S 21: Wer ist hier eigentlich kriminell?
Dienstag 11. Oktober 2011
Land- und Hausfriedensbruch, Beleidigung, Nötigung, Sachbeschädigung, schwerer Diebstahl, Körperverletzung, Bruch der Bannmeile des Landtags – wenn man sich die strafrechtlichen Vorwürfe von Polizei und Justiz gegen den Widerstand von Stuttgart 21 vor Augen führt, könnte man meinen, hier handele es sich um eine kriminelle Vereinigung, die sich zu mehr oder weniger schweren kriminellen Handlungen verabredet habe. …weiterlesen »










