Der Auftakt der Verlegung von neuen Stolpersteinen findet am Sonntag, 19. Mai 2024, um 10:00 Uhr in der Fürstenbergstraße 72 für Franz Greis statt. Alle weiteren Verlegeorte, Uhrzeiten und Kurzbiografien finden sich hier. Um 15:10 Uhr wird abschließend eine „Stolperschwelle für Zwangssterilisierte“ am Amtsgericht Konstanz, Untere Laube 12, verlegt. Hier der Hintergrund dazu:
Mit einer Verordnung des badischen Justizministers Dr. Otto Wacker wurde in Konstanz zum 1. Januar 1934 ein NS-Sondergericht eingerichtet, das Konstanzer Erbgesundheitsgericht. Es war dem Amtsgericht angegliedert und für die Durchsetzung des gleichzeitig am 1. Januar 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in den Amtsgerichtsbezirken Konstanz, Radolfzell, Singen und Überlingen zuständig.
Es handelte sich dabei um eines der ersten rassenpolitischen Gesetze des NS-Regimes und zielte nicht nur auf „Erbkranke“, wozu beispielsweise auch stark kurzsichtige und gehörlose Menschen zählten, sondern richtete sich auch gegen Menschen, die die Fürsorgekassen belasteten, wie Hilfsschülerinnen, die nicht den vermeintlich nötigen Bildungsstand aufwiesen oder von der im Nationalsozialismus geltenden sozialen oder ideologischen Norm abwichen. Deren „geistige Minderwertigkeit“ sei eine Gefahr für den „gesunden Volkskörper“. Nach Meinung der nationalsozialistischen Machthaber und deren Vertreter vor Ort sollten sich diese „Ballastexistenzen“ und „unnützen Esser“, die sich hemmungslos vermehrten, wenigstens nicht weiter fortpflanzen dürfen.
Ärzte und Juristen des Erbgesundheitsgerichts Konstanz verfügten zwischen 1934 und 1945 die Zwangssterilisation von über 1.000 Frauen, Männern und Jugendlichen aus dem Umkreis.
Davon waren mindestens 291 aus Konstanz.