil Jerusalems, auf den annektierten Golanhöhen wie jetzt auch in den 1967 besetzen Gebieten Judäa und Samaria („Westjordanland“).
Gegen die Behauptung, Israel sei ein demokratischer Staat mit gleichberechtigten Bürger:innen, verweist Barkan auf die Nationalitätenpolitik. Es gibt eben nicht ein israelisches Bürgerrecht, sondern laut Passeintrag jüdische, arabische, drusische und sogar tscherkessische Nationalität mit abgestuften Rechten und Pflichten. Noch eine Stufe darunter steht die nicht-jüdische Bevölkerung in den besetzten Gebieten, für die es mit den Militärverordnungen ein gesondertes Rechtssystem gibt.
Tatsächlich ist Israel ein jüdischer Staat mit klaren Privilegien für den jüdischen Teil des Staatsvolks. In Südafrika hat man dergleichen Apartheidstaat genannt. Ist nicht auch Israel ein solcher, indem er nach ethnisch-religiösen Kriterien ausgesonderte Bevölkerungsteile diskriminiert? Zweifellos, meint Barkan, und so wie es legitim war, den südafrikanischen Apartheidstaat zu boykottieren, sei heute auch ein Boykott Israels legitim und moralisch geboten.
Militarismus und Staatsräson
Ein zentraler Punkt in Barkans Vortrag war der militaristische Grundzug des israelischen Staats. Nicht der Staat halte sich eine Armee, sondern die Armee einen Staat. Vom Kindergarten an würde der Nachwuchs mit nationalistischen und militaristischen Parolen indoktriniert. Für jüdische Israelis, ob Männer oder Frauen, gibt es kein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Wer sich dem Militärdienst entzieht, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Auf Deutschland angesprochen meinte Ronnie Barkan, es reiche eben nicht, die israelische Politik, etwa in punkto Siedlungsbau, zu kritisieren, der übrigens auch von den Oppositionsparteien mitgetragen werde. Die israelische Politik resultiere über die Parteigrenzen hinweg maßgeblich aus dem zionistischen Charakter des Staates. Der aber dürfe in Deutschland aus Gründen der „Staatsräson“ nicht hinterfragt werden. Wer dies doch tue, werde mit dem Totschlagetikett des Antisemitismus zum Schweigen gebracht.
Die deutsche Staatsräson: Machiavelli prägte den Begriff als Notwendigkeit, das Überleben und die Macht des Staates über alles, auch über Moral und Recht zu stellen. Angela Merkel verknüpfte sie mit der Sicherheit Israels und Friedrich Merz betonte in seiner Regierungserklärung: „Unsere Staatsräson ist die Verteidigung des Staates Israel in seiner Existenz.“ Mit dieser Staatsräson, so Ronnie Barkan, legitimierten Deutschlands Regierende ihre nahezu bedingungslose Unterstützung Israels.
Er sieht dahinter noch einen anderen Zweck: Das Konstrukt der Staatsräson erspare uns Deutschen die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit und der Mitverantwortung am zionistischen Projekt. Ohne die Shoa gäbe es heute vielleicht keinen Staat Israel.
Gaza betreffend differenziert Ronnie Barkan zwischen der Hamas als islamistischer Bewegung, die er verurteilt, und als Befreiungsbewegung, die er unterstützt. Und sieht Parallelen zwischen dem Überfall der Hamas auf Israel und dem Aufstand der Warschauer Juden gegen die NS-Schergen. Beides seien aus schierer Verzweiflung geborene Ghetto-Aufstände gegen einen haushoch überlegenen Gegner gewesen.
Den Vergleich kann man anstellen und beide Aufstände meinetwegen als Akte heroischer Selbstbehauptung deuten, doch sind gerade im Vergleich auch die Unterschiede nicht zu übersehen, denen Barkan kein Wort schenkte. So erhoben sich die Warschauer Aufständischen gegen die Deportationen in die Vernichtungslager und kämpften gegen Polizei und SS, nicht aber gegen polnische Zivilisten. Gaza hingegen mag vor dem 7. Oktober auch Züge eines Ghettos gehabt haben, seine Bevölkerung war aber nicht unmittelbar von der physischen Vernichtung bedroht. Und der Überfall auf Israel geriet zum wahllosen Massaker an Zivilisten.
Wo endet die Meinungsfreiheit?
War es angemessen, den Auftritt Ronnie Barkans im Café Mondial zu verbieten? Eine juristische Klärung dieser Frage wird es nicht geben, denn die Verantwortlichen des Café Mondial haben sich der städtischen Anordnung ja gefügt. Auf den BDS-Beschluss des Bundestags kann sich das Verbot jedenfalls nicht stützen, denn dieser „stellt keine Rechtsgrundlage für Entscheidungen dar, durch die Auftritte von Einzelpersonen in öffentlichen Räumen oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Veranstaltungen untersagt werden können“, schreibt der Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags in einer Ausarbeitung. „Ein Nutzungsausschluss von BDS-nahen Personen oder Gruppen allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen ist daher mit Art. 5 Abs. 1 GG [nämlich dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung] unvereinbar.“
„Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst […] auch Äußerungen, die extremistisch, rassistisch oder antisemitisch sind.“ Und weiter in bestem Juristendeutsch mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: „In das Grundrecht der Meinungsfreiheit darf erst eingegriffen werden, wenn die betreffenden Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen.“ Das mag uns gefallen oder nicht und im Einzelfall schwer zu ertragen zu sein. Aber zur Meinungsfreiheit gehört auch, andere Ansichten zuzulassen.
Fotos: Ronnie Barkan im Paradies (© Ralph-Raymond Braun), Hamas-Überfall (© Wikipedia), Zerstörung von Rafah im Januar 2025 (© Ashraf Amra / Wikimedia Commons)


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